Bericht zur Volksgruppenförderung 1997 - 2001 liegt vor
Wien (pk) - Gemäß der Bundesverfassung sind Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung
der österreichischen Volksgruppen zu fördern, gemäß Volksgruppengesetz hat diese Förderung
auch finanziell zu erfolgen. Über diese Unterstützung hat dem Nationalrat Bericht gelegt zu werden. Das
Bundeskanzleramt entschloss sich, diesen Bericht in Form eines längerfristigen Überblicks zu überantworten,
um dem Nationalrat einen aussagekräftigen Eindruck über die Entwicklung der Förderungen und über
das Erreichen der Förderungsziele zu ermöglichen. Der Bericht über die Jahre 1997 bis 2001 wurde
dieser Tage dem Hohen Haus zugeleitet. ( III 96 d.B.)
Die gewählte Art der Darstellung ermöglicht effektivere Rückschlüsse auf die Tätigkeit
im Sinne des Volksgruppengesetzes, heißt es dazu in dem Bericht, der mit einer Darlegung der Ausgangslage
für die Volksgruppen beginnt. Ob des geänderten gesellschaftlichen Verhaltens der Bevölkerung -
etwa die geringer werdende Bereitschaft, sich aktiv Vereinen anzuschließen und traditionelle Freizeitangebote
wahrzunehmen - sind mehr und mehr Volksgruppenorganisationen mit strukturellen Schwierigkeiten konfrontiert. Vereine
kämpfen mit Überalterung und einer sich ausdünnenden Personaldecke. Vor allem die Bedürfnisse
des jüngeren Segments der Volksgruppen unterscheiden sich oft grundlegend von hergebrachter Vermittlung von
Volksgruppenaktivität. Die diesbezüglichen Vereinigungen versuchen daher, ihre Angebote zu adaptieren
und auf die neuen Herausforderungen entsprechend zu reagieren, was zumeist mit einem beträchtlichen Mehraufwand
in organisatorischer Hinsicht verbunden ist.
Im Sinne der Förderungsgerechtigkeit zielt das Bundeskanzleramt darauf ab, die neuen Faktoren auf dem Gebiet
der Volksgruppenentwicklung ebenso in Betracht zu ziehen, wie die bisherigen Aktivitäten und so die Volksgruppen
bedarfsgerecht in ihrem Wirken zu unterstützen. Daher erscheint auch ein Abstellen auf ein Bekenntnis zu einer
Volksgruppe und, damit verbunden, eine Förderung nach "Mitgliederzahlen" wenig Ziel führend:
"Mitgliederzahlen von Volksgruppenorganisationen können nicht der Maßstab für die Förderungsgerechtigkeit
sein." Dementsprechend fördert das Bundeskanzleramt traditionelles Vereinsleben ebenso wie Volksgruppenforschung,
den Aufbau neuer Medien (Internetauftritte, Volksgruppenradios) sowie zwei- oder mehrsprachige Bildung, interkulturelle
Begegnung und künstlerische Betätigung.
Zwischen 1997 und 2001 standen für all diese Bereiche durchschnittlich knapp mehr als 50 Millionen Schilling
zur Verfügung, 1998 und 1999 kamen zusätzlich je 15 Millionen ATS für die diversen Volksgruppenradios
zur Ausschüttung. Die Förderung stützt sich dabei auf die einzelnen rechtlichen Grundlagen, die
im Bericht ebenso detailliert dargestellt sind wie die einzelnen Förderungsquellen. Primäres Förderungsziel
ist dabei, Maßnahmen und Vorhaben zu fördern, die der Erhaltung und Sicherung der Volksgruppen dienen,
wobei dem Prinzip der Nachhaltigkeit auch auf diesem Gebiet entsprechendes Augenmerk gewidmet wird. Besondere Wichtigkeit
hat dabei die Erhaltung der Sprachkompetenz auch im Schriftbild. Zudem gilt es die sich mit der Erweiterung der
EU ergebenden Chancen zu nutzen. Sprachkompetenz kann Wirtschafts- und Wettbewerbsvorteile bedeuten, das Erlernen
von Volksgruppensprachen auch ein wirtschaftlicher Zugewinn sein. In diesem Sinn gehören zu den zukunftswirksamen
Projekten vor allem jene, die sich auf Kinder und Jugendliche unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Erhaltes
der Volksgruppensprachen konzentrieren. Finanzielle Förderung kann hier Impuls setzend wirken: "Mindestens
ebenso wichtig ist jedoch ein allgemein positives Klima innerhalb der Gesamtbevölkerung, in dem der Wert interkultureller
Projekte erkannt wird."
