Pröll: Internationaler Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten braucht verschärfte Kontrolle  

erstellt am
05. 10. 04

13. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens in Bangkok
Wien (bmlfuw) - „Der internationale Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten muss verschärft kontrolliert werden. Auch der Tourismus erfordert eine Umwelt, in der gefährdete Tier- und Pflanzenarten nachhaltig betreut werden. Dem versucht Österreich durch das Mitwirken des Lebensministeriums in internationalen Arten- und Naturschutzkonventionen wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen voll Rechnung zu tragen“, erklärte Umweltminister Josef Pröll am Montag (04. 10.) anlässlich des Startschusses zur weltweiten CITES-Konferenz in Bangkok.

Bis 14. Oktober 2004 findet in Bangkok die 13. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens statt. Diese Konvention, auch unter dem Begriff „CITES“ bekannt, wurde 1975 ins Leben gerufen und befasst sich mit der Kontrolle des internationalen Handels mit bedrohten Arten. Die Konvention gilt derzeit für knapp 170 Vertragsstaaten und hat über 30.000 zu schützende Tier- und Pflanzenarten auf ihrer Liste. Österreich hat die Konvention im Jahre 1981 ratifiziert. Ziel der Konvention ist es nicht nur, den internationalen Handel mit bedrohten Arten zu kontrollieren, sondern auch ihre nachhaltige Nutzung sicherzustellen.

Als Binnenmarkt stellt die Europäische Union einen „grenzenlosen“ Markt für den internationalen Handel in bedrohten Arten dar und setzt als wirtschaftliche Einheit die Konventionsreglements mit teils noch strengeren Gesetzen einheitlich in ihrem Gesamtraum um. Seit seinem Beitritt in die Europäische Union am 1. Jänner 1995 ist auch Österreich Teil dieser verschärften Reglements.

Bei der Vertragsstaatenkonferenz wird eine Vielfalt an Vorschlägen zu Änderungen der Konventionstexte und Änderungen im Gefährdungsstatus diverser Arten eingebracht. „Die österreichischen Positionen zu wichtigen Themen sind für uns klar: Aufrechterhaltung des Elfenbeinhandelsverbots, gestärkte Schutzmaßnahmen und Handelsregulierungen für Delfine und andere Meeresbewohner wie Haifische und den für Aquarien begehrten Napoleon-Lippfisch, keine Handelsfreigabe von Walen ohne Zustimmung der Internationalen Walfangkommission, verstärkte Kontrolle von Holzexporten aus Regenwäldern wie, z.B., dem gelben Hartholz Ramin, das hauptsächlich in Borneo und Sumatra wächst, stärkere Vernetzung relevanter Natur- und Artenschutzkonventionen, wie z.B. zwischen CITES und CBD (Konvention zur Biologischen Vielfalt). Damit haben wir wichtige Grundprinzipien für eine verantwortungsvolle Umsetzung des Artenschutzübereinkommens festgelegt“, so Pröll.

Der weltweite Handel mit geschützten Arten ist ein Milliardengeschäft. Neben Nordamerika und Asien stellt Europa den größten Markt dar – 2002 hat die Europäische Union weit über eine Million lebender Tiere eingeführt. Das inkludiert über 8.000 Säugetiere, weit über 500.000 Vögel, 260.000 Reptilien und Amphibien, 86.000 Fische und 286.000 Wirbellose Tiere, hauptsächlich Korallen. Der Schwarzhandel in bedrohten Tier- und Pflanzenarten und ihren Produkten ist enorm und wird nur noch vom Drogen- und Menschenhandel übertroffen. Österreich verzeichnet ein zunehmendes Handelsvolumen, im Jahre 2003 wurden bereits 7.600 Handelsanträge bearbeitet. Angesichts der EU-Erweiterung ist ein weiterer Handelsanstieg zu erwarten.

„Um den teils unkontrollierten Handel in bedrohten Arten zu minimieren, hat das Lebensministerium in Zusammenarbeit mit dem WWF Österreich unter dem Motto „Schauen statt Kaufen“ eine Informationskampagne für Österreichische Reisebüroangestellte und ReiseleiterInnen gestartet. Ziel ist, Reisende dahingehend zu informieren, dass der Kauf von exotischen Souvenirs wie z.B. lebende Tiere (z.B. Papageien oder Reptilien), Kaviar, Krokodil- und Schildkrötenprodukte, Korallen, Felle von Großkatzen, und verschiedene Tier- und Pflanzenderivate für traditionelle Medizin zum persönlichen Gebrauch nicht nur gegen das Österreichische Artenschutzgesetz verstoßen könnte, sondern dass dies in vielen Fällen zur Verschlimmerung der Gefährdung ohnehin schon bedrohter Arten beiträgt. Hier gilt eben „Schauen ist besser als Kaufen“, betonte Minister Pröll abschließend.
     
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