Wien (rk) - Das Thema Behinderte im Straßenverkehr geht uns alle an. Denn
es gibt keine Einteilung in behindert und nicht behindert. So sind Personen mit Behinderung sowie Kinder, Eltern
mit Kinderwägen und ältere Menschen ebenfalls den Hürden und Schwierigkeiten im Straßenverkehr
ausgesetzt.
Broschüre "Sicherheit auf Wiens Baustellen"
Die Magistratsabteilung 46 hat erst kürzlich eine Broschüre zum Thema "Sicherheit auf Wiens
Baustellen" veröffentlicht. Bei sämtlichen Bescheiden der Abteilung aber auch bei den täglichen
Kontrollfahrten werden diese - schon als Vorabinformation - mitgegeben. So setzen wir einen weiteren Schritt in
Richtung Sicherheit, vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen.
Mindesthöhe für Verkehrszeichen
Gerade im Straßenraum nimmt die Möblierung zu. Aber nicht nur Parkbänke, Blumentröge, Litfasssäulen
und Briefkästen sind Hindernisse, sondern leider manchmal auch "niedrig" montierte Verkehrszeichen.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass die Unterkante von Verkehrszeichen eine Höhe von 2,20 m über
dem Fahrbahnniveau vorzuweisen hat. Hierbei wird die Höhe eines Gehsteiges völlig außer Acht gelassen
und so kann es vorkommen, dass solch ein Verkehrszeichen lediglich 2,00 m über dem Gehsteigniveau montiert
ist. Für größere Personen aber auch für blinde und sehbehinderte Menschen sind diese Hindernisse
oft ein Ärgernis. Schmerzhafte Verletzungen sind manchmal die Folge. Die Magistratsabteilung 46 unterstützt
daher die Forderung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit nach einer Änderung dieser Definition in der
StVO.
Die Anforderungen der verschiedensten Straßenverkehrsteilnehmer werden immer differenzierter. Die Magistratsabteilung
46 stellt sich auf diesen Umstand ein und ist bestrebt, auch für "den kleinen Mann auf der Straße"
die besten Bedingungen zu schaffen. Blinde und sehbehinderte Menschen gehören ebenso dazu wie die jungen und
älteren Generationen. |