Sprachgruppenzugehörigkeit nur mehr ein Mal erklären  

erstellt am
19. 07. 04

Bozen (lpa) - Landeshauptmann Luis Durnwalder hat sich am 15. Juli in Rom mit Europaminister Rocco Buttiglione auf einen Kompromiss bei der Sprachgruppenerhebung einigen können. In Zukunft soll die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung nicht mehr alle zehn Jahre abzugeben sein. Eine einmalige Erklärung, die unter der Einhaltung von bestimmten Fristen abgeändert werden kann, soll fortan genügen. Landeshauptmann Durnwalder zeigte sich mit der erreichten Lösung zufrieden.

Eine lange Sitzung mit Europaminister Rocco Buttiglione, einem Vertreter des Garanten für die Privacy, und hohen Vertretern des Außen- und des Regionenministeriums war notwendig, um diesen Kompromiss zu erreichen, mit dem ein drohendes EU-Verfahren gegen die Sprachgruppenerhebung abgewendet werden sollte. Im Detail habe man sich nicht auf alle Punkte einigen können, die Eckdaten für die künftige Art der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung würden aber stehen - sofern die zuständigen Parteigremien dem Vorschlag zustimmen - teilte der Landeshauptmann nach dem Treffen mit. Unverzüglich werde ein Brief nach Brüssel geschickt, in dem der EU-Kommission mitgeteilt wird, dass zwischen Staat und Land Südtirol eine grundsätzliche Einigung bezüglich der Sprachgruppenerhebung in Sicht ist.

"In Zukunft ist nur mehr eine einzige Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung notwendig. Diese bleibt das ganze Leben gültig", erklärt Durnwalder. Eine Abänderung innerhalb eines Zeitraumes von weniger als zehn Jahren sei möglich. Der genaue Zeitraum, so der Landeshauptmann, müsse jedoch noch festgelegt werden.

Der Gebrauch der Erklärung kann in Zukunft nicht sofort erfolgen. Zwischen der Zugehörigkeitserklärung zu einer Sprachgruppe und der Verwendung derselben müsse ein bestimmter Zeitraum verstreichen. Die Hinterlegung der Erklärung erfolgt bei Gericht.

In Bezug auf die letzte Erhebung von 2001 meinte Durnwalder, dass diejenigen, die damals eine Erklärung verabsäumt haben, eine Möglichkeit erhalten sollen, sich zu erklären. Für die 14-Jährigen und jene, die ihren Wohnsitz nach Südtirol verlegen, werden in der notwendigen Durchführungsbestimmung eigene Normen festgelegt. Details wie diese wurden in der heutigen Sitzung offen gelassen und sollen von der Sechser-Kommission entschieden werden, so der Landeshauptmann. Mit Buttiglione wurde abgemacht, dass bezüglich der Eckpunkte der Vereinbarung bis Mitte Oktober ein Entwurf für eine Durchführungsbestimmung ausgearbeitet wird und innerhalb dieses Jahres alles unternommen wird, dass die Durchführungsbestimmung in Kraft treten kann.

Durnwalder zeigte sich mit der erreichten Lösung zufrieden. "Ich hoffe, dass auch die Parteigremien den Vorschlag akzeptieren. Ich bin der Meinung, dass zum gegebenen Zeitpunkt keine andere Möglichkeit besteht. Der große Vorteil liegt darin, dass man nur einmal im Leben eine Erklärung zur Sprachgruppenzugehörigkeit abgeben muss. Eine Änderung ist möglich, gleichzeitig ist aber die Möglichkeit einer Ad-hoc-Erklärung ausgeschaltet", zog Landshauptmann Durnwalder ein positives Resümee der Sitzung.
     
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