Ohne multilaterale Regeln sind Investoren auf engmaschiges Netz zwischenstaatlicher
Vereinbarungen angewiesen - Wichtige Arbeitsmarkteffekte
Wien (bmwa) - "Durch den raschen Aufbau eines flächendeckenden Netzes von bilateralen Investitionsschutz-
und Doppelbesteuerungsabkommen konnte ein rasanter Aufschwung bei Direktinvestitionen verzeichnet werden. Durch
rasche und starke Präsenz österreichischer Investoren vor Ort verbuchte Österreich zum Beispiel
große Erfolge in Mittelost- und Südosteuropa: So war Österreich 2003 führender Investor in
Slowenien und Kroatien und nimmt 2004 nach dem OMV-Einstieg bei der rumänischen Petrom auch dort Platz eins
ein. Direkte Auslandsinvestitionen - sowohl vom Ausland in Österreich als auch von Österreich im Ausland
- haben nicht zuletzt auch wesentliche Effekte für den Arbeitsmarkt." Das erklärte Wirtschafts-
und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein anlässlich einer parlamentarischen Enquete am Mittwoch (06. 10.)
zum Thema ''Ziele und Inhalte zukünftiger Investitionsschutzabkommen''.
In absehbarer Zeit werde es keine multilateralen Investitionsregeln geben, und auch in den EU-Freihandelsabkommen
seien keine signifikanten Investitionsschutzbestimmungen vorgesehen. Das sei, so Bartenstein, zu bedauern, weil
man sich mit multilateralen Vereinbarungen die Vielzahl bilateraler Abkommen buchstäblich ersparen könne
und auch die Entwicklungsländer ihre Interessen gegenüber den etablierten Industriestaaten besser durchsetzen
könnten, müsse aber als Faktum zur Kenntnis genommen werden. Bilaterale Investitionsschutzabkommen blieben
daher bis auf weiteres das einzige zur Verfügung stehende Mittel für eine wirksame völkerrechtliche
Absicherung für österreichische Investoren. Sie bieten eine umfassende Absicherung des politischen Risikos
und einen völkerrechtlich etablierten rechtlichen Rahmen für die Behandlung ausländischer Investitionen.
Außerdem seien sie Türöffner für den gegenseitigen Austausch von Wirtschaft, Politik und Kultur.
Ziel sei die gegenseitige Förderung und Optimierung der internationalen Handelsbeziehungen. Alle österreichischen
Investitionsschutzabkommen beruhen auf einem OECD-Mustertext. Sie bieten genügend Flexibilität für
die Bedürfnisse beider Seiten, betonte Bartenstein.
Die wesentlichen Elemente aller österreichischen Investitionsschutzabkommen sind das Diskriminierungsverbot
gegenüber ausländischen Investoren und die Schutzfunktion für Investoren vor unfairer Behandlung.
Enteignungen durch den Gaststaat sind nur gegen umgehende Zahlung einer angemessenen und verwertbaren Entschädigung
möglich. Eine Garantie, alle im Zusammenhang mit der Investition stehenden Zahlungen unbeschränkt und
prompt durchführen zu können sowie ein internationales Schiedsgericht stellen weitere Bestandteile eines
Abkommens dar.
"Die Abkommen sind wirksame Instrumente der Rechtswahrung und Rechtsentwicklung und haben mit ihren Schiedsgerichtsregeln
mehrmals wesentlich dazu beigetragen, bei unterschiedlichen Standpunkten eine einvernehmliche Lösung zu finden'',
erklärte der Wirtschaftsminister
Die Entwicklung der ausländischen (passiven) und der österreichischen (aktiven) Direktinvestitionen (''FDI'')
ist Anfang 1990er Jahre stark angestiegen: Damals betrugen die passiven FDI-Bestände noch ca. 7% des BIP,
die aktiven 2% des BIP. 2003 betrugen die passiven FDI-Bestände ca. 20% des BIP (46,7 Mrd. Euro), ebenso die
aktiven FDI-Bestände (47 Mrd. Euro). Die österreichische Nationalbank schätzt, dass 85% der aktiven
österreichischen FDI dem verbesserten Marktzutritt dienen. 2003 erreichten die Netto-Flüsse in beide
Richtungen jeweils mehr als 6 Mrd. Euro. Passive FDI-Bestände beschäftigen 244.800 Menschen und aktive
FDI-Bestände 299.100 Menschen im Ausland; sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen
Wirtschaft und sichern bzw. schaffen zahlreiche Arbeitsplätze in Österreich. FDIs steigern die Attraktivität
für weitere Auslandsinvestitionen im Gastland und liegen daher wesentlich im Interesse Kapital importierender
Entwicklungsländer. Direktinvestitionen, so betonte Bartenstein ausdrücklich, können aber in vielen
Bereichen nicht eine effiziente und direkte Entwicklungshilfe ersetzen. Vielmehr müssten beide Instrumente
nebeneinander eingesetzt werden, um Entwicklungsländern einen neuen Standard zu geben. |