Evangelische Kirchen für staatliche Regelung  

erstellt am
24. 08. 04

Sturm: Gleichgeschlechtliche Partnerschaft soll rechtlich abgesichert werden, aber nicht Ehe heißen
Wien (epd Ö) - Die evangelisch-lutherische Kirche würde eine staatliche Regelung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften begrüßen. Das sagte Bischof Mag. Herwig Sturm in einem Gespräch mit der APA. Der Begriff Ehe sollte zwar für die Verbindung von Mann und Frau reserviert bleiben. Aber: gleichgeschlechtlichen Paaren sollten keine Nachteile erwachsen, und es sollte eine eigene Rechtsform für solche Partnerschaften geben.
Beide evangelischen Kirchen in Österreich sind hinsichtlich des Umgangs mit dem Thema verschiedene Wege gegangen. In der evangelisch-lutherischen Kirche sei die Segnung homosexueller Paare "noch sehr umstritten" präzisierte Sturm gegenüber epd Ö. In der Bibel werde Homosexualität sowohl im Alten als auch im Neuen Testament „als Sünde“ beschrieben. Sturm: „Hier eine andere Sicht zu entwickeln, bedarf es weiterer theologischer Arbeit und vor allem eine Vermittlung der Ergebnisse in unseren Gemeinden.“

Karner: Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sollen gesetzliche Verankerung finden
„Es ist ganz in unserem Sinne, wenn gleichgeschlechtliche Partnerschaften eine gesetzliche Verankerung in Österreich finden“, sagte der Landessuperintendent der Reformierten Kirche in Österreich, Hofrat Pfarrer Mag. Peter Karner am Dienstag gegenüber epd Ö. „Wir segnen auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften und sind überzeugt, damit den Willen Gottes zu erfüllen.“ Selbstverständlich werde geprüft, ob alle Gegebenheiten für eine Partnerschaft vorhanden sind, „also etwa, ob beide frei sind“. Bereits auf der Synode 1999 in Bregenz hat die Reformierte Kirche den Beschluss dazu gefasst. Es mache keinen Unterschied, ob es sich um eine homosexuelle oder eine heterosexuelle Partnerschaft handle: „Beide erfahren eine Segnungshandlung in der Kirche.“ Von diesen Segnungsfeiern gebe es ungefähr eine im Jahr in Österreich.

Bischof Sturm wies darauf hin, dass sowohl in der lutherischen als auch der reformierten Kirche hinsichtlich der Anstellungsfähigkeit von Pfarrerinnen und Pfarrern "auf die Frage nach der sexuellen Prägung verzichtet werde."
     
zurück