Neuregelung tritt am 8. Oktober in Kraft - Schenner: „Breiteres Spektrum an gesellschaftsrechtlichen
Möglichkeiten macht Wirtschaftsstandort attraktiver“
Wien (pwk) - Änderungen im Gesellschaftsrecht, die am Freitag (08. 10.) in Kraft treten,
vereinfachen unter dem Schlagwort "kleine AG" das österreichische Aktienrecht. Damit sollen vor
allem Familienbetriebe angesprochen werden: Eine Aktiengesellschaft erleichtert u.a. die Betriebsübergabe.
"Damit wird eine langjährige Forderung der Tourismusbranche erfüllt. Gerade in unserer kleinstrukturierten
Branche kommt es immer wieder zu Nachfolge-Problemen. Hier hat die Neuregelung eine besondere Bedeutung",
begrüßt der Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich,
Hans Schenner, die Neuerungen im Gesellschaftsrecht.
Die Vereinfachungen machen, wie berichtet, die Rechtsform der Aktiengesellschaft auch für Familienunternehmen
mit einem kleineren Aktionärskreis attraktiv. Es wird künftig möglich sein, dass nur eine einzige
natürliche oder juristische Person eine Aktiengesellschaft gründen kann ("Einpersonengründung").
Auch kann künftig die Einberufung zur Hauptversammlung mit eingeschriebenem Brief erfolgen, wenn alle Aktionäre
namentlich bekannt sind. Dafür war bisher immer eine teure Einschaltung in der Wiener Zeitung erforderlich.
Auch die kostspielige Gründungsprüfung ist nicht mehr erforderlich, selbst wenn Mitglieder des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates Gründer sind. Wie im GmbH-Recht genügt zur Kontrolle der Einzahlung der Bareinlagen
die Bankbestätigung.
Als allgemeine Vorteile sieht Schenner eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich. "Es eröffnet
sich ein breiteres Spektrum an gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten. Das macht uns wettbewerbsfähiger
und auch als Tourismusstandort attraktiver", so BSO Schenner. Die ("kleine") Aktiengesellschaft
kann als Vorstufe zu einer späteren Börsennotierung aufgebaut werden und trägt damit zu einer Belebung
des heimischen Kapitalmarktes bei.
Mit der vereinfachten Aktiengesellschaft können nun auch Tourismusunternehmen neue Wege in der Kapitalaufbringung
beschreiten. Für die in der Branche anstehenden Betriebsübergaben ergeben sich dadurch auch neue Möglichkeiten. |