Wien (bmaa) - Der Erwerb von Grundstücken (Immobilien) in Österreich
durch AusländerInnen ist ein Thema, das regelmäßig Interesse erweckt und Inhalt vieler Nachfragen
ist. Der Erwerb von Grundstücken in Österreich fällt in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer
und ist daher unterschiedlich geregelt.
Sonderregelungen bestehen aufgrund von EU-Recht sowie des EWR-Abkommens. Diese Regelungen stellen
- Unions- und EWR-BürgerInnen, sowie
- unabhängig von der Staatsangehörigkeit - auch von Drittstaatsangehörigen, die im EU- bzw. EWR-Raum
ansässig sind,
ÖsterreicherInnen in diesem Bereich grundsätzlich gleich.
Die AuslandsösterreicherInnen- und Vermögensabteilung des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten stellt auf der AuslandsösterreicherInnen-Website - http://www.AuslandsoesterreicherInnen.at - und auch auf der allgemeinen Website
des Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - http://www.aussenministerium.at
- unter "Vermögensfragen / Österreich" zum ersten Mal eine öffentlich zugängliche
Darstellung des Themas zur Verfügung. Sie finden die Informationen direkt >>>hier<<<.
Detaillierte Informationen können nur die Ämter der Landesregierungen der einzelnen Bundesländer
erteilen. Auf der Website befinden sich hiezu weiterführende Kontakt-Hinweise.
Dies entstammt einer Aussendung des Leiters der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Thomas M. Buchsbaum
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