Ortstafelfrage: Kein Handlungsbedarf für Kärnten  

erstellt am
27. 09. 04

LH Haider: Ball liegt beim Hauptausschuss des Nationalrates
Klagenfurt (lpd) - Keinen Handlungsbedarf für das Land Kärnten in der Frage der zweisprachigen Ortstafeln ortet Landeshauptmann Jörg Haider. Der Status quo sei gesetzeskonform, da die vom Verfassungsgerichtshof Ende 2001 aufgehobene 25 Prozent-Regelung bis dato durch kein neues Gesetz der Bundesregierung ersetzt wurde. Der Ball liege also beim Hauptausschuss des Nationalrates und nicht beim Land Kärnten, meinte Haider am Sonntag (25. 09.) in Richtung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, der Kärnten in dieser Frage gefordert sieht.

Wie Korinek ja richtig erkenne, könne der Verfassungsgerichtshof zwar Regelungen aufheben, aber nicht neue setzen, so der Landeshauptmann. Kärnten erfülle die bestehende Regelung, könne aber - ebenso wie der Verfassungsgerichtshof - keine neue Regelung setzen, dies könne nur der Bund. Daher sei Kärnten zu keiner geänderten Handlungsweise gezwungen.

Haider strich weiters hervor, dass die Slowenenvertreter selbst bei der Konsenskonferenz im Bundeskanzleramt im Jahre 2002 eine "historische Chance" vergeben hätten. Damals sei von ihnen ein Kompromissvorschlag zur Ortstafelfrage abgelehnt worden, den alle im Kärntner Landtag vertretenen Parteien, die Bundesregierung sowie die Kärntner Heimatverbände mitgetragen hätten.
     
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