Bozen (lpa) - Die Landesregierung hat am 26. Juli den von Landesrat Richard Theiner vorgelegten Gesetzentwurf
zum Schutz der Gesundheit der Nichtraucher genehmigt und an den Landtag zur endgültigen Verabschiedung weitergeleitet.
Gegenüber den gesamtstaatlichen Bestimmungen sieht - wie Landesrat Theiner unterstreicht - der Entwurf einen
noch besseren Schutz der Nichtraucher vor.
Man habe mit diesem Gesetzentwurf eine auf Südtiroler Verhältnisse maßgeschneiderte Norm geschaffen,
so Landesrat Theiner. So habe man beispielsweise besonderes Augenmerk auf den Schutz der Kinder und Jugendliche
gelegt, da in Südtirol das Rauchproblem in dieser Zielgruppe besonders akut ist.
Ab 1. Jänner 2005 wird es in Südtirol verboten sein, in allen geschlossen, der Öffentlichkeit zugänglichen
Lokalen zu rauchen. Ausnahmen sind nur in Lokalen mit eigenen vollkommen abgeschlossenen Raucherräumen gestattet.
In allen Bereichen der Kindergärten, der Schulen und jeder anderen Einrichtung für Jugendliche gilt in
Zukunft absolutes Rauchverbot. Hier sind keine Ausnahmen möglich. "Diese Maßnahme empfinde ich
als besonders wichtig, da die Quote der Raucher unter den Jugendlichen mit über 50 Prozent erschreckend hoch
ist", so Landesrat Theiner.
Die Zigarettenautomaten müssen im Zeitraum von 7 bis 22 Uhr außer Betrieb sein. Die Eingrenzung der
Öffnungszeiten der Automaten zielt darauf ab, dass Jugendliche unter 16 Jahren weniger leichten Zugang zu
Zigaretten haben.
Ein Rauchverbot wird es darüber hinaus in allen Lokalen geben, in denen Speisen verabreicht werden. Das Essen
von Pizza, Nudeln und Knödel wird somit in einer absoluten rauchfreien Atmosphäre ermöglicht. In
den abgetrennten den Rauchern vorbehaltenen Räumlichkeiten können zukünftig nur mehr Kleinigkeiten,
wie Eis, Kartoffelchips, Brioches und ähnliches verabreicht werden.
Absolutes Rauchverbot ist nicht nur für alle geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen
Lokale vorgesehen, sondern auch für Vereinslokale, Klubs und Jugendräume generell, wie Landesrat Theiner
in seiner Pressemitteilung klarlegt. |