Bozen (lpa) - „Ich freue mich sehr, dass mit der Annahme der Schutzklausel durch die Kammer die Verfassungsreform
sich auf unsere derzeitigen Kompetenzen nicht auswirkt, und denke, dass dieses Problem aus unserer Sicht durchaus
positiv gelöst worden ist.“ Mit sichtlicher Erleichterung hat Landeshauptmann Luis Durnwalder am Dienstag
(28. 09.) die Nachricht vom Einbau der geforderten Schutzklausel für Regionen und Provinzen mit Sonderstatut
in die italienische Verfassungsreform aufgenommen: „Unsere Verhandlungspartner sind zu ihrem Wort gestanden“, so
der Landeshauptmann.
Durch den nunmehr von der Abgeordnetenkammer angenommenen Änderungsantrag habe die Reform viel von ihrem ursprünglichen
Schrecken eingebüßt. "Dank der Schutzklausel werden unsere bisherigen Zuständigkeiten in ihrer
bisherigen Form aufrecht bleiben, da auf sie die Reform keine Anwendung findet", so der Landeshauptmann heute.
Die nun eingebaute Klausel sieht vielmehr vor, dass die Reform nur für Kompetenzen gilt, die über die
in den bestehenden Sonderstatuten enthaltenen hinaus gehen.
Zur Genugtuung über diesen Erfolg kommt auch der Dank des Landeshauptmannes, der an seine Verhandlungspartner
in Rom geht: "Vor allem Reformenminister Roberto Calderoli hat gezeigt, dass er sich an gegebene Versprechen
hält", so Durnwalder. Mit Calderoli und Regionenminister La Loggia hatte der Landeshauptmann Anfang September
in Rom verhandelt. Zusammen mit den Präsidenten der anderen Regionen und Provinzen mit Sonderstatut hatte
man den Ministern damals abgerungen, dass die Regierung einen Änderungsantrag mit besagter Schutzklausel einbringen
wolle. "Wir hoffen nun natürlich, dass man uns auch in den weiteren die Autonomie betreffenden Fragen
ähnliches Verständnis entgegen bringt", so Durnwalder.
Ein weiterer Dank Durnwalders geht an die Südtiroler Parlamentarier in Rom, allen voran Karl Zeller, die sich
für die Anliegen Südtirols stark gemacht haben. Die gute Zusammenarbeit auf allen Ebenen sei der Grund
dafür, dass in der anfangs mit einigen Befürchtungen aufgenommenen Verfassungsreform der Schutz der bestehenden
Autonomie verankert werden konnte. |