Harmonisierung der Strafen dringend nötig, gleichzeitig soll eine
generelle Anhebung der Strafen stattfinden, so das KfV
Wien (kfv) - Verkehrssünder haben es hierzulande nach wie vor sehr leicht. Im Vergleich zu anderen
europäischen Ländern gilt Österreich geradezu als Paradies für "Tempo-Bolzer", Alko-Lenker,
Drängler, Rechtsüberholer und dergleichen. Die Strafen, die für Delikte verhängt werden, kosten
so manchen Lenker nur ein müdes Lächeln. Auch für weniger Begüterte sind die österreichischen
"Trinkgeldstrafen" unschwer leistbar. Während Lenker, welche die Höchstgeschwindigkeit um 20
km/h überschreiten, in Österreich mit durchschnittlich 40 Euro Bußgeld glimpflich davonkommen,
müssen Schnellfahrer in Italien oder Belgien dafür mindestens 140 Euro berappen, in Norwegen 300 Euro
und in Frankreich gar empfindliche 750 Euro!
Mehr als ein Drittel sterben durch Raserei
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) kritisiert die Tatsache der viel zu geringen Strafhöhen
bereits seit Jahren und fordert zudem die längst fällige bundesweite Harmonisierung. In Anbetracht des
"Strafgipfels" der politischen Verkehrsreferenten am 23. September wünscht sich KfV-Chef Dr. Othmar
Thann endlich verbindliche Ergebnisse: "Vermutlich sterben mehr als ein Drittel der in Österreich auf
der Straße verunglückten Menschen durch Raserei. Die österreichische Strafpraxis schreckt jedoch
kaum einen Temposünder ab. Wir hoffen, dass beim morgigen Gipfel konkrete Maßnahmen beschlossen werden,
nämlich eine bundesweite Vereinheitlichung des Strafenkatalogs und eine generelle Anhebung der Strafen, vor
allem für so gefährliche Delikte wie Geschwindigkeitsübertretung oder gefährliches Überholen".
Österreichweit einheitliche Strafen: Eine "simple Sache"
Erst jüngst forderte das KfV "gleiche Strafen vom Bodensee bis zum Neusiedlersee". Bis dato
gelten aber innerhalb Österreichs unterschiedliche Strafsätze für dieselben Delikte und es kommt
zu kuriosen Auswüchsen: Eine Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h im Ortsgebiet kostet in Vorarlberg
58 Euro, in der Stadt Salzburg nur 29 Euro und wer vor dem Schutzweg nicht anhält, sondern Gas gibt zahlt
im Burgenland 80 Euro, in Villach oder Klagenfurt hingegen nur 54 Euro. Dabei ist laut KfV-Rechtsabteilung die
Harmonisierung des Strafenkatalogs eine simple Sache: Lediglich eine einfache gesetzliche Änderung in der
StVO und keine Verfassungsänderung ist dafür notwendig! "Die kolportierten rechtlichen Hindernisse
stehen einem einheitlichen Strafenkatalog jedenfalls nicht im Weg. Demnächst startet eine neue Novelle, im
Zuge dieser könnte leicht eine harmonische Änderung durchgeführt werden", betont Thann.
Sind nicht gesicherte Kinder Gesetzgebern nicht wichtig?
Das KfV kritisiert auch die ungleiche Verteilung der Geldstrafen. Während für ein nicht ordnungsgemäß
gesichertes Kind eine geringfügige Strafe bis 36 Euro gilt, kann es vorkommen, dass Lenker für nicht
ordentlich transportiertes Vieh das Doppelte zahlen. Hier stellt sich die provokante Frage: Ist Vieh mehr wert
als ein Kind? Auch der Vergleich zwischen einem Parkdelikt und einer Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h
lässt aufhorchen: Falsch Parken kann um 40 Euro höher bestraft werden! |