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EU: Öffentliches Auftragswesen |
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Kommission startet Konsultation über die Vorteile der elektronischen Auftragsvergabe für
Europa Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat eine Online-Konsultation gestartet, mit der die Möglichkeiten und Herausforderungen der elektronischen Auftragsvergabe sondiert werden sollen. Die Umfrage ist Teil der Vorbereitung eines Aktionsplans, der dazu beitragen soll, dass die europäische Wirtschaft die neuen Bestimmungen über die elektronische Auftragsvergabe optimal nutzt. Diese sind in den Vergaberichtlinien enthalten, die im Februar 2004 (siehe IP/04/150) verabschiedet wurden. Die Konsultation läuft bis zum 15. Oktober. Das öffentliche Auftragswesen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der EU, auf den ca. 16 % des BIP entfallen. Die Modernisierung und die grenzüberschreitende Öffnung der Beschaffungsmärkte – auch über die intensive Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe – sind für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten für die Unternehmen in der EU von herausragender Bedeutung. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein kommentierte den Start der Konsultation mit den Worten: „Ich bitte alle Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind, unsere Fragen zu beantworten. Ein gut organisiertes elektronisches Beschaffungswesen kann die Rahmenbedingungen für die Unternehmen verbessern, es kann Unternehmen und Vergabebehörden Zeit sparen und eine rationellere Verwendung von Steuergeldern ermöglichen, und dazu beitragen, dass Europa die Ziele von Lissabon erreicht. Wir möchten wissen, welche Meinungen und Erfahrungen die Nutzer an vorderster Front haben, also die Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die Richtlinien so angewendet werden, dass das gesamte Potenzial des elektronischen Beschaffungswesens genutzt werden kann." Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die elektronische Auftragsvergabe große Vorteile in sich birgt und fördert daher die Nutzung elektronischer Vergabeverfahren. Ein sinnvoller Einsatz der Informationstechnologie kann zu Kostensenkungen, zu Effizienzsteigerungen und zum Abbau von Handelshemmnissen beitragen, was letztendlich zur Einsparung von Steuergeldern führt. Die im Februar 2004 verabschiedeten Richtlinien, die Teil eines Legislativpakets zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens sind, schaffen den rechtlichen Rahmen für den Ausbau des elektronischen Beschaffungswesens. Mit einem Aktionsplan will die Kommission den Mitgliedstaaten helfen, Hemmnisse im elektronischen Auftragswesen zu beseitigen, die Effizienz zu steigern und die öffentlichen Beschaffungsmärkte zu modernisieren. Für die Vorbereitung dieses Aktionsplans benötigt die Kommission Informationen der Unternehmen über Probleme, Erwartungen und Herausforderungen im elektronischen Beschaffungswesen. Was denken die Unternehmen beispielsweise über die Suche nach Ausschreibungen über das Internet, über die Nutzung elektronischer Marktplätze, über den Onlinezugang zu Vergabeunterlagen und über die elektronische Angebotsabgabe oder die elektronische Unterschrift von Angeboten und welche Erfahrungen haben sie dabei gesammelt? Die Kommission fordert alle interessierten Unternehmen und Wirtschaftsverbände auf, an der Befragung teilzunehmen, die sie im Rahmen der interaktiven Politikgestaltung so einfach und zeitsparend wie möglich gestaltet hat. Eine Kurzdarstellung des Themas und Links zum Fragebogen finden Sie auf der Kommissionswebsite „Ihre Stimme in Europa“ . Dabei handelt es sich um eine kürzlich wieder eröffnete zentrale Anlaufstelle, über die Kommissionskonsultationen in allen Politikbereichen und ihre Ergebnisse abgerufen werden können. Allgemeine Informationen über die EU-Politik und die EU-Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens finden Sie auf der Europasite der Kommission. |
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