Volksgruppen auf neuen Wegen  

erstellt am
20. 08. 04

Bericht zur Volksgruppenförderung 1997 - 2001 liegt vor
Wien (pk) - Gemäß der Bundesverfassung sind Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung der österreichischen Volksgruppen zu fördern, gemäß Volksgruppengesetz hat diese Förderung auch finanziell zu erfolgen. Über diese Unterstützung hat dem Nationalrat Bericht gelegt zu werden. Das Bundeskanzleramt entschloss sich, diesen Bericht in Form eines längerfristigen Überblicks zu überantworten, um dem Nationalrat einen aussagekräftigen Eindruck über die Entwicklung der Förderungen und über das Erreichen der Förderungsziele zu ermöglichen. Der Bericht über die Jahre 1997 bis 2001 wurde dieser Tage dem Hohen Haus zugeleitet. ( III 96 d.B.)

Die gewählte Art der Darstellung ermöglicht effektivere Rückschlüsse auf die Tätigkeit im Sinne des Volksgruppengesetzes, heißt es dazu in dem Bericht, der mit einer Darlegung der Ausgangslage für die Volksgruppen beginnt. Ob des geänderten gesellschaftlichen Verhaltens der Bevölkerung - etwa die geringer werdende Bereitschaft, sich aktiv Vereinen anzuschließen und traditionelle Freizeitangebote wahrzunehmen - sind mehr und mehr Volksgruppenorganisationen mit strukturellen Schwierigkeiten konfrontiert. Vereine kämpfen mit Überalterung und einer sich ausdünnenden Personaldecke. Vor allem die Bedürfnisse des jüngeren Segments der Volksgruppen unterscheiden sich oft grundlegend von hergebrachter Vermittlung von Volksgruppenaktivität. Die diesbezüglichen Vereinigungen versuchen daher, ihre Angebote zu adaptieren und auf die neuen Herausforderungen entsprechend zu reagieren, was zumeist mit einem beträchtlichen Mehraufwand in organisatorischer Hinsicht verbunden ist.

Im Sinne der Förderungsgerechtigkeit zielt das Bundeskanzleramt darauf ab, die neuen Faktoren auf dem Gebiet der Volksgruppenentwicklung ebenso in Betracht zu ziehen, wie die bisherigen Aktivitäten und so die Volksgruppen bedarfsgerecht in ihrem Wirken zu unterstützen. Daher erscheint auch ein Abstellen auf ein Bekenntnis zu einer Volksgruppe und, damit verbunden, eine Förderung nach "Mitgliederzahlen" wenig Ziel führend: "Mitgliederzahlen von Volksgruppenorganisationen können nicht der Maßstab für die Förderungsgerechtigkeit sein." Dementsprechend fördert das Bundeskanzleramt traditionelles Vereinsleben ebenso wie Volksgruppenforschung, den Aufbau neuer Medien (Internetauftritte, Volksgruppenradios) sowie zwei- oder mehrsprachige Bildung, interkulturelle Begegnung und künstlerische Betätigung.

Zwischen 1997 und 2001 standen für all diese Bereiche durchschnittlich knapp mehr als 50 Millionen Schilling zur Verfügung, 1998 und 1999 kamen zusätzlich je 15 Millionen ATS für die diversen Volksgruppenradios zur Ausschüttung. Die Förderung stützt sich dabei auf die einzelnen rechtlichen Grundlagen, die im Bericht ebenso detailliert dargestellt sind wie die einzelnen Förderungsquellen. Primäres Förderungsziel ist dabei, Maßnahmen und Vorhaben zu fördern, die der Erhaltung und Sicherung der Volksgruppen dienen, wobei dem Prinzip der Nachhaltigkeit auch auf diesem Gebiet entsprechendes Augenmerk gewidmet wird. Besondere Wichtigkeit hat dabei die Erhaltung der Sprachkompetenz auch im Schriftbild. Zudem gilt es die sich mit der Erweiterung der EU ergebenden Chancen zu nutzen. Sprachkompetenz kann Wirtschafts- und Wettbewerbsvorteile bedeuten, das Erlernen von Volksgruppensprachen auch ein wirtschaftlicher Zugewinn sein. In diesem Sinn gehören zu den zukunftswirksamen Projekten vor allem jene, die sich auf Kinder und Jugendliche unter dem Gesichtspunkt der Förderung des Erhaltes der Volksgruppensprachen konzentrieren. Finanzielle Förderung kann hier Impuls setzend wirken: "Mindestens ebenso wichtig ist jedoch ein allgemein positives Klima innerhalb der Gesamtbevölkerung, in dem der Wert interkultureller Projekte erkannt wird."

