Für Reisen mit Heimtieren ist künftig ein Heimtierausweis vorgeschrieben  

erstellt am
30. 09. 04

Brüssel (eu-int) - Ab 1. Oktober wird die neue EU-weite Regelung zur Einführung eines Heimtierausweises in vollem Umfang angewandt. Mit dem Ausweis wird das Reisen mit Heimtieren – sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter – innerhalb der Europäischen Union künftig einfacher. Die Besitzer von Katzen, Hunden und Frettchen müssen den Ausweis bei Reisen in einen anderen Mitgliedstaat mitführen. Er dient als Nachweis dafür, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Für die Mitnahme von Heimtieren in alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich (wo strengere Kriterien gelten) ist dies die einzige Bedingung. Der Ausweis, der 25 nationale Dokumente ersetzt, kann ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen „Vorgeschichte“ des Tieres. Er ermöglicht es Heimtierbesitzern, mit ihren Tieren zu reisen, ohne sich Fragen über die Vorschriften in dem EU-Land ihres Reiseziels stellen zumüssen.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte hierzu: „Nach einer einstweiligen Lösung, die den Mitgliedstaaten für die Sommerferien eingeräumt wurde, um die neue Regelung umsetzen zu können, treten die neuen Regeln nun in Kraft. Für Reisen mit Heimtieren reicht künftig ein einziges Dokument. Der Heimtierausweis bescheinigt, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist, und wird in der gesamten EU anerkannt. Dies ist ein wichtiger Schritt für ungehindertes Reisen mit Heimtieren, und ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, um die Erwartungen der Bürger zu erfüllen.”

Nach der neuen, vereinfachten Regelung ist für die Mitnahme von Katzen, Hunden und Frettchen in alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich eine gültige Tollwutimpfung die einzige Bedingung. Die Besitzer brauchen nur ihren Tierarzt aufzusuchen, damit dieser ihr Heimtier impft, den Tierausweis ausstellt und mit den Impfdaten aktualisiert. Ein von den Mitgliedstaaten in den kommenden acht Jahren einzuführender elektronischer Mikrochip (Transponder) ermöglicht eine einfache Kennzeichnung der Tiere, um sicherzustellen, dass Tier und Ausweis zusammengehören. Während der Übergangsfrist von acht Jahren ist auch eine Tätowierung zur Kennzeichnung der Tiere zulässig, außer im Vereinigten Königreich, Malta und Irland, wo der Transponder bereits jetzt Pflicht ist. Die Mitgliedstaaten können die Einreise von nichtgeimpften jungen Hunden und Katzen nach nationalen Bestimmungen zulassen.

Für die Mitnahme von Tieren nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich muss nach der Impfung eine Titrierung von Antikörpern (ein Test, mit dem geprüft wird, ob die Impfung wirksam war) durchgeführt werden (für das Vereinigte Königreich, Malta und Irland muss die Probenahme mindestens sechs Monate vor der Einreise, für Schweden mindestens 120 Tage nach der Impfung erfolgen).Weitere Informationen über die neue Regelung, einen Musterausweis sowie Fragen und Antworten zum Heimtierausweis finden Sie auf der Website:

http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm

Heimtiere, die aus Drittländern in die EU mitgeführt werden
Der Heimtierausweis ist im Wesentlichen für die Verbringung von Heimtieren zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestimmt. Er kann aber auch für Reisen in eines bzw. aus einem der Nachbarländer verwendet werden, die denselben Tollwutstatus wie die EU haben. Zu diesen Ländern zählen Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat.

Bei Heimtieren, die aus einem anderen Land in die EU verbracht werden, gibt es zwei Möglichkeiten:

* Im Fall von Drittländern, die tollwutfrei sind oder wo die Seuchensituation mit der einiger kontinentaler Mitgliedsländer vergleichbar ist (Liste: http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/list_third_de.htm), ist die einzige Bedingung eine Tollwutimpfung (außer für Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich, die einen Test sechs Monate nach der Impfung vorschreiben). Besitzer, die Heimtiere aus diesen Ländern mitführen, können ein einfaches, von ihrem Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis verwenden, mit dem die Tollwutimpfung bescheinigt wird. Diese Bescheinigung kann über folgende Intenet-Adresse abgerufen werden:

http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_third_de.htm

* In Ländern, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, kommt Tollwut möglicherweise endemisch unter Haustieren vor, weshalb drei Monate vor der Verbringung in einen EU-Mitgliedstaat eine Impfung und ein Test vorgenommen werden müssen (außer für Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich).
     
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