Harmonisierung der Pensionssysteme  

erstellt am
13. 07. 04

 Schüssel: Alte Pensionsansprüche sind gesichert, neues System ist fair und gerecht
Wien (bpd) - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel präsentierte am Montag (12. 07.) gemeinsam mit Sozialminister Herbert Haupt, Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner die Eckpunkte der Pensionsharmonisierung. "Wir schaffen damit ein modernes, faires und gerechtes System. Die Pensionsharmonisierung basiert auf dem Prinzip, dass gleiche Beiträge gleiche Leistung erbringen. Dieses Modell, das auf der Pensionssicherungsreform von 2003 aufbaut, ist alternativlos und es gab kein ernstzunehmendes Gegenargument in der Diskussion. Neu ist, dass ab 2005 für alle unter 55-Jährigen ein einheitliches Pensionsversicherungssystem für alle Berufsgruppen gelten wird. Wichtig war uns dabei, dass keine alten Pensionsansprüche verloren gehen. Das ist mit dieser Reform gesichert," betonte der Bundeskanzler und hob hervor, dass diese Pensionsharmonisierung von 80% der Bevölkerung gewünscht werde.

Die vorhandenen Pensionsansprüche nach dem alten System werden in einer Parallelrechnung weitergeführt. Ab 1. Jänner 2005 besteht also ein Mischsystem von alten und neuen Ansprüchen. Die Neuansprüche sind für alle Berufsgruppe gleich. Demnach können nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren 80% des Lebensdurchschnittseinkommens als Pension bezogen werden.

Die Reform bringt eine Reihe von Verbesserungen. Als einen besonders wichtigen Punkt nannte der Bundeskanzler die kontinuierliche Aufwertung der eingezahlten Beiträge. So erfolgt die Aufwertung der erworbenen Ansprüche am Pensionskonto mit der Entwicklung der durchschnittlichen Beitragsgrundlagensteigerung. Die Verlustdeckelung, die zurzeit auf 10% begrenzt ist, wird durch die Pensionsharmonisierung auf 5% gesenkt. Diese steigt danach langsam wieder bis zum Jahr 2024 auf 10% an. Ebenso wird die Bewertung der Kindererziehungszeiten in dem neuen Modell deutlich verbessert. Diese Zeiten werden in der Parallelrechnung mit einer Beitragsgrundlage von 1.350 Euro wirksam und gelten pro Kind für 4 Jahre. "Es werden zum ersten Mal die Kindererziehungszeiten gleich wie der Zivil- und Präsenzdienst bewertet", so Schüssel. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit gilt als Basis für den Pensionsbeitrag 70% der Bemessungsgrundlage in der Arbeitslosenversicherung. Auch Zeiten des Notstandshilfebezuges werden zukünftig besser bewertet. Zusätzlich kommt es bei der Pensionsbemessung zu keiner Anrechnung der Partnereinkommen.

Eingefügt wurde auch ein Nachhaltigkeitsfaktor, der auf die Restlebenserwartung der Pensionisten abzielt. "Wenn sich in 10 Jahren eine Veränderung abzeichnet, dann wird es zu einer automatischen Anpassung kommen", so Schüssel. Betroffen von dieser Anpassung sind die Faktoren Pensionsantrittsalter, die Beitragshöhe, der Steigerungsbetrag, die Pensionsanpassung und der Bundesbeitrag. Ebenso wird auf Wunsch aller Verhandlungspartner ein Solidarbeitrag bei hohen Pensionen eingeführt. Ab 2006 werden höhere Pensionen für drei Jahre mit Fixbeträgen erhöht.

Das Regelpensionsalter beträgt heute 65 Jahre. "Wir haben auch die Möglichkeit eingeräumt, vor Erreichung des 65. Lebensjahres in Pension gehen zu können; entweder wenn man krank, erwerbsunfähig oder invalide ist. Dann ist selbstverständlich wie heute eine Erwerbsunfähigkeitspension möglich. Allerdings wollen wir eine Harmonisierung der Invaliditätsbestimmung erreichen", so Schüssel. Zusätzlich wird ein Korridor eingerichtet, der sicherstellt, dass der Pensionsantritt zwischen 62 und 68 Jahren erfolgen kann. Bis zum Alter von 68 Jahren kann ein Bonus in der Höhe von 4,2% pro Jahr erworben werden. Die Abschläge bei dem Pensionsantritt vor 65 Jahren betragen ebenso 4,2%.

 

Darabos kritisiert Schein-Harmonisierung
Schlechterstellung von ASVG-Versicherten wird einzementiert - Nicht jeder Euro ist gleich viel wert
Wien (sk) - Die SPÖ kritisiert das am Montag (12. 07.) von der Regierung vorgestellte Modell als "Schein-Harmonisierung". Die Schlechterstellung der ASVG-Versicherten und die Nachteile und Verluste aus der Pensionsreform 2003 bleiben erhalten, sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos. "Die Grundforderung an jede seriöse Harmonisierung: Gleiche Beiträge und gleiche Leistung, wird eben nicht erfüllt", betonte Darabos gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

"Hauptverlierer ist die heute aktive Generation der 35- bis 55-jährigen ASVG-Versicherten", so Darabos. Beamte, die von der Pensionsreform 2003 verschont blieben, würden auch jetzt mit der Harmonisierung nicht auf den Stand 2003 gebracht. "Die Schlechterstellung von ASVG-Versicherten wird damit einzementiert", erläuterte Darabos.

