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Rechtlose Menschenwürde |
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Verwirrendes Urteil über Stauts des Fötus Linz (youthforlife) - Am 8. Juli entschied der europäische Gerichtshof für Menschenrechte über den Fall eines ungeborenen Mädchens, welches im sechsten Schwangerschaftsmonat aufgrund ärztlicher Fahrlässigkeit abgetrieben werden musste. Demnach sei Frankreich nicht verpflichtet dem ungeborenen Kind Rechtspersönlichkeit einzuräumen. Der Fall hatte die Strassburger Richter in eine verzwickte Lage gebracht: Einerseits ist es ihre Aufgabe, die Menschenrechte kompromisslos zu verteidigen - und welches Recht ist grundlegender als das Recht auf Leben? - andererseits wollen sie dabei die nationalen Gesetzgebungen nicht übergehen, und da gebe es eben keine einheitliche Regelung: In einigen wenigen Ländern beginnt das Recht auf Leben bei der Empfängnis, in vielen im dritten Monat, in manchen erst im vierten, in wieder anderen beginnt das Lebensrecht bei sozialen Notlagen überhaupt erst bei der Geburt, was übrigens in den meisten Ländern auch für behinderte Ungeborene gilt. Fast ebenso absurd wie die genannten Regelungen ist die Begründung des Gerichtshof, mit welcher man den Ball in die Hände Frankreichs zurückspielt: Der Fötus sei Mensch, aber die 'abstrakte' Frage nach seinem Person-Sein sei in diesem Rahmen nicht zu klären. Er besitze zwar Menschenwürde, aber bezüglich seines Lebensrechts solle der jeweilige Staat entscheiden. Wer seinen gesunden Menschenverstand noch in Gebrauch hat, kann mit dieser gekünstelten Begriffsunterscheidung wohl wenig anfangen: Wer Mensch ist, muss dementsprechend behandelt werden. Diese Tatsache zu verteidigen wäre die Aufgabe des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Wie schade, dass ein solcher Felsen in der Brandung der Menschenrechtsverletzungen ins Rollen gekommen ist. Ein Kommentar von Jutta K. Lang, Vorsitzende von "Jugend für das Leben", der die Meinung der Autorin wiedergibt; Informationen: http://www.jugendfuerdasleben.at |
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