Pensionsharmonisierung  

erstellt am
10. 09. 04

 AK-Kalliauer: Von Harmonisierung weiter keine Spur
Linz (ak-ooe) - "Keine gleichen Beiträge, keine gleichen Leistungen, viele Beamte sind überhaupt ausgenommen. Von Harmonisierung also weiter keine Spur. Was bleibt, sind massive Kürzungen für die ASVG-Versicherten", kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer die neuen Pläne der Regierung zur Vereinheitlichung der Pensionssysteme.

Die eindeutigen Verlierer der Pensionsharmonisierung bleiben weiterhin junge Menschen ohne durchgängige Erwerbskarriere und junge Frauen. Trotz der besseren Bewertung der Kindererziehungszeiten werden sie durch die Lebensdurchrechnung akut von Altersarmut bedroht sein.

Und selbst für Menschen mit 45 Beitragsjahren sind Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr vorgesehen. Das gilt auch für die sogenannten Schwerarbeiter nach der „Hacklerregelung“! Die Verlängerung der sogenannten Hacklerregelung betrifft zudem nicht einmal zehn Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gänzlich unklar ist nach wie vor, wer als Schwerarbeiter gilt und daher mit geringeren Abschlägen ab dem 60. Lebensjahr in Pension gehen kann.

 

 Tancsits: AK kennt die derzeitige Rechtslage nicht
Fallbeispiele der Arbeiterkammer sind falsch
Wien (övp-pk) - "Die Fallbeispiele der Arbeiterkammer führen zum Schluss, dass die derzeitige Rechtslage, die auf der Pensionssicherungsreform 2003 beruht, der AK unbekannt ist", sagte ÖVP-Sozialsprecher Mag. Walter Tancsits am Donnerstag (09. 09.). Der ÖVP-Sozialsprecher ortete in den drei Fallbeispielen gravierende Fehler. "Zum Fallbeispiel 1 sei der Arbeiterkammer ausgerichtet, dass nach der derzeitig geltenden Rechtslage ein Pensionsantritt im Jahr 2017 mit 62 Jahren nicht möglich ist. Erst mit der Pensionsharmonisierung und dem damit verbundenen Pensionskorridor wird ein flexibler Pensionsantritt mit 62 Jahren ermöglicht. Dieser Fehler zieht sich durch sämtliche AK-Beispiele", sagte Tancsits.

Die Arbeiterkammer, so Tancsits, vergleiche offenbar Äpfel mit Birnen. Zudem hielt Tancsits fest, dass der Pensionskorridor auf freiweilliger Basis genutzt werden könne und sich jeder selbst zu überlegen habe, wann und zu welchen Konditionen der Pensionsantritt tatsächlich in Anspruch genommen wird.

"Die Arbeiterkammer wäre besser beraten, ihre Beispiele der geltenden Rechtslage anzupassen, anstatt die Bevölkerung mit falschen Berechnungen zu verunsichern", so Tancsits, der abschließend die Frage stellte, "wie lange noch die früher seriöse Arbeitnehmervertretung solche Fehlinformationen verbreiten will. Immerhin handelt es sich bei diesen Fallbeispielen um die zweite Fehlinformation an diesem Tag, nachdem am Morgen die Verkürzung der Durchrechnungszeit für Kindererziehungszeiten um drei Jahre pro Kind, die bereits mit der Pensionssicherungsreform 2003 eingeführt wurde, bewusst verschwiegen worden ist".
     
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