Gentechnik: Haftungsfrage geklärt  

erstellt am
16. 09. 04

LR Martinz: Kärntner Forderungen nach Haftungsbestimmungen erfüllt
Klagenfurt (lpd) - Mit dem jetzt von Bundesseite vorliegenden Gentechnik-Gesetz sei nun auch die längst fällige Haftungsfrage geklärt. Das sagte Agrarlandesrat Josef Martinz am Mittwoch (15. 09.), nachdem die Gentechnik-Gesetz-Novelle gestern den Ministerrat passiert hat. Kärnten habe mit seinem Gentechnik-Vorsorgegesetz, das zudem den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen regle, einen Meilenstein gesetzt. Für Fragen der Haftung und des Nachbarschaftsrechtes wäre jedoch der Bund zuständig gewesen, so Martinz.

Der Agrarlandesrat betonte, dass Kärnten mit den neuen Haftungsregelungen sehr zufrieden sei, da nun für die Landwirte klare und eindeutige Bestimmungen vorliegen würden. „Wir müssen all jene schützen, die gentechnisch veränderte Produkte ablehnen.“ Die neue Haftungsregelung sehe vor, dass ein geschädigter Landwirt seinen gesamten Schaden einklagen könne, wenn seine Pflanzen durch gentechnisch verunreinigtes Pflanzengut vom Nachbargrundstück beeinträchtigt würden. „Mit der neuen Regelung ist der Schadensverursacher leicht zu belangen“, betonte Martinz. Der Schutz und die Sicherheit für Landwirte sowie Konsumenten stünden im Vordergrund.

Es liege aber auch in der Verantwortung der Landwirte, wie sie mit dem Thema Gentechnik umgehen, so Martinz weiter. Man könne nicht den Handel verantwortlich machen, wenn man genmanipuliertes Saatgut verwende. „In Österreich fehlt zudem die Nachfrage, denn die Konsumenten lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab“, sagte der Agrarlandesrat. Auch weltweit hätten große Saatgut-Produzenten aufgrund fehlender Märkte die Produktion gentechnisch veränderter Saatgüter schon wieder aufgegeben.
     
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