"Kleine AG": neue Chance für Familienbetriebe im Tourismus  

erstellt am
08. 10. 04

Neuregelung tritt am 8. Oktober in Kraft - Schenner: „Breiteres Spektrum an gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten macht Wirtschaftsstandort attraktiver“
Wien (pwk) - Änderungen im Gesellschaftsrecht, die am Freitag (08. 10.) in Kraft treten, vereinfachen unter dem Schlagwort "kleine AG" das österreichische Aktienrecht. Damit sollen vor allem Familienbetriebe angesprochen werden: Eine Aktiengesellschaft erleichtert u.a. die Betriebsübergabe.

"Damit wird eine langjährige Forderung der Tourismusbranche erfüllt. Gerade in unserer kleinstrukturierten Branche kommt es immer wieder zu Nachfolge-Problemen. Hier hat die Neuregelung eine besondere Bedeutung", begrüßt der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, Hans Schenner, die Neuerungen im Gesellschaftsrecht.

Die Vereinfachungen machen, wie berichtet, die Rechtsform der Aktiengesellschaft auch für Familienunternehmen mit einem kleineren Aktionärskreis attraktiv. Es wird künftig möglich sein, dass nur eine einzige natürliche oder juristische Person eine Aktiengesellschaft gründen kann ("Einpersonengründung"). Auch kann künftig die Einberufung zur Hauptversammlung mit eingeschriebenem Brief erfolgen, wenn alle Aktionäre namentlich bekannt sind. Dafür war bisher immer eine teure Einschaltung in der Wiener Zeitung erforderlich. Auch die kostspielige Gründungsprüfung ist nicht mehr erforderlich, selbst wenn Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates Gründer sind. Wie im GmbH-Recht genügt zur Kontrolle der Einzahlung der Bareinlagen die Bankbestätigung.

Als allgemeine Vorteile sieht Schenner eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich. "Es eröffnet sich ein breiteres Spektrum an gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten. Das macht uns wettbewerbsfähiger und auch als Tourismusstandort attraktiver", so BSO Schenner. Die ("kleine") Aktiengesellschaft kann als Vorstufe zu einer späteren Börsennotierung aufgebaut werden und trägt damit zu einer Belebung des heimischen Kapitalmarktes bei.

Mit der vereinfachten Aktiengesellschaft können nun auch Tourismusunternehmen neue Wege in der Kapitalaufbringung beschreiten. Für die in der Branche anstehenden Betriebsübergaben ergeben sich dadurch auch neue Möglichkeiten.
     
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