Erwerb von Grundstücken in Österreich durch AusländerInnen  

erstellt am
27. 08. 04

Wien (bmaa) - Der Erwerb von Grundstücken (Immobilien) in Österreich durch AusländerInnen ist ein Thema, das regelmäßig Interesse erweckt und Inhalt vieler Nachfragen ist. Der Erwerb von Grundstücken in Österreich fällt in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer und ist daher unterschiedlich geregelt.

Sonderregelungen bestehen aufgrund von EU-Recht sowie des EWR-Abkommens. Diese Regelungen stellen

  • Unions- und EWR-BürgerInnen, sowie
  • unabhängig von der Staatsangehörigkeit - auch von Drittstaatsangehörigen, die im EU- bzw. EWR-Raum ansässig sind,

ÖsterreicherInnen in diesem Bereich grundsätzlich gleich.

Die AuslandsösterreicherInnen- und Vermögensabteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten stellt auf der AuslandsösterreicherInnen-Website - http://www.AuslandsoesterreicherInnen.at - und auch auf der allgemeinen Website des Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten - http://www.aussenministerium.at - unter "Vermögensfragen / Österreich" zum ersten Mal eine öffentlich zugängliche Darstellung des Themas zur Verfügung. Sie finden die Informationen direkt >>>hier<<<.

Detaillierte Informationen können nur die Ämter der Landesregierungen der einzelnen Bundesländer erteilen. Auf der Website befinden sich hiezu weiterführende Kontakt-Hinweise.

Dies entstammt einer Aussendung des Leiters der AuslandsösterreicherInnen-Abteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, Dr. Thomas M. Buchsbaum

     
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