Graz (lk) - Nach der in der Vorwoche erfolgten Präsentation legte Landeshauptmann Waltraud Klasnic
den Entwurf eines neuen Landessicherheitsgesetzes in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag
(27. 09.) zur Beschlussfassung vor. In diesem Entwurf wird der Tatbestand der „Anstandsverletzung“ an öffentlichen
Orten und die damit verbundenen Rechtsfolgen neu geregelt. §2 Abs. 2 enthält eine Definition in Anlehnung
an die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Danach ist dieser Tatbestand auch erfüllt, wenn jemand
„öffentliche Einrichtungen, wie insbesondere Denkmäler oder Brunnen in anstößiger Weise nützt“.
Künftig dürfen Sicherheitsbeamte Personen auffordern, die sich einer Anstandverletzung schuldig machen,
das rechtswidrige Verhalten einzustellen und im Falle der Nichtbefolgung der Anweisung vom Tatort wegweisen. Die
Höchststrafe, die Verwaltungsbehörden nach einer Übertretung dieses Gesetzes verhängen können,
beträgt 1.000 Euro. |