DIE FÖRDERUNGEN IM EINZELNEN
Den wichtigsten Bereich stellen immer noch die medialen Vermittlungen von Volksgruppenanliegen dar, die denn auch mit durchschnittlich knapp mehr als 25 Prozent gefördert wurden. Darunter fiel nicht nur der Aufbau und die Wartung verschiedener Internetauftritte der Volksgruppen, sondern auch die finanzielle Unterstützung von Druckwerken periodischer oder unregelmäßiger Natur. Alle sechs Volksgruppen verfügen über mehrere Zeitschriften, deren Erscheinungsweise von wöchentlich bis quartalsmäßig changiert. Für die slowenische Volksgruppe ist dies neben einer slowenischsprachigen Kirchenzeitung die Wochenzeitung "Novice" (Neuigkeiten), die aus dem Zusammenschluss der noch im Berichtszeitraum existierenden Wochenzeitungen "Slovenski Vestnik" (Slowenischer Bote) und "Nas Tednik" (Unser Wochenblatt) entstand. Die kroatische Volksgruppe verfügt neben einer Kirchenzeitung über die Wochenpostille "Hrvatski Novine" (Kroatische Neuigkeiten), die tschechische Volksgruppe über die Printmedien "Videnske Svobodne Listy" (Wiener Freie Blätter), "Klub" und "Ceska a Slovenska Viden dnes" (Tschechisches und Slowakisches Wien heute). Die ungarische Volksgruppe publiziert das zweimonatliche erscheinende "Becsi Naplo" (Wiener Nachrichten), und die Volksgruppe der Roma ediert zwei zweisprachige Mitteilungsblätter. Darüber hinaus gibt es verschiedene weitere Zeitschriften, etwa "Put" (Weg) oder "Punt" (Erhebung - alle Übersetzungen PK), die aber ob des EU-Verbotes der Doppelförderung nunmehr ausschließlich aus den Mitteln der Publizistikförderung subventioniert werden.

Breiten Raum innerhalb der Ausgabenkategorie für Druckwerke nehmen die Vereinszeitungen, Informationsblätter und dergleichen ein, zudem werden volksgruppenspezifische Jahrbücher, Kalender und Chroniken entsprechend gefördert. Gerade im Berichtszeitraum legte man einen weiteren Schwerpunkt auf den Ausbau neuer Technologien, mit denen auch die Kommunikation innerhalb der Volksgruppen neue Wege beschreiten können soll.

BILDUNG UND ERZIEHUNG
Nach Personal- und Gebäudeerhaltungskosten liegen mit rund 7 Prozent aller zur Ausschüttung gelangten Subventionen die Privatkindergärten an 4. Stelle der Ausgabenstatistik. Und dies, obwohl das Burgenland in dieser Hinsicht so vorbildlich arbeitet, dass für die kroatische und die ungarische Volksgruppe auf diesem Gebiet kaum zusätzliche Kosten anfallen. Auch die tschechische Volksgruppe in Wien benötigt nur ergänzende Mittel. In Kärnten hingegen war bis 2001 großer Bedarf an finanzieller Unterstützung gegeben, da die Kärntner Landesstellen erst in jenem Jahr legistische Grundlagen zu einer adäquaten Landesförderung erarbeiteten. Im Berichtszeitraum wurden sohin primär slowenische Projekte gefördert, unter denen vor allem der "Zweisprachige Kindergarten Ferlach", der Hort der "Mohorjeva" (Hermagoras), der Hort des Elternkreises "ABCC", der mehrsprachige Kindergarten "Ringa Raja" in Ledenitzen sowie die Kindergruppe "Palcki" (Zwerge) in Bleiburg zu den Hauptnutznießern der diesbezüglichen Förderungen zählten.

Gefördert wurden aber auch Sprachkurse, Workshops und sprachspezifische Ferienlager für Kinder. In diesen Bereich fallen auch Sprachferien und interkultureller Austausch zwischen Jugendlichen sowie der zweisprachige Kreativsommer der "Kulturna Zadruga KUGA" (Kulturgenossenschaft) in Großwarasdorf.

KULTUR UND MUSIK
Gemeinsam rund 8 Prozent der Ausgaben wurden für Kulturveranstaltungen und musikalische Darbietungen aufgewendet. Hier wurden vor allem zweisprachige Theatergruppen in Unterkärnten und im Burgenland unterstützt, aber auch die Pflege traditionellen Liedguts (Chorgesang, Musikschulen, Konzertdarbietungen und dergleichen) gefördert. In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung von audiovisuellen Medien in Form von CD- oder Videoproduktionen erwähnenswert.

FORSCHUNG
Nennenswerte Mittel wurden auch für die Volksgruppenforschung aufgewendet. Hier ist das "Wissenschaftliche Institut der Burgenländischen Kroaten" ebenso zu nennen wie etwa das Slowenische Wissenschaftliche Institut in Klagenfurt und das Volkskundeinstitut "Urban Jarnik".

SPORT
Auch der Volksgruppensport blieb bei den Subventionen nicht ausgespart, gibt es doch ausgewiesene Sportvereine der diversen Volksgruppen, von denen die tschechischen Klubs "Slovan" und DTJ und der slowenische SAK nur die prominentesten sind. Zudem wurde aber auch der Breitensport und vor allem das Jugendtraining gesondert unterstützt.

Weitere Subventionen betrafen die Bereiche Trachten und Brauchtum sowie den Volkstanz. Insgesamt beliefen sich die Förderungen etwa im Jahr 2001 auf 50,2 Millionen ATS, von denen sich rund 29,4 Millionen ATS auf Projektförderungen und 19,7 Millionen ATS auf sonstige Zuschüsse verteilen. Ein detaillierter Überblick über die einzelnen geförderten Projekte und Institutionen sowie ein Tabellarisches Quellenverzeichnis, in dem jede einzelne Zuwendung punktgenau nachvollzogen werden kann, runden den umfang- und detailreichen Bericht ab.
     
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