AK-Kalliauer:
Von Harmonisierung weiter keine Spur
Linz (ak-ooe) - "Keine gleichen Beiträge, keine gleichen Leistungen, viele Beamte sind
überhaupt ausgenommen. Von Harmonisierung also weiter keine Spur. Was bleibt, sind massive Kürzungen
für die ASVG-Versicherten", kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer die neuen Pläne der
Regierung zur Vereinheitlichung der Pensionssysteme.
Die eindeutigen Verlierer der Pensionsharmonisierung bleiben weiterhin junge Menschen ohne durchgängige Erwerbskarriere
und junge Frauen. Trotz der besseren Bewertung der Kindererziehungszeiten werden sie durch die Lebensdurchrechnung
akut von Altersarmut bedroht sein.
Und selbst für Menschen mit 45 Beitragsjahren sind Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr vorgesehen. Das
gilt auch für die sogenannten Schwerarbeiter nach der „Hacklerregelung“! Die Verlängerung der sogenannten
Hacklerregelung betrifft zudem nicht einmal zehn Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gänzlich
unklar ist nach wie vor, wer als Schwerarbeiter gilt und daher mit geringeren Abschlägen ab dem 60. Lebensjahr
in Pension gehen kann. |
Tancsits: AK kennt die derzeitige Rechtslage nicht
Fallbeispiele der Arbeiterkammer sind falsch
Wien (övp-pk) - "Die Fallbeispiele der Arbeiterkammer führen zum Schluss, dass die
derzeitige Rechtslage, die auf der Pensionssicherungsreform 2003 beruht, der AK unbekannt ist", sagte ÖVP-Sozialsprecher
Mag. Walter Tancsits am Donnerstag (09. 09.). Der ÖVP-Sozialsprecher ortete in den drei Fallbeispielen
gravierende Fehler. "Zum Fallbeispiel 1 sei der Arbeiterkammer ausgerichtet, dass nach der derzeitig geltenden
Rechtslage ein Pensionsantritt im Jahr 2017 mit 62 Jahren nicht möglich ist. Erst mit der Pensionsharmonisierung
und dem damit verbundenen Pensionskorridor wird ein flexibler Pensionsantritt mit 62 Jahren ermöglicht. Dieser
Fehler zieht sich durch sämtliche AK-Beispiele", sagte Tancsits.
Die Arbeiterkammer, so Tancsits, vergleiche offenbar Äpfel mit Birnen. Zudem hielt Tancsits fest, dass der
Pensionskorridor auf freiweilliger Basis genutzt werden könne und sich jeder selbst zu überlegen habe,
wann und zu welchen Konditionen der Pensionsantritt tatsächlich in Anspruch genommen wird.
"Die Arbeiterkammer wäre besser beraten, ihre Beispiele der geltenden Rechtslage anzupassen, anstatt
die Bevölkerung mit falschen Berechnungen zu verunsichern", so Tancsits, der abschließend die Frage
stellte, "wie lange noch die früher seriöse Arbeitnehmervertretung solche Fehlinformationen verbreiten
will. Immerhin handelt es sich bei diesen Fallbeispielen um die zweite Fehlinformation an diesem Tag, nachdem am
Morgen die Verkürzung der Durchrechnungszeit für Kindererziehungszeiten um drei Jahre pro Kind, die bereits
mit der Pensionssicherungsreform 2003 eingeführt wurde, bewusst verschwiegen worden ist". |