Es gibt auch keine Angleichung der Pensionssysteme der Bauern und Selbstständigen ans ASVG, argumentiert Darabos. Denn die Beitragssätze für Bauern und Selbstständige werden nur geringfügig erhöht (von 14,5 Prozent auf 15 Prozent bzw. von 15 Prozent auf 17,5 Prozent), die Differenz auf den, wie Darabos kritisiert, "eben nicht einheitlichen Beitragssatz" von 22,8 Prozent zahlt der Steuerzahler. "Das Kriterium, dass jeder Euro gleich viel wert sein muss, ist nicht erfüllt", betonte Darabos.

Die Argumentation der Regierung, dass dies als Kompensation für Zeiten der Arbeitslosigkeit zu sehen sei, ist für Darabos nicht nachvollziehbar, zumal sich die ASVG-Versicherten die Beiträge für die Ersatzzeit Arbeitslosigkeit selbst bezahlen, nämlich aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung.

Darabos kritisiert auch die hohen Abschläge für vorzeitigen Pensionsantritt im Rahmen der sogenannten Korridor-Lösung. Wer mit 62 Jahren in Pension geht, ist mit 12,6 Prozent Abschlägen plus zusätzlich möglichen Verlusten von 5 bis 10 Prozent konfrontiert. Damit sind ab dem Jahr 2024 Verlust von 22 Prozent zu erwarten.

Auch die Abschläge für die avisierte Schwerarbeiterregelegung (3 Prozent pro Jahr vorzeitigem Pensionsantritt) führen zu hohen Einbußen bei der Pension, kritisiert Darabos. Dadurch könnten sich die Verluste auf 20 bis 25 Prozent summieren, warnt der SPÖ-Bundesgeschäftsführer.

 

 Haider: Besserstellung von Frauen "familienpolitische Großtat"
Verluste werden um die Hälfte reduziert - Deckelung muss jährlich evaluiert werden - Für Schwerarbeiterregelung und Solidaritätsbeitrag
Wien (fpd) - Als wesentliche und sehr positive Entscheidungen bei der erzielten Pensionsharmonisierung betonte Landeshauptmann Jörg Haider die neu erzielte Deckelung des Verlustes bei der ASVG-Regelung, die um die Hälfte von zehn auf fünf Prozent abgesenkt werde. Damit würden viele Pensionisten ihr Geld zurückerhalten.

Weiters sei es gelungen, die Schwerarbeiter-Regelung ab 2006 durchzusetzen und einen Solidaritätsbeitrag im Sinne der Pensionsgerechtigkeit zu erwirken. Bezieher höherer Pensionen (ab 1700 oder 1800 Euro) sollen künftig einen Beitrag leisten. Derzeit liege der Pensionsaufwand für rund 13.000 Sonderpensions-Bezieher im Sozialversicherungsbereich bei 230 Millionen Euro jährlich, wobei der Steuerzahler 154 Mio. zuschießen müsse, kritisierte Haider.

Besonders hervorgehoben hat der Landeshauptmann die Regelung für die Frauen, die unter Einrechnung der Kindererziehungszeiten nur mehr sieben Jahre Berufstätigkeit für den Pensionsanspruch benötigen würden. Dies sei eine familienpolitische Großtat, anerkannte der Landeshauptmann die Leistungen der Staatsekretärin Ursula Haubner.

Unverständlich ist für den Landeshauptmann das Kneifen der Sozialpartner, offenbar hätten sie Angst vor der Mitverantwortung gehabt, so Haider. Ihre Argumente, wonach die Pensionsreform unverändert bliebe, sei nicht stichhaltig. Es habe Entschärfungen bzw. Verbesserungen für die ASVG-Pensionisten gegeben.

Was die Harmonisierung anlange, so werden alle über 55jährigen im alten System bleiben, die jüngeren kommen ins neue. Damit setze man die Prinzipien der Gewerkschaft und Arbeiterkammer durch, sagte Haider.

Wichtig sei die Schwerarbeiterregelung. Für erschwerende Tätigkeiten soll es für ein Arbeitsjahr 15 Versicherungsmonate geben. Damit soll die Frühpensionierung mit 60 (bei Männern) und mit 55 Jahren bei Frauen möglich werden. In diesem Zusammenhang beharre er auch auf einer Sonderregelung für den Exekutivdienst. Auch hier müsse es eine Pensionsbegünstigung zur Abgeltung schwieriger Dienstarten wie Außendienst oder Nachtdienst geben.

Die Detailverhandlungen zur Harmonisierung stehen noch bevor. Eine jährliche Evaluierung durch das Parlament sei notwendig, diese müsse auch gesetzlich verankert werden, so Haider, denn der Teufel stecke im Detail. Insbesondere müsse darauf geachtet werden, dass die Deckelung auch wirklich eingehalten werde.

 

 Es war keine Pressemeldung der Grünen verfügbar
        
zurück