Brüssel (eu-int) - In der Eurozone1 betrug die saisonbereinigte Arbeitslosenquote2 im Juni 2004 wie
im Vormonat Mai3 9,0%. Dies berichtet Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften am Donnerstag
(05. 08.). Im Juni 2003 hatte sie bei 8,9% gelegen. Die Arbeitslosenquote der EU25 lag im Juni 2004 bei 9,1%
und blieb damit gegenüber Mai unverändert. Im Juni 2003 hatte sie ebenfalls bei 9,1% gelegen.
Im Juni 2004 wurden die niedrigsten Quoten in Luxemburg und Österreich (jeweils 4,2%), Zypern (4,4%), Irland
(4,5%), im Vereinigten Königreich (4,7% im April) und in den Niederlanden (4,8% im Mai) verzeichnet. Die höchsten
Arbeitslosenquoten hatten Polen (18,9%), die Slowakei (16,2%), Litauen (11,4%) und Spanien (11,1%) zu vermelden.
In elf Mitgliedstaaten stieg die Arbeitslosenquote im Jahresverlauf, in zwölf Mitgliedstaaten sank sie und
in zwei blieb sie gleich. Den stärksten relativen Anstieg verzeichneten die Niederlande (von 3,8% im Mai 2003
auf 4,8% im Mai 2004), Schweden (von 5,5% auf 6,6%), Luxemburg (von 3,7% auf 4,2%) und die Tschechische Republik
(von 7,8% auf 8,8%). Die größten relativen Abnahmen wurden in Estland (von 10,4% auf 9,0%), Litauen
(von 12,8% auf 11,4%) und im Vereinigten Königreich (von 5,0% im April 2003 auf 4,7% im April 2004) beobachtet.
Vergleicht man Juni 2004 mit Juni 2003, so stieg die Arbeitslosenquote der Männer in der Eurozone von 7,9%
auf 8,0%, während sie in der EU25 von 8,4% auf 8,3% fiel. Die Arbeitslosenquote der Frauen stieg in der Eurozone
von 10,2% auf 10,3%, während sie in der EU25 unverändert bei 10,0% lag.
Die Arbeitslosenquote für die unter 25-Jährigen betrug im Juni 2004 in der Eurozone 17,5% und in der
EU25 18,2%. Ein Jahr zuvor hatte sie bei 17,2% bzw. 18,5% gelegen. Die niedrigsten Quoten verzeichneten hier Österreich
(6,9%), Irland (8,2%) und die Niederlande (9,1% im Mai 2004), die höchsten Polen (39,4%), Griechenland (27,1%
im Dezember 2003), Italien (27,1% im Januar 2004) und die Slowakei (26,5 %).
Eurostat schätzt, dass im Juni 2004 in der Eurozone 12,7 Millionen und in der EU25 insgesamt 19,4 Millionen
Männer und Frauen arbeitslos waren. Dabei handelt es sich um saisonbereinigte Zahlen, die gemäß
den Kriterien der ILO erstellt wurden. In den USA lag die Arbeitslosenquote im Juni 2004 bei 5,6%, in Japan bei
4,6%.
Eurostat erstellt „harmonisierte“ Arbeitslosenquoten für die Mitgliedstaaten. Diese Arbeitslosenquoten basieren
auf Definitionen, die den Empfehlungen der International Labour Organisation (ILO) entsprechen. „Harmonisiert“
bedeutet, dass die nationalen Mikrodaten betreffend Einzelpersonen und Haushalte von Eurostat für die gesamte
EU in gleicher Weise behandelt werden, um so Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen.
Arbeitslos gemäß der Definition von Eurostat und entsprechend den Kriterien der International Labour
Organisation (ILO) sind Personen zwischen 15 und 74 Jahren, die
- ohne Arbeit sind,
- innerhalb der beiden nächsten Wochen eine Arbeit aufnehmen können,
- und während der vier vorhergehenden Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben.
Die Arbeitslosenquote ist die Zahl der Arbeitslosen als prozentualer Anteil der Arbeitskräfte. Als Arbeitskräfte
gelten beschäftigte Personen und Arbeitslose.
