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Reisen mit Heimtieren zwischen EU-Staaten |
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Neue Vorschriften - Übergangsfrist läuft noch bis 1. Oktober Wien (rk) - Flugreisen bedeuten enormen Stress für Tiere, besonders für Katzen, die ihre gewohnte Umgebung bevorzugen. Kleine Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Frettchen, Chinchilla und Vögel sind für Urlaubsreisen überhaupt nicht geeignet. "Für diese Tiere wäre es angebrachter, vertrauenswürdige Pflegepersonen zu organisieren oder den Aufenthalt in einer Tierpension in Anspruch zu nehmen", rät Tierschutz-Stadträtin Mag.a Sonja Wehsely. In der Zeit vom 3. Juli bis 1. Oktober 2004 gelten für Tiere als Übergangsbestimmungen noch die bisherigen Einreisevorschriften der jeweiligen EU-Staaten. Die neuen Vorschriften sehen u.a. vor, dass Tiere, die älter als drei Monate sind, durch einen Chip (ISO- Norm 11784 oder 11785) oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein müssen. Wichtig: Nach acht Jahren Übergangszeit wird nur noch der Chip akzeptiert werden. Außerdem ist eine gültige Tollwutimpfung und ein neuer von der EU-Kommission festgelegter Heimtierausweis für die Reise erforderlich. Letzteren erhält man in Österreich beim praktischen Tierarzt. Für Tiere unter drei Monaten, die noch nicht geimpft sind, ist das Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten nur dann erlaubt, wenn das "Baby" von seiner "Mutter" begleitet wird oder ebenfalls über einen eindeutigen Identifikationsnachweis verfügt, der vom jeweiligen EU-Mitgliedsstaat anerkannt wird. Informationen: http://www.tierschutzinwien.at/ |
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