Universität Salzburg erlässt Studiengebühren …  

erstellt am
27. 09. 04

… für ausländische und behinderte Studierende und bietet neue Serviceleistungen für StudienanfängerInnen
Salzburg (universität) - Die Universität Salzburg erlässt im Rahmen ihrer vom Gesetz eingeräumten Möglichkeiten die Studiengebühren für ausländische Studierende. Damit verzichtet sie bei jenen ordentlichen Studierenden, die etwa aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Serbien-Montenegro oder Weißrussland kommen, auf die Einhebung der vom Gesetz vorgesehenen doppelten Studienbeiträge. Diese Studierenden entrichten lediglich den Hochschülerschaftsbeitrag. Voraussetzung dafür ist jedoch wollen die Studierenden im folgenden Studienjahr weiterhin von den Studienbeiträgen befreit werden einen angemessenen Studienerfolg nachzuweisen, sonst wird der volle Studienbeitrag eingehoben.

Durch eine Änderung des Universitätsgesetzes 2002 wurde die Befreiung vom Studienbeitrag für Studierende aus Entwicklungsländern und den Reformstaaten Ost- und Südosteuropas zu einem großen Teil abgeschafft. „Diese Neuregelung wurde überfallsartig eingeführt und damit eine unübersichtliche und äußerst komplizierte Rechtslage geschaffen“, kritisiert der Vizerektor für Lehre, Rudolf Mosler. „Manche ausländische Studierende, wie beispielsweise jene aus EU-Staaten oder mit österreichischem Maturazeugnis haben die gleichen Studiengebühren zu bezahlen wie Österreicher, nämlich 363,36 Euro, andere, wie etwa aus der Türkei müssen den doppelten Studienbeitrag, und zwar 726,72 Euro leisten“, so Mosler. Studierende aus den weltweit 50 ärmsten Ländern, wie Afghanistan oder die meisten afrikanischen Staaten, sind schon aufgrund des Gesetzes wie bisher von den Studienbeiträgen befreit. Sie haben nur den Hochschülerschaftsbeitrag in Höhe von 14,86 Euro zu entrichten. Bei einer vierten Gruppe kann die Universität autonom entscheiden, ob sie die Studienbeiträge erlassen bzw rückerstatten will.

Behinderten und chronisch kranken Studierenden wird der Studienbeitrag an der Universität Salzburg unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei finanzieller Bedürftigkeit und adäquatem Studienerfolg ebenfalls erlassen. Nähere Informationen dazu erteilt die Behindertenbeauftragte der Universität, christine.steger@sbg.ac.at, Tel. ++43 / (0)662 / 8044-2465.

Ein praktischer „Beitragsrechner“ auf der Website „Studium“ http://www.uni-salzburg.at gibt sofort Auskunft über den aktuellen Studienbeitrag.

Neue Online-Services erleichtern die Neueinschreibung
Die Ersteinschreibung konnte an der Universität Salzburg wesentlich verkürzt werden. Alle Neostudiosi senden via Internet ihr virtuelles Anmeldeformular über die Website der Universität Salzburg ab und verkürzen damit die Wartezeit bei der persönlichen Einschreibung, bei der nur mehr das Reifeprüfungszeugnis und der Reisepass vorzulegen sind. Die Online-Voranmeldung ist einfach auf der Website www.uni-salzburg.at abrufbar und durchzuführen.

Alle neu eingeschriebenen Studierenden erhalten damit automatisch ein kostenloses Benutzerkonto für universitäre Computer, Zugang zu Internetdiensten, zur Online Lernplattform Blackboard, zu Bibliotheksdaten sowie eine eigene Email-Adresse der Universität.

Bisher haben sich bereits rund 1.100 Studieninteressierte vorangemeldet. Die Einschreibung für das Wintersemester 2004/05 läuft noch bis 29. Oktober, die Nachfrist endet am 30. November. Der Lehrveranstaltungsbeginn ist der 4. Oktober 2004.
     
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