Checkliste "Labile Gebiete"  

erstellt am
13. 07. 04

LR Anna Hosp präsentiert Checkliste zur Definition „labiler Gebiete" im Sinne der Alpenkonvention
Innsbruck (lk) - Das Protokoll Bodenschutz der Alpenkonvention (eines der bisher neun erstellten Protokolle) wurde von Österreich ratifiziert und bedeutet somit auch verbindliches innerstaatliches Recht. Nach Artikel 14 Abs.1 dieses Bodenschutzprotokolls dürfen künftig ausnahmslos keine Genehmigungen für die Erschließung von Schipisten in sogenannten „labilen Gebieten" erteilt werden. Da dieser Begriff in der Alpenkonvention nicht näher definiert wird, war eine konkrete Auslegung bislang nicht möglich. Naturschutzlandesrätin Anna Hosp beauftragte daher eine Expertengruppe, klare und anwendbare Kriterien für die Definition eines „labilen Gebietes" zu erstellen: „Diese liegen nun in Form einer Checkliste vor. Sie ermöglicht künftig die objektive und im ganzen Land gleichförmige Lösung der Beurteilungsfrage von Gebieten. Die Checkliste bildet somit die Grundlage für jede künftige Entscheidung, ob in einem bestimmten Bereich die Erschließung einer Schipiste genehmigt werden kann oder nicht", erklärt die Landesrätin die Bedeutung der Checkliste. „Nicht alles, das in Bewegung ist, muss als labil im Sinne der Alpenkonvention bezeichnet werden", ergänzt HR DI Siegfried Sauermoser von der Wildbach- und Lawinenverbauung. Landesgeologe Dr. Gunther Heißel dazu: „Wenn sich der Ist-Zustand eines Hanges durch Maßnahmen nicht negativ ändert, ist dieser nicht als labiles Gebiet zu werten." Wenn die Auswirkungen jedoch nicht abgeschätzt werden können oder bei zu erwartenden Verschlechterungen muss ein Gebiet jedenfalls als labil eingestuft werden. „Die neue Checkliste ist ein gutes Werkzeug zur Klärung dieser Frage", sind sich die Experten einig.

Folgende Kriterien werden in der Checkliste angeführt:

  • Genaue Beschreibung des Ist-Zustandes: Beschreibung der geologischen Gegebenheiten, von Boden und Vegetation, Erosionserscheinungen, Hangbewegungen, Grund- und Bergwasserführung sowie wildbachfachliche Beschreibung und hydrogeologische Befunde.
  • Aus der genauen Darstellung kann eine Beurteilung über den Ist-Zustand getroffen werden sowie – in weiterer Folge – auf die Auswirkungen von Baumaßnahmen im Gelände geschlossen werden. Hier stellen sich mehrere Fragen, z.B.: Kann das Gelände instabil werden? Wie werden sich Maßnahmen in der Errichtungs- sowie späteren Betriebsphase auswirken? Welche Stabilisierungsmaßnahmen sind notwendig bzw. geplant?
  • Letztlich soll anhand einer Gefährdungsabschätzung und Sicherheitsanalyse eine möglichst genaue Risikoabschätzung getroffen werden.

Die Beurteilung der eingereichten Projektsunterlagen erfolgt durch den Amtssachverständigen für Geologe, bei Bedarf durch Experten für Bodenmechanik bzw. Geotechnik sowie durch einen Amtssachverständigen für Wildbach- und Lawinenkunde.

Die Checkliste „Labile Gebiete" ist auch im Internet zugänglich!

     
zurück