Einigung beim Ausgleichsfonds der Krankenkassen erreicht  

erstellt am
07. 07. 04

Rauch-Kallat: "Getroffene Lösung bringt allen Krankenkassen rechtliche und finanzielle Sicherheit"
Wien (sva) - Drei Monate nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, durch welches das 2002 eingeführte Finanzausgleichsmodell der Krankenversicherungsträger in einigen Punkten aufgehoben wurde, haben sich am Dienstag (06. 07.) unter Vorsitz von Gesundheits- ministerin Maria Rauch-Kallat die darlehensgebenden Krankenkassen mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger über die vorzeitige Rückzahlung der dem Ausgleichsfonds gewährten Darlehen geeinigt. Bei den Darlehensrückzahlungen geht es um Forderungen der Krankenkassen in Höhe von insgesamt 386 Millionen Euro (davon 215 Millionen Euro "Einmaldarlehen" und 171 Millionen Euro Darlehen aus Verdoppelung des Beitragssatzes), die vom Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger im Hauptverband ab 2004 bis spätestens April 2008 verzinst getilgt werden.

Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat: "Mit dieser nun getroffenen Regelung haben wir eine Lösung gefunden, die dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom März dieses Jahres Rechnung trägt. Damit haben die darlehensgebenden Krankenkassen die Sicherheit, dass sie ihre dem Ausgleichsfonds gewährten Darlehen zurückbekommen."

Die Darlehen werden bereits ab 2004 großteils aus den Mitteln der Tabaksteuer, die dem Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger im Hauptverband zur Verfügung stehen, zurückgezahlt.

Der Sprecher der Geschäftsführung im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Josef Kandlhofer, hofft, dass mit dieser nun getroffenen Lösung die Diskussionen um die Darlehensvergabe innerhalb der sozialen Krankenversicherung ein für allemal ausgeräumt sind: "Die Einmaldarlehen in Höhe von insgesamt 215 Millionen Euro werden ab 2004 bis August 2006 zurückgezahlt. In der Folge werden bis 2008 die Darlehen aus der Verdoppelung des Beitragssatzes (171 Millionen Euro) an alle beteiligten Krankenversicherungsträger zurückgezahlt." Vorarlberg macht als einziges Bundesland von dem Angebot der Gegenverrechnung der Beitragszahlungen bei gleichzeitigem Verzicht auf die Zielerreichungszuschüsse gebrauch und wird somit die Darlehen bis April 2005 zurückerstattet erhalten. Zahlungsströme mit den aufgrund des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses aus dem Ausgleichsfonds ausgeschiedenen Krankenversicherungsträgern (SVA der gewerblichen Wirtschaft, SVA der Bauern, Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) werden im Rahmen der getroffenen Vereinbarung rückabgewickelt."

Zur Erinnerung: Im Rahmen der 60. ASVG-Novelle wurde der Ausgleichsmechanismus der Krankenversicherungsträger neu geordnet. Einerseits erhielten die Krankenversicherungsträger finanzielle Mittel, um ihre strukturellen Nachteile (mehr Pensionisten, geringere Beitragseinnahmen etc.) auszugleichen, andererseits wurden weitere Zuschüsse nur dann - entsprechend dem neu geschaffenen finanziellen Anreizsystem - gewährt, wenn die Krankenversicherungen die vereinbarten Ziele einer effizienten und effektiven Verwaltung erreichen. Der Verfassungsgerichtshof hat diesen finanziellen Ausgleichsmechanismus innerhalb der Krankenversicherungsträger mit seinem Erkenntnis vom März dieses Jahres aber aufgehoben.
     
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