Innsbruck (lk) - Ab sofort wird in Tirol eine Breitbandinitiative gestartet,
durch die bislang nicht mit Breitband-Infrastruktur versorgte Regionen Tirols künftig mit einer Zugangsmöglichkeit
zu einem breitbandigen Internetanschluss versorgt werden sollen. Mit dieser gemeinsamen Förderaktion von Land
Tirol und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sollen nach der Zielvorstellung von
Wirtschaftslandesrat LHStv Ferdinand Eberle und Gemeindereferentin LR Anna Hosp diesen Regionen die selben Entwicklungsmöglichkeiten
geboten werden, wie sie im dichter besiedelten Raum bereits bestehen. „Wir laden ausdrücklich regionale Unternehmen
zur Einreichung von Projekten ein!" hoffen die beiden Regierungsmitglieder auf Interesse der Tiroler Anbieter.
Hubert Rauch, Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes, ergänzt: „Die Chancen des ländlichen Siedlungsraumes
sollen mit dieser Aktion verbessert werden!"
58 Gemeinden Tirols sind derzeit gänzlich oder teilweise nicht mit Breitband-Internet-Zugang versorgt und
werden jetzt durch die Förderprogramme des Landes und des Bundes innerhalb der nächsten 1 1/2 bis 2 Jahre
erschlossen. Sieben Gemeinden können auch von der Landesförderung aufgrund der örtlichen Entfernung
nicht erfasst werden. Das Land Tirol wird diesen Gemeinden bei Interesse eine individuelle Lösung anbieten.
Das Ziel des Landes ist es jedenfalls, eine flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internet zu erreichen.
Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Bürger in den förderbaren Gebieten sollen künftig
durch die Schaffung einer entsprechenden Breitband-Infrastruktur die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien
nutzen können. Förderungswerber (rechtlich selbstständige Kommunikationsdienste- bzw. -netzbetreiber)
können ab sofort förderfähige Projekte (auch für mehrere Gebiete) einreichen. Gesucht werden
die besten Projekte zur Errichtung der Breitband-Infrastruktur in den bislang unversorgten Gebieten. Breitbandtechnik
im Sinne dieser Förderungsaktion liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbreite zum Endkunden von mindestens
384 kbit/s gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt
vereinbart ist.
Die Förderung beläuft sich insgesamt auf max. 20 % der förderbaren Projektkosten, wobei in den gemeinsam
mit dem Bund geförderten Siedlungspunkten die Förderung max. je 10 % beträgt. In den übrigen
förderbaren Siedlungspunkten trägt die Förderung das Land Tirol allein. Förderungsansuchen
sind beim Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Wirtschaftsförderung bzw. über die Internet-Adresse
www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung
erhältlich. Hier erfahren interessierte Anbieter auch die genauen Auswahl- und Qualitätskriterien. Die
Förderungsentscheidung trifft für das Land Tirol die Tiroler Landesregierung und für den Bund der
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. |