Sicherheitspolizeigesetz  

erstellt am
06. 10. 04

Schüssel: Neues Sicherheitspolizeigesetz bringt mehr Sicherheit für Österreich
Wien (bpd) - Der Ministerrat beschloss am Dienstag (05. 10.) das neue Sicherheitspolizei- gesetz, das Bundeskanzler Wolfgang Schüssel als eines "der großen und wichtigen Reformwerke" bezeichnete. Schüssel: "Im Vordergrund dieses Gesetzes steht, wie man mehr Sicherheit in Österreich und für Österreichs Bürger organisieren kann." Betroffen von dieser Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie zu einem einzigen Wachkörper sind rund 27.000 Exekutivbeamte. Davon stammen 13.000 aus dem Polizeidienst und 14.000 aus der Gendarmerie. Die einheitliche Bezeichnung für diesen neuen Wachkörper wird Polizei sein. Bis 1. Juli 2005 soll die Reform umgesetzt werden. Bundeskanzler Schüssel: "Es wird nun neue und schlanke Kommandostrukturen für diesen Wachkörper geben. Aus der Zusammenlegung erwächst für die Bürger der Mehrwert, dass dadurch 500 Mitarbeiter zusätzlich im Außendienst zum Einsatz kommen. Alle Einsparungen, die intern erfolgen, werden in den Außendienst investiert. Dadurch haben wir eine wesentlich effizientere und wirksamere Kriminalitätsbekämpfung." Unterhalb des Landeskommandos stehen die Bezirks- oder Stadtpolizeikommanden und die Polizeiinspektionen.

Geregelt wird im neuen Sicherheitspolizeigesetz auch die Einführung von Schutzzonen vor allem zum Schutz von Jugendlichen und Minderjährigen. Rund um Schulen sollen künftig Zonen eingerichtet werden, innerhalb derer verdächtige Personen weg gewiesen werden können. Ebenso kann die Polizei eine Untersagung des Aufenthalts, Betretungsverbote aussprechen und Identitätskontrollen durchführen.

Ermöglicht wird in Zukunft auch die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen. Diese wird ab 1. Jänner 2005 möglich sein. Schüssel: "Überwacht werden sollen die neuralgischen Brennpunkte der Kriminalität. Überall dort, wo die Kriminalität ansteigt und sich die Bürger unsicher fühlen, soll die Überwachung angekündigt werden." Voraussetzug für die Überwachung durch Ton- und Bildaufzeichnungen ist die Zustimmung des unabhängigen Rechtschutzbeauftragten. Alle Daten, die nicht zur Verfolgung von Strafdaten benötigt werden, werden gelöscht.

 

 Darabos: Schwerarbeiterregelung für Exekutive "Placebo vor Personalvertretungswahlen"
Wien (sk) - Am Sicherheitspolizeigesetz mit der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie kritisiert SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos, dass zuwenig über die Vereinfachung der Behördenstruktur nachgedacht worden sei und "am Problem vorbei agiert" werde, nämlich an der steigenden Kriminalität und der sinkenden Aufklärungsquote. Diese Entwicklung solle nun mit dem Sicherheitspolizeigesetz und der geplanten Einbeziehung der Exekutive in die noch völlig offene Schwerarbeiterregelung überdeckt werden. "Aus meiner Sicht sind das nur Placebos in Richtung Personalvertretungswahlen Anfang Dezember", so Darabos. Er kritisierte, dass die Personalvertreter von Gendarmerie und Polizei bisher nicht in die Gespräche über diese Schwerarbeiterregelung eingebunden worden sind.

Die Regierung müsse sich endlich einig werden, wer unter die Schwerarbeiterregelung fallen solle. Wieviel Unklarheit hier noch herrsche, werde deutlich, indem man zwar verspreche, Exekutivbeamten in die Schwerarbeiterregelung aufzunehmen; andererseits würden die Exekutivbeamten bei einer Reihung der Berufsgruppen des Sozialministeriums weit hinten rangieren: "Diese Liste sieht die Exekutivbeamten am 65. Platz, was die Schwerarbeiterregelung betrifft." Es sei Zeit, den Exekutivbeamten endlich reinen Wein einzuschenken.

Darabos verwies auf die dramatische Kriminalitätsentwicklung: Die Zahl der Delikte betrug im Jahr 1997 481.549, im Jahr 2003 bereits 643.286. Die Aufklärungsquote sank von 50,2 Prozent (1997) auf 38,5 Prozent (2003). Bei den Einbrüchen ging die Aufklärungsquote von 19 Prozent (1997) auf 9,7 Prozent (2003) zurück, bei den Vermögensdelikten im selben Zeitraum von 37,7 auf 22,3 Prozent.
     
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