In NÖ sind Investitionen von 70 Millionen Euro gefährdet
St. Pölten (nlk) - Nicht nur Niederösterreich, sondern auch die anderen Bundesländer
lehnen nach Angaben von Landesrat Dipl.Ing. Josef Plank die geplante Novelle zum Ökostromgesetz ab, die sich
derzeit in Begutachtung befindet. Dies ist das Ergebnis einer Sitzung von Ländervertretern zum Thema Ökostromgesetz
am vergangenen Dienstag (07. 09.). „Diese Novellierung wäre der Todesstoß für die Ökoenergie.
Sie widerspricht dem Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 11. Mai und der Resolution des NÖ Landtages
vom 1. Juli, in der der Bund aufgefordert wurde, von der geplanten Zerschlagung des erfolgreichen Ökostromförderungsmodells
Abstand zu nehmen”, betonte Plank heute. In Niederösterreich würden jährliche Investitionen von
70 Millionen Euro und damit Hunderte Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum in Frage gestellt. Die
breite Ablehnung der Länder beruht auf mehreren Gründen: Nach der Richtlinie „Erneuerbare Energien“ ist
Österreich verpflichtet, im Jahr 2010 den Wert von 78,1 Prozent zu erreichen. Im Ökostromgesetz ist aber
nicht angegeben, auf welcher Basis dieser Wert zu berechnen ist. Die Länder haben den Bund wiederholt aufgefordert,
eine Klärung dieser Frage herbeizuführen und eindeutig klarzulegen, mit welchen Mitteln, Maßnahmen
und Schwerpunkten dieses Ziel erreicht werden soll.
Weiters ist das im Novellenentwurf vorgeschlagene Ausschreibungsverfahren ungeeignet. Darüber hinaus ist das
vorgesehene Ausschreibungsvolumen pro Ausschreibung viel zu gering, um einen spürbaren weiteren Ausbau der
Ökoenergie zu gewährleisten. Laut Entwurf sollen Österreichweit lediglich 10 Millionen Euro pro
Jahr zur Ausschreibung gelangen, wobei 40 Prozent oder 4 Millionen Euro auf Biomasse und 30 Prozent oder 3 Millionen
auf Biogas entfallen. 10 Prozent davon, das sind 300.000 Euro, sollen für Kleinanlagen reserviert werden,
die keinem Ausschreibungsverfahren unterliegen. Plank: „Damit würde für Kleinanlagen Österreichweit
der lächerliche Betrag von 300.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Das entspricht zwei Biogasanlagen
mit 200 kW für ganz Österreich. Das kann ich nicht einmal als schlechten Witz bezeichnen.“
Darüber hinaus gehört es zu den grundsätzlichen legistischen Vorgaben bei der Erstellung eines Gesetzesentwurfs,
dass mögliche variable Größen wie konkrete Preise, Verrechnungspreise oder Förderbeiträge
nicht in das Gesetz selbst, sondern in eine Durchführungsverordnung aufgenommen werden, um insbesondere Anpassungen
an das Marktgeschehen zweckmäßiger und unbürokratischer durchführen zu können. Die Aufnahme
sämtlicher Preisansätze in die vorliegende Novelle wird von den Bundesländern grundsätzlich
abgelehnt.
Die geplante Novelle würde zudem den wirtschaftlichen Ruin der Kleinwasserkraft bedeuten. Durch die Festlegung
der Förderbeiträge per Gesetz bis 2010 und durch den Wegfall der Kostenbelastungsgrenze (derzeit 0,16
Cent/kWh) werden die Tarife für Anlagen, die vor dem 1. Jänner 2003 genehmigt worden sind, zwangsweise
herabgesetzt werden müssen, da damit zu rechnen ist, dass neue Kleinwasserkraftwerke hinzukommen und damit
einen Anspruch auf einen höheren Tarif haben werden. Dies käme einer Kürzung der Tarife für
Altanlagen gleich.
„Mit der Biogasoffensive wurde in Niederösterreich ein Prozess mit enorm positiven Auswirkungen für Gewerbe,
Arbeitsplätze und den ländlichen Raum gestartet. Durch ein neues Ökostromgesetz würde dieser
Prozess abrupt gestoppt. Gewerbetreibende haben bereits eine eigene Plattform gegen die Gesetzesnovellierung gebildet,
da sie ihre Betriebe gefährdet sehen. Auch der Fachverband der Holzindustrie hat sich gegen das Ausschreibungsmodell
ausgesprochen. Effizienzsteigerung beim Ökostrom ist sicherlich ein Thema, es wäre aber unverantwortlich,
das derzeit bestehende erfolgreiche Fördersystem durch ein in Europa fehlgeschlagenes Ausschreibungsmodell
und einer Budgetbegrenzung auf Jahre zu zerschlagen“, so Plank. |