BM Haupt: Aktion "Lehre ohne Barriere"  

erstellt am
27. 08. 04

"Das bringt ,Integrative Berufsausbildung‘ zu den Menschen
Wien (nso) - Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte Sozialminister Mag. Herbert Haupt gemeinsam mit Wirtschaftsminister Dr. Martin Bartenstein sowie NAbg. Dr. Franz-Joseph Huainigg am Mittwoch (25. 08.) die Aktion "Lehre ohne Barriere". Dieses Projekt soll der Öffentlichkeit, allem voran aber Unternehmerinnen und Unternehmern sowie betroffenen Jugendlichen und ihren Eltern die "Integrative Berufsausbildung", die die Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben zum Ziel hat, näher bringen. Sozialminister Haupt: "Die Gleichberechtigung von Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen soll nicht nur in den Vorstellungen unserer Gesellschaft gelebt, sondern auch in die Tat umgesetzt werden. Ziel unserer Medienkampagne ist es, durch verstärkte Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung in der Öffentlichkeit ein verändertes, neues Bild von Menschen mit besonderen Fähigkeiten zu schaffen. Und dies betrifft natürlich auch die Wirtschaft, da es noch immer Unternehmen gibt, die behinderte Menschen als Belastung und nicht als Bereicherung sehen. Wir möchten einfach Vorurteile aus den Köpfen bringen und stattdessen auf die möglichen Chancen hinweisen. Unser Ziel ist die Schaffung weiterer 500 Lehrplätze für Menschen mit besonderen Bedürfnissen". Das BMSG unterstützt dieses Projekt mit 400.000 Euro. Es wurde auch eine kostenlose Info- Telefonnummer eingerichtet, die unter 0800-211 205 von und in ganz Österreich erreichbar ist.

Allgemeine Fakten zur "Integrativen Berufsausbildung"
Durch eine Änderung des Berufausbildungsgesetzes ist es ermöglicht worden, die gesetzliche Lehrzeitdauer um 1 bzw. 2 Jahre zu verlängern oder durch Einschränkung des Lehrberufes auf bestimmte Teile des Berufsbildes eine Teilqualifikation zu erlangen. Die in diesem Zusammenhang ins Leben gerufene Berufsausbildungsassistenz hat die Aufgabe, Jugendliche, aber auch Unternehmerinnen und Unternehmer dabei zu begleiten und zu unterstützen. Haupt: "Es ist daher von großer Bedeutung, Unternehmerinnen und Unternehmer über bestehende Möglichkeiten und Förderungen unter Einsatz von Best-Practice-Beispielen zu informieren, um dadurch Ausbildungsplätze für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen verstärkt zu akquirieren."

Zwei neue Wege der Berufsausbildung stehen für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen seit September 2003 zur Verfügung: Einerseits das Erlernen eines Lehrberufes mit einer um bis zu zwei Jahren verlängerten Lehrzeitdauer, die "verlängerte Lehre", oder andererseits die Teilqualifizierung eines Lehrberufes in einer Zeitdauer von ein bis drei Jahren, bei der Teile eines oder mehrerer Lehrberufe erlernt werden.

Zielgruppen und Unterstützungsmöglichkeiten
Die Zielgruppen der "Integrativen Berufsausbildung" sind Lehrbetriebe, die Lehrlinge ausbilden möchten und dringend suchen und Jugendliche, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, die eine oder mehrere Behinderungen haben, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben oder die keinen bzw. einen negativen Hauptschulabschluss haben. Lehrbetriebe, die Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen ausbilden, werden während der gesamten Ausbildung von Berufsausbildungsassistenten/innen betreut.

Diese Berufsausbildungsassistenten/innen bieten als Hilfestellungen für Lehrbetriebe Informationen über Förderungen, Beratung und Unterstützung in rechtlichen und sozialen Fragen der "Integrativen Berufsausbildung" sowie Vermittlertätigkeit bei auftretenden Konflikten und in Krisensituationen an. Für Jugendliche bieten sie Beratung bei der Erstellung eines Ausbildungsplans (Teilqualifizierung), Unterstützung für eine enge Zusammenarbeit des Jugendlichen mit Angehörigen, Lehrbetrieb und Behörden sowie eine dauernde Begleitung und Unterstützung während des gesamten Ausbildungsverhältnisses.

Abschluss und Kosten der "Integrativen Berufsausbildung"
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten eines Abschlusses der "Integrativen Berufsausbildung": eine Lehrabschlussprüfung für einen Lehrberuf bzw. eine Abschlussprüfung über die erworbenen Kenntnisse im Rahmen der Teilqualifizierung. In den letzten zehn Wochen der Ausbildung ist mit einer Abschlussprüfung festzustellen, welcher Ausbildungsstand erreicht wurde. Die erreichten Qualifikationen werden durch Fachleute in den jeweiligen Lehrberufen und eine/n Berufsausbildungsassistenten/in festgestellt. Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer hat darüber ein Zeugnis auszustellen.

Lehrbetriebe, die Jugendlichen eine "Integrative Berufsausbildung" ermöglichen, haben für die Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz keine Kosten zu tragen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Berufsausbildungsassistenz stehen, werden direkt von den Landesstellen des Bundessozialamtes übernommen.

Als zentrale Anlaufstelle für Informationen und Beratung über die "Integrative Berufsausbildung" fungiert das Bundessozialamt mit seinen Landesstellen. Ab sofort steht allen Interessierten die kostenlose Info-Telefonnummer 0800-211 205 in ganz Österreich zur Verfügung, informieren kann man sich auch über die Homepage des Bundessozialamtes unter www.bundessozialamt.gv.at. "Ich lade alle Interessierten ein, sich unter den genannten Kontaktadressen von den Mitarbeiter/innen des Bundessozialamtes persönlich, rasch und kompetent über die neuen Möglichkeiten beraten zu lassen. Die schaltung in den Medien soll auch dazu beitragen, dieses wichtige Projekt zu den Bürgerinnen und Bürgern zu transportieren. An dieser Stelle möchte ich ganz besonders Franz-Josef Huainigg danken, der auf seinem bisherigen Lebensweg so vieles für Menschen mit besonderen Bedürfnissen erreichen konnte", so der Sozialminister abschließend.
     
zurück