Zunahme der Ökostrommengen um 40 % bis 2010 - Gesamtaufwendungen steigen von 283 Millionen
Euro auf 319 Millionen Euro
Wien (bmwa) - Durch den am 30. Juli 2004 in Begutachtung gesandten Entwurf einer Ökostromgesetz-Novelle
sollen Ökostromanlagen kontinuierlich zur Marktreife geführt werden. Insgesamt geht der Entwurf von einer
Erhöhung der Ökostrommengen um mehr als 40 % von 2005 bis 2010 aus. Im Jahr 2010 sollen 6 % des
prognostizierten Strombedarfs mit Strom aus Biomasse, Biogas, Wind und Photovoltaik gedeckt werden. Das erforderliche
Unterstützungsvolumen für diesen Ökostrom wird von 158 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 218 Millionen
Euro im Jahr 2010 angehoben. Mit der Unterstützung für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen und Strom aus
Kraft-Wärme-Kopplungen steigt der Unterstützungsbedarf von 283 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 319 Millionen
Euro im Jahr 2010. Damit werden in alter Währung rund 4,4 Milliarden Schilling für die Förderung
von Ökostrom im Jahr 2010 reserviert.
Der Entwurf geht von einem Ausschreibemodell aus, mit dem die Förderung der effizientesten Anlagen in Österreich
sichergestellt werden soll. Von den in Zukunft zur Verfügung stehenden Fördermitteln werden 40 % für
die Förderung von Biomasseanlagen, 30 % für Biogasanlagen, 20 % für Windkraftanlagen und 10 % für
Photovoltaik und andere Ökostromformen reserviert. Da es in den letzten Jahren zu einem Boom in der Windkraft
gekommen ist, sollen verstärkt Biomasse, Biogas und Photovoltaik gefördert werden.
Ausnahmen wird es für Kleinbiomasse- und Kleinbiogasanlagen geben. Diese Anlagen sind für die Entwicklung
in bäuerlichen Strukturen wichtig und werden vom Ausschreibesystem herausgenommen. Es genügt die Übermittlung
des Anerkennungsbescheides als Ökostromanlage an die Energie-Control GmbH, um in den Genuss der Förderung
zu kommen.
Die in Zukunft gewährten maximalen Einspeisetarife werden im Ausschreibesystem ermittelt oder für Kleinbiomasse-
und Kleinbiogasanlagen im Gesetz festgelegt. Dabei wird eine Degression von 5 % pro Jahr vorgesehen: Anlagen, die
im Jahr 2006 in den Genuss der Förderung kommen, bekommen um 5 % weniger als Anlagen, die im Jahr 2005 in
das Förderregime kommen. Der Einspeisetarif wird dafür 10 Jahre lang in gleicher Höhe gewährt.
Auch die für die Finanzierung erforderlichen Zuschläge auf den Strompreis werden bis zum Jahr 2010 im
Gesetz festgeschrieben. Danach soll die weisungsunabhängige Energie-Control-Kommission die Zuschläge
jährlich festlegen.
Die Gesamtkostenbelastung, die sich aus den Zuschlägen, die Stromkunden direkt zu bezahlen haben, und einem
fixen Verrechnungspreis, den Stromhändler für Ökostrom zu bezahlen haben, zusammensetzt, steigt
für Ökostrom wie Windkraft, Biomasse, Photovoltaik, etc. von 0,30 Cent/kWh im Jahr 2005 auf 0,39 Cent/kWh
im Jahr 2010. Mit Kleinwasserkraft und Kraftwärmekopplung steigt die Kostenbelastung von 0,54 Cent/kWh im
Jahr 2005 auf 0,57 Cent/kWh im Jahr 2010.
Die Kosten für die Förderung von Ökostrom werden für einen durchschnittlichen Haushalt mit
einem Verbrauch von 3.500 kWh von 22,20 Euro im Jahr 2005 auf 23,90 Euro im Jahr 2010 ansteigen. Industriebetriebe
mit einem Jahresverbrauch von 100 GWh werden im Jahr 2005 ca. 370.000 Euro und im Jahr 2010 ca. 345.000 Euro für
die Förderung von Ökostrom bezahlen. Dieser Rückgang wird durch die sinkende Förderung für
Kraft-Wärme-Kopplungen erzielt.
Ein weiterer Eckpunkt bei der Reform des Ökostromstromgesetzes ist die Einrichtung einer Ökoenergie-AG
zur optimalen Verwaltung der Ökostromförderungen in Österreich und zur Bündelung der bisher
zersplitterten Aktivitäten. Mit dieser von Bund und Ländern geführten Aktiengesellschaft soll die
Rechts- und Investitionssicherheit gewährleistet werden. Schwierigkeiten, wie sie in der Vergangenheit bei
der Abwicklung der Zahlungsströme auf Grund rechtlicher Unsicherheiten aufgetreten sind, sollen damit in Zukunft
vermieden werden. |