Nur zwei Kilo Schwammerl pro Person und Tag  

erstellt am
19. 07. 04

Eisl: Klare Regelungen für das Sammeln von Pilzen / Ein Drittel aller Pilzarten in Mitteleuropa gefährdet
Salzburg (lk) - Das Schwammerlsuchen gehört mit zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen im Som-mer – bei Einheimischen wie bei Gästen. Allerdings liest man alle Jahre wieder Berichte über rekordverdächtige Mengen, die (organisierte) Schwammerlsucher in Salzburgs Wäldern „ernten“. In Salzburg gibt es klare Regelungen für das Sammeln von Pilzen: Privatpersonen können bis zu zwei Kilogramm pro Person und Tag sammeln. Für das gewerbliche Pilze sammeln für den Verkauf sind eine naturschutzbehördliche Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde und die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich, informierte am Montag, 19. Juli, Naturschutzreferent Landesrat Sepp Eisl.

Sinn dieser Regelungen sei, organisierte Veranstaltungen zum Pilze sammeln – also das großflächige Abernten von Waldgebieten – und die mutwillige Beschädigung oder Zerstörung von Pilzen zu verhindern. Das Schwammerlsuchen für Privatpersonen und als Freizeitbeschäftigung für Familien solle dadurch keinesfalls eingeschränkt werden, erklärte Naturschutzreferent Eisl. Was man immer beachten sollte: Pilze schmecken nicht nur den Menschen, sie sind auch wichtige Nahrungsgrundlage für die heimische Tierwelt.

Schwammerlsuchen nach 19.00 Uhr verboten
Das Pilze sammeln ist in den Sommermonaten nur zwischen 7.00 Uhr früh und 19.00 Uhr am Abend erlaubt. Ab 1. Oktober ist die Sammelzeit auf 7.00 bis 17.00 Uhr eingeschränkt. Diese zeitlichen Beschränkungen wurden eingeführt, um die Tiere im Wald, die gerade in der Morgen- und Abenddämmerung mit der Nahrungsaufnahme beschäftigt sind, nicht zu stören. In einzelnen naturschutzrechtlich geschützten Gebieten wie etwa Naturwaldreservaten oder Sonderschutzgebieten im Nationalpark Hohe Tauern ist das Schwammerlsuchen überhaupt nicht gestattet.

Wer gegen die Salzburger Regelungen verstößt, muss damit rechnen, dass die gesammelten Schwammerl beschlagnahmt werden. Das Naturschutzrecht sieht darüber hinaus Geldstrafen bis zu 14.600 Euro vor. Kontrolliert wird die Einhaltung der Vorschriften durch Mitarbeiter/innen der Salzburger Berg- und Naturwacht sowie von Jagd- und Forstschutzorganen.

Bereits ein Drittel aller Pilzarten gefährdet
All diese Einschränkungen seien notwendig geworden, weil bereits ein Drittel aller Pilzarten in Mitteleuropa gefährdet ist und weil es früher förmlich „Raubzüge professioneller Schwammerlsucher“ in den Salzburger Wäldern gab, führte Landesrat Eisl aus. Von etwa 4.000 in Europa bekannten Pilzen sind rund 100 für die Zubereitung von schmackhaften Gerichten geeignet. Nur rund ein Dutzend Pilzarten sind für Menschen tödlich. Daher auch der Appell des Naturschutzreferenten: „Sammeln Sie nur Pilze, die sie genau kennen und verwenden wollen, und beschädigen und vernichten Sie nicht mutwillig Pilze oder das Pilzmyzel. Verwenden Sie beim Sammeln einen luftdurchlässigen Behälter und ausschließlich ein Messer zum Abschneiden und Ausputzen der Pilze.“
     
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