DIE FÖRDERUNGEN IM EINZELNEN
Den wichtigsten Bereich stellen immer noch die medialen Vermittlungen von Volksgruppenanliegen dar, die
denn auch mit durchschnittlich knapp mehr als 25 Prozent gefördert wurden. Darunter fiel nicht nur der Aufbau
und die Wartung verschiedener Internetauftritte der Volksgruppen, sondern auch die finanzielle Unterstützung
von Druckwerken periodischer oder unregelmäßiger Natur. Alle sechs Volksgruppen verfügen über
mehrere Zeitschriften, deren Erscheinungsweise von wöchentlich bis quartalsmäßig changiert. Für
die slowenische Volksgruppe ist dies neben einer slowenischsprachigen Kirchenzeitung die Wochenzeitung "Novice"
(Neuigkeiten), die aus dem Zusammenschluss der noch im Berichtszeitraum existierenden Wochenzeitungen "Slovenski
Vestnik" (Slowenischer Bote) und "Nas Tednik" (Unser Wochenblatt) entstand. Die kroatische Volksgruppe
verfügt neben einer Kirchenzeitung über die Wochenpostille "Hrvatski Novine" (Kroatische Neuigkeiten),
die tschechische Volksgruppe über die Printmedien "Videnske Svobodne Listy" (Wiener Freie Blätter),
"Klub" und "Ceska a Slovenska Viden dnes" (Tschechisches und Slowakisches Wien heute). Die
ungarische Volksgruppe publiziert das zweimonatliche erscheinende "Becsi Naplo" (Wiener Nachrichten),
und die Volksgruppe der Roma ediert zwei zweisprachige Mitteilungsblätter. Darüber hinaus gibt es verschiedene
weitere Zeitschriften, etwa "Put" (Weg) oder "Punt" (Erhebung - alle Übersetzungen PK),
die aber ob des EU-Verbotes der Doppelförderung nunmehr ausschließlich aus den Mitteln der Publizistikförderung
subventioniert werden.
Breiten Raum innerhalb der Ausgabenkategorie für Druckwerke nehmen die Vereinszeitungen, Informationsblätter
und dergleichen ein, zudem werden volksgruppenspezifische Jahrbücher, Kalender und Chroniken entsprechend
gefördert. Gerade im Berichtszeitraum legte man einen weiteren Schwerpunkt auf den Ausbau neuer Technologien,
mit denen auch die Kommunikation innerhalb der Volksgruppen neue Wege beschreiten können soll.
BILDUNG UND ERZIEHUNG
Nach Personal- und Gebäudeerhaltungskosten liegen mit rund 7 Prozent aller zur Ausschüttung gelangten
Subventionen die Privatkindergärten an 4. Stelle der Ausgabenstatistik. Und dies, obwohl das Burgenland in
dieser Hinsicht so vorbildlich arbeitet, dass für die kroatische und die ungarische Volksgruppe auf diesem
Gebiet kaum zusätzliche Kosten anfallen. Auch die tschechische Volksgruppe in Wien benötigt nur ergänzende
Mittel. In Kärnten hingegen war bis 2001 großer Bedarf an finanzieller Unterstützung gegeben, da
die Kärntner Landesstellen erst in jenem Jahr legistische Grundlagen zu einer adäquaten Landesförderung
erarbeiteten. Im Berichtszeitraum wurden sohin primär slowenische Projekte gefördert, unter denen vor
allem der "Zweisprachige Kindergarten Ferlach", der Hort der "Mohorjeva" (Hermagoras), der
Hort des Elternkreises "ABCC", der mehrsprachige Kindergarten "Ringa Raja" in Ledenitzen sowie
die Kindergruppe "Palcki" (Zwerge) in Bleiburg zu den Hauptnutznießern der diesbezüglichen
Förderungen zählten.
Gefördert wurden aber auch Sprachkurse, Workshops und sprachspezifische Ferienlager für Kinder. In diesen
Bereich fallen auch Sprachferien und interkultureller Austausch zwischen Jugendlichen sowie der zweisprachige Kreativsommer
der "Kulturna Zadruga KUGA" (Kulturgenossenschaft) in Großwarasdorf.
KULTUR UND MUSIK
Gemeinsam rund 8 Prozent der Ausgaben wurden für Kulturveranstaltungen und musikalische Darbietungen aufgewendet.
Hier wurden vor allem zweisprachige Theatergruppen in Unterkärnten und im Burgenland unterstützt, aber
auch die Pflege traditionellen Liedguts (Chorgesang, Musikschulen, Konzertdarbietungen und dergleichen) gefördert.
In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung von audiovisuellen Medien in Form von CD- oder Videoproduktionen
erwähnenswert.
FORSCHUNG
Nennenswerte Mittel wurden auch für die Volksgruppenforschung aufgewendet. Hier ist das "Wissenschaftliche
Institut der Burgenländischen Kroaten" ebenso zu nennen wie etwa das Slowenische Wissenschaftliche Institut
in Klagenfurt und das Volkskundeinstitut "Urban Jarnik".
SPORT
Auch der Volksgruppensport blieb bei den Subventionen nicht ausgespart, gibt es doch ausgewiesene Sportvereine
der diversen Volksgruppen, von denen die tschechischen Klubs "Slovan" und DTJ und der slowenische SAK
nur die prominentesten sind. Zudem wurde aber auch der Breitensport und vor allem das Jugendtraining gesondert
unterstützt.
Weitere Subventionen betrafen die Bereiche Trachten und Brauchtum sowie den Volkstanz. Insgesamt beliefen sich
die Förderungen etwa im Jahr 2001 auf 50,2 Millionen ATS, von denen sich rund 29,4 Millionen ATS auf Projektförderungen
und 19,7 Millionen ATS auf sonstige Zuschüsse verteilen. Ein detaillierter Überblick über die einzelnen
geförderten Projekte und Institutionen sowie ein Tabellarisches Quellenverzeichnis, in dem jede einzelne Zuwendung
punktgenau nachvollzogen werden kann, runden den umfang- und detailreichen Bericht ab. |