Vorbildhaftes Kärntner Gesetz heute im Landtagsausschuss einstimmig beschlossen
Klagenfurt (lpd) - Einen für die Bevölkerung zukunftsweisenden Beschluss habe der Ausschuss
des Kärntner Landtages am Donnerstag (14. 10.) gefasst, berichtete Agrarlandesrat Josef Martinz. „Das
Kärntner Gentechnik-Vorsorge-Gesetz wurde einstimmig beschlossen“. Jetzt sei noch der Beschluss durch den
Landtag ausständig.
„Das Kärntner Gesetz schützt Landwirte und Konsumenten und findet in ganz Europa Anerkennung“, erklärte
Martinz. So habe er gestern, Mittwoch, auch mit seinem Kollegen Assessore Enzo Marsilio über eine grenzüberschreitende
gentechnikfreie Region Kärnten – Friaul – Slowenien diskutiert. Erste Schritte in diese Richtung würden
eingeleitet. Aber auch andere Bundesländer Österreichs haben sich um das Kärntner Gesetz bereits
bemüht, so Martinz.
Das Kärntner Vorsorge-Gesetz soll die qualitativ hochwertige Landwirtschaft bewahren und die Gesundheit der
Bürgerinnen und Bürger schützen. „Wir arbeiten am Projekt „Gentechnikfreie Produkte aus Kärnten“
sowie vor allem daran, die Futtermittel- und Saatgutproduktion frei von Gentechnik zu halten“, erklärte Martinz.
Die Unterstützung von Seiten des Bundesministeriums für Landwirtschaft sei auf jeden Fall vorhanden.
So habe Kärnten auch die von Minister Pröll initiierte Gentechnik-Charta unterzeichnet.
„Das Kärntner Gesetz sieht eine peinlich genaue Regelung vor, welche diejenigen schützt“, so Martinz.
Bauern, die trotz fehlender Marktchancen genmanipuliertes Saatgut aufbringen wollen, müssen dies anmelden.
Die Genehmigung erfolgt dann durch die Fachabteilung Agrarrecht des Landes Kärnten. Die Landwirte haben in
weiterer Folge bestimmte Abstände zu Nachbargrundstücken einzuhalten, damit eine Verunreinigung ausgeschlossen
werden kann. Die Abstände richten sich nach dem Pollenflug der jeweiligen Pflanze.
Weiters werden die Listen der Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut aufbringen, veröffentlicht.
„Die Informationen sind auch im Kärntner Bauer zu veröffentlichen und werden weiters in einer Tageszeitung
bekannt gegeben“, so Martinz. Zum Schutz der Landwirtschaft und zum Schutz der Konsumenten sei diese Veröffentlichung
notwendig. Außerdem erfolge die Prüfung der Bauern immer einzeln.
Geeinigt habe man sich im Ausschuss auch darauf, dass in besonders schweren Fällen das Strafausmaß 30.000
Euro betragen solle. Der Agrarlandesrat appellierte an die Landwirte Kärntens, in deren Verantwortung es liegt,
wie sie mit dem Saatgut umgehen. „Verzichten wir auf die Gentechnik in der Lebensmittelproduktion, dann können
wir unsere Produkte auch weiterhin als ökologisch verkaufen“, betonte Martinz. Auch sei das Aufbringen von
gentechnisch verändertem Saatgut mit den ÖPUL-Förderungen nicht vereinbar. |