Bartenstein: Bilaterale Abkommen garantieren Auslandsinvestitionen  

erstellt am
07. 10. 04

Ohne multilaterale Regeln sind Investoren auf engmaschiges Netz zwischenstaatlicher Vereinbarungen angewiesen - Wichtige Arbeitsmarkteffekte
Wien (bmwa) - "Durch den raschen Aufbau eines flächendeckenden Netzes von bilateralen Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen konnte ein rasanter Aufschwung bei Direktinvestitionen verzeichnet werden. Durch rasche und starke Präsenz österreichischer Investoren vor Ort verbuchte Österreich zum Beispiel große Erfolge in Mittelost- und Südosteuropa: So war Österreich 2003 führender Investor in Slowenien und Kroatien und nimmt 2004 nach dem OMV-Einstieg bei der rumänischen Petrom auch dort Platz eins ein. Direkte Auslandsinvestitionen - sowohl vom Ausland in Österreich als auch von Österreich im Ausland - haben nicht zuletzt auch wesentliche Effekte für den Arbeitsmarkt." Das erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein anlässlich einer parlamentarischen Enquete am Mittwoch (06. 10.) zum Thema ''Ziele und Inhalte zukünftiger Investitionsschutzabkommen''.

In absehbarer Zeit werde es keine multilateralen Investitionsregeln geben, und auch in den EU-Freihandelsabkommen seien keine signifikanten Investitionsschutzbestimmungen vorgesehen. Das sei, so Bartenstein, zu bedauern, weil man sich mit multilateralen Vereinbarungen die Vielzahl bilateraler Abkommen buchstäblich ersparen könne und auch die Entwicklungsländer ihre Interessen gegenüber den etablierten Industriestaaten besser durchsetzen könnten, müsse aber als Faktum zur Kenntnis genommen werden. Bilaterale Investitionsschutzabkommen blieben daher bis auf weiteres das einzige zur Verfügung stehende Mittel für eine wirksame völkerrechtliche Absicherung für österreichische Investoren. Sie bieten eine umfassende Absicherung des politischen Risikos und einen völkerrechtlich etablierten rechtlichen Rahmen für die Behandlung ausländischer Investitionen. Außerdem seien sie Türöffner für den gegenseitigen Austausch von Wirtschaft, Politik und Kultur. Ziel sei die gegenseitige Förderung und Optimierung der internationalen Handelsbeziehungen. Alle österreichischen Investitionsschutzabkommen beruhen auf einem OECD-Mustertext. Sie bieten genügend Flexibilität für die Bedürfnisse beider Seiten, betonte Bartenstein.

Die wesentlichen Elemente aller österreichischen Investitionsschutzabkommen sind das Diskriminierungsverbot gegenüber ausländischen Investoren und die Schutzfunktion für Investoren vor unfairer Behandlung. Enteignungen durch den Gaststaat sind nur gegen umgehende Zahlung einer angemessenen und verwertbaren Entschädigung möglich. Eine Garantie, alle im Zusammenhang mit der Investition stehenden Zahlungen unbeschränkt und prompt durchführen zu können sowie ein internationales Schiedsgericht stellen weitere Bestandteile eines Abkommens dar.

"Die Abkommen sind wirksame Instrumente der Rechtswahrung und Rechtsentwicklung und haben mit ihren Schiedsgerichtsregeln mehrmals wesentlich dazu beigetragen, bei unterschiedlichen Standpunkten eine einvernehmliche Lösung zu finden'', erklärte der Wirtschaftsminister

Die Entwicklung der ausländischen (passiven) und der österreichischen (aktiven) Direktinvestitionen (''FDI'') ist Anfang 1990er Jahre stark angestiegen: Damals betrugen die passiven FDI-Bestände noch ca. 7% des BIP, die aktiven 2% des BIP. 2003 betrugen die passiven FDI-Bestände ca. 20% des BIP (46,7 Mrd. Euro), ebenso die aktiven FDI-Bestände (47 Mrd. Euro). Die österreichische Nationalbank schätzt, dass 85% der aktiven österreichischen FDI dem verbesserten Marktzutritt dienen. 2003 erreichten die Netto-Flüsse in beide Richtungen jeweils mehr als 6 Mrd. Euro. Passive FDI-Bestände beschäftigen 244.800 Menschen und aktive FDI-Bestände 299.100 Menschen im Ausland; sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft und sichern bzw. schaffen zahlreiche Arbeitsplätze in Österreich. FDIs steigern die Attraktivität für weitere Auslandsinvestitionen im Gastland und liegen daher wesentlich im Interesse Kapital importierender Entwicklungsländer. Direktinvestitionen, so betonte Bartenstein ausdrücklich, können aber in vielen Bereichen nicht eine effiziente und direkte Entwicklungshilfe ersetzen. Vielmehr müssten beide Instrumente nebeneinander eingesetzt werden, um Entwicklungsländern einen neuen Standard zu geben.
     
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