|
||
Tirol: "Wiederbelebung der Ortskerne als langfristiges Ziel!" |
erstellt am |
|
LR Anna Hosp stellte am Montag (30. 08.) die Richtlinien betreffend die Förderung von
Revitalisierungsmaßnahmen in Tiroler Dörfern vor Innsbruck (lk) - In Zusammenarbeit von Gemeinden und Land Tirol sollen Sanierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Wohnraum bei Einzelobjekten in einem Ortskern in Angriff genommen werden. Ziel ist es, dörfliche Bausubstanz unter Berücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen im ländlichen Raum zu Erhalten, zu Erneuern und zu Festigen. Dazu sollen sanierungsbedürftige Gebäude/-anteile, welche bisher nicht als Wohnraum genutzt wurden, hochwertig bewohnbar gemacht werden und so dem „Ausfransen" der Orte durch Neubauten am Ortsrand entgegengewirkt werden. „Die neuen Richtlinien bauen zu einem guten Teil auf unseren Erfahrungen auf, welche wir in dieser Angelegenheit im Ort Silz machen konnten", so LR Anna Hosp. Es zeige sich, dass durch die Sanierung von Gebäuden im Ortskern lebendige Dorfzentren (wieder-) entstehen, die gegebene Infrastruktur belebt wird und vor allem junge Gemeindemitglieder den Wert alter Häuser erkennen. „Da die angestrebten Maßnahmen aber teilweise mit hohen Kosten verbunden sind, hat das Land Tirol gemeinsam mit den Gemeinden ein Förderungskonzept erarbeitet. Dieses sieht eine Beteiligung an der Förderung von etwa 80% seitens des Landes und 20% von Seite der jeweiligen Gemeinde vor", erläutert LR Hosp. Gegenstand der Förderung ist die Sanierung bestehender und seit mindestens drei Jahren leer stehender Wohngebäude, der Umbau bestehender, ungenutzter Stall- und Wirtschaftgebäude zu Wohn- und Geschäftsgebäuden und in begründeten Einzelfällen der Neubau von Wohn- und Geschäftsgebäuden anstelle bestehender, nicht sanierbarer Bausubstanz. Als FörderungswerberIn kommen der/die EigentümerIn, der/die Bauberechtigte des Grundstückes oder der/die künftige WohnungseigentümerIn in Betracht. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Sanierung, in Summe beläuft sie sich auf 10.000 bis 50.000 Euro pro Projekt. Der Erhalt der Förderung verpflichtet den/die FörderungswerberIn, das sanierte Objekt als Hauptwohnsitz zu führen. Der Verkauf des sanierten Objektes ist erst nach 10 Jahren möglich, uneingeschränkt besteht die Möglichkeit der Vermietung des sanierten Objektes. Anlauf- und Koordinationsstelle für die Förderung ist die Geschäftsstelle für Dorf- erneuerung im Amt der Tiroler Landesregierung, vertreten durch Dipl.-Ing Nikolaus Juen (Tel.: 0512 / 508 3800; E-Mail: bodenordnung@tirol.gv.at). |
||
zurück | ||