Steiermark: Landessicherheitsgesetz im Landtag  

erstellt am
28. 09. 04

Graz (lk) - Nach der in der Vorwoche erfolgten Präsentation legte Landeshauptmann Waltraud Klasnic den Entwurf eines neuen Landessicherheitsgesetzes in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag (27. 09.) zur Beschlussfassung vor. In diesem Entwurf wird der Tatbestand der „Anstandsverletzung“ an öffentlichen Orten und die damit verbundenen Rechtsfolgen neu geregelt. §2 Abs. 2 enthält eine Definition in Anlehnung an die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Danach ist dieser Tatbestand auch erfüllt, wenn jemand „öffentliche Einrichtungen, wie insbesondere Denkmäler oder Brunnen in anstößiger Weise nützt“. Künftig dürfen Sicherheitsbeamte Personen auffordern, die sich einer Anstandverletzung schuldig machen, das rechtswidrige Verhalten einzustellen und im Falle der Nichtbefolgung der Anweisung vom Tatort wegweisen. Die Höchststrafe, die Verwaltungsbehörden nach einer Übertretung dieses Gesetzes verhängen können, beträgt 1.000 Euro.
     
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