Die Zahl der Arbeitslosen und die monatliche Arbeitslosenquote werden auf der Basis von Angaben der Arbeitskräfteerhebung
der Gemeinschaft geschätzt, einer Haushaltsbefragung, die in allen Mitgliedsländern auf der Grundlage
von vereinbarten Definitionen durchgeführt wird. Diese Ergebnisse werden durch Interpolation/Extrapolation
aus nationalen Erhebungsdaten und aus nationalen Monatsreihen über die registrierte Arbeitslosigkeit zu Monatszahlen
umgerechnet.
Die monatlichen Reihen zur Arbeitslosigkeit und zur Erwerbstätigkeit werden zunächst für jedes Mitgliedsland
für vier Kategorien berechnet (Männer und Frauen von 15-24 Jahren, Männer und Frauen von 25-74 Jahren).
Anschließend werden die Reihen saisonbereinigt und sämtliche nationalen und europäischen Aggregate
berechnet. Vor der Berechnung des Aggregats werden fehlende nationale Daten mit Hilfe der jüngsten Trends
der Reihen geschätzt.
Bei der registrierten Arbeitslosigkeit handelt es sich um nationale Verwaltungsdaten, die auf rein nationaler Grundlage
und zu nationalen Zwecken erstellt werden. Es gibt keine europaweiten Regeln zur Definition und zum Erfassungsbereich.
Die daraus resultierenden Arbeitslosenquoten sind daher zwischen den Ländern nicht vergleichbar. In den einzelnen
Staaten können sich die nationalen Rechtsvorschriften zur Definition der Arbeitslosigkeit und somit ihre Berechnung
ändern. Ebenso variieren die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosenunterstützung in den Ländern.
Dies hat Auswirkungen auf die Meldebereitschaft der Arbeitslosen und auf die veröffentlichten Arbeitslosenquoten.
Gegenwärtige Abweichungen von der Definition von Arbeitslosigkeit in der EU-Arbeitskräfteerhebung
Spanien, Vereinigtes Königreich: Arbeitslosigkeit ist auf Personen im Alter von 16-74 Jahren beschränkt.
In Spanien liegt das gesetzlich festgelegte Mindestalter zur Aufnahme einer Arbeit bei 16 Jahren.
Italien: Personen (ohne Arbeit, die für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen und) deren einzige
Art der Arbeitssuche in den letzten vier Wochen darin bestand, die Meldung beim Arbeitsamt erneuert zu haben, werden
zu den Arbeitslosen gezählt. Auch Personen, die für mehr als drei Monate unbezahlt beurlaubt sind, zählen
zu den Erwerbstätigen, sollten aber als arbeitslos oder als Nichterwerbsperson eingestuft werden.
Malta, Polen: Personen, die bereits einen Arbeitsplatz gefunden haben, die Beschäftigung aber erst später
(innerhalb der nächsten drei Monate) aufnehmen, werden unabhängig von ihrer Verfügbarkeit als Arbeitslose
erfasst.
Niederlande, Schweden: Personen ohne Arbeit, die für eine Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen und nach
Arbeit suchen, zählen nur dann zu den Arbeitslosen, wenn sie ausdrücklich angeben, dass sie arbeiten
möchten.
Österreich: Personen ohne Arbeit, die nach Ablauf von mehr als drei Monaten erwarten, eine Arbeit aufzunehmen
oder an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren und zur Aufnahme einer Arbeit zur Verfügung stehen, werden
zu den Arbeitslosen gezählt.
Diese noch bestehenden Abweichungen werden verschwinden, wenn die Mitgliedstaaten ihre Erhebungen an die neuen
Definitionen anpassen. In Italien, Malta, Österreich und Polen ist dies für 2004, in den Niederlanden
und Schweden für 2005 vorgesehen. Die Arbeitskräfteerhebungen in Belgien, der Tschechischen Republik,
Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Frankreich, Irland, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn,
Portugal, Slowenien, der Slowakei und Finnland entsprechen bereits diesen Definitionen. |