Schutz des Wassers und der Kinder in Landesverfassung verankern / Ausschussberatungen
des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Mit einer Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz
1999 und die Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 geändert werden, begannen am Mittwoch (06. 10.) im Verfassungs-
und Verwaltungsausschuss (Vorsitz: LAbg. Arno Kosmata, SPÖ) die Ausschussberatungen des Salzburger Landtags.
Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.
Mit der Vorlage wird das aktive Wahlalter bei Wahlen auf Gemeindeebene von derzeit 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.
Darüber hinaus werden mit dem Schutz und der Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie der Sicherung
von Wasser als nachhaltige Lebensgrundlage zwei neue Staatszielbestimmungen in die Landes-Verfassung aufgenommen.
Im Wortlaut betrifft dies „die nachhaltige Sicherung des Wassers als natürliche Lebensgrundlage und die Sicherung
der Versorgung insbesondere der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu sozialverträglichen
Bedingungen“ und „die Sicherung der Kindern und Jugendlichen zukommenden Rechte auf Entwicklung und Entfaltung
ihrer Persönlichkeit, auf Fürsorge und Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt und Ausbeutung
und auf kindgerechte Beteiligung entsprechend dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Bei allen
Maßnahmen des Landes, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes zu berücksichtigen“.
FPÖ-Klubobmann Dr. Karl Schnell sah in der Aufnahme der beiden Staatszielbestimmungen eine Belebung der Landesverfassung.
Für LAbg. Dr. Florian Kreibich von der ÖVP können an sich die begrüßenswerten Staatszielbestimmungen
in der Verfassung nicht die Alltagsprobleme lösen. SPÖ-Klubvorsitzender Mag. David Brenner erklärte,
damit würde die Verfassung um wesentliche Grundsätze erweitert.
LAbg. Dr. Heidi Reiter (Grüne) begrüßte die Aufnahme der Zielbestimmungen und die Absenkung des
Wahlalters, hielt sie jedoch nur für Scheinaktivitäten, insbesondere wenn der Erreichung dieser Ziele
nicht auch durch mehr Gelder Rechnung getragen werde. Bei der Familienzusammenführung dürfe Salzburg
nicht hinter den anderen Bundesländern nachhinken. Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre soll auch auf
Landesebene gelten. Die Grünen brachten daher einen Entschließungsantrag ein, in dem die Landesregierung
ersucht wird, bis März 2005 eine Novelle des Landes-Verfassungsgesetzes und der Salzburger Landtagswahlordnung
vorzulegen, die eine Absenkung des Wahlalters auf 16 und die Möglichkeit der Briefwahl enthält. Die Möglichkeit
der Briefwahl wurde von den Grünen nach eingehender Debatte aus dem Entschließungsantrag gestrichen.
Der Antrag wurde um den Wortlaut „alle Möglichkeiten der erleichterten Stimmabgabe zu prüfen und dem
Landtag darüber zu berichten“ ergänzt und als Vierparteienantrag einstimmig angenommen.
ÖVP-Klubobfrau Mag. Gerlinde Rogatsch sah die Absenkung des Wahlalters auf 16 auch bei Landtagswahlen als
weiteren Schritt bis zu den nächsten Wahlen. Begleitend dazu müsse die politische Bildung an den Schulen
deutlich ausgebaut werden, was von LAbg. Dr. Josef Sampl (ÖVP) unterstrichen wurde. |