Wien (bm:bwk) - Ab dem Wintersemester 2004 wird die monatliche Studienbeihilfe
für Studierende mit Behinderungen erhöht und die Bezugsdauer verlängert.
„Ein Studium zu absolvieren stellt für junge Menschen mit Behinderungen meist eine besondere Herausforderung
dar. Deshalb werden ab Herbst 2004 behinderte Studierende im Rahmen der Studienförderung höhere Studienbeihilfen
erhalten. Das ist ein weiterer Beitrag zur umfassenden Integration, welche mir ein besonderes Anliegen ist“, erklärte
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer.
Behinderte Studierende, die eine allgemeine Studienbeihilfe beziehen, können künftig abhängig von
der Art der Behinderung eine höhere Studienbeihilfe erhalten und diese länger beziehen. Die entsprechende
Verordnung tritt am 1. September 2004 in Kraft. Folgende Verbesserungen gegenüber der bisherigen Verordnung
gelten ab dem Studienjahr 2004/05:
- Bei Bakkalaureatsstudien wird die Bezugsdauer für die Studienbeihilfe auf insgesamt drei Semester über
die allgemeine Förderungsdauer hinaus verlängert. Bisher konnten Studierende mit Behinderungen Studienbeihilfe
zwei Semester länger beziehen.
- Die Liste der zu berücksichtigenden Behinderungen wurde ausgeweitet. Erhöhte Studienbeihilfe für
Behinderte erhalten künftig beispielsweise auch Studierende mit spastischen Lähmungen und hochgradig
schwerhörige Studierende mit Cochlearimplantat.
- Die Zuschläge zur allgemeinen Studienbeihilfe wurden um 5% erhöht und können monatlich bis zu
EURO 420,-- zusätzlich betragen.
Die Frist zur Beantragung einer Studienbeihilfe beginnt für alle Studierenden am 20. September und endet am
15. Dezember 2004.
Informationen: http://www.stipendium.at
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