Kommission will besseren Informationsaustausch über Strafurteile  

erstellt am
15. 10. 04

Brüssel (eu-int) - Die Kommission hat dem Rat und dem Europäischen Parlament ihren am 13. Oktober angenommenen Vorschlag zur Verbesserung des Informationsaustauschs über Strafurteile übermittelt. Die Europäische Union betrachtet die Weiterleitung von Informationen über Strafurteile mittlerweile als eine Priorität. Bekräftigt wurde dies zunächst vom Europäischen Rat auf seiner Sondertagung vom 25. und 26. März 2004 im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung und vom Rat Justiz und Inneres am 19. Juli 2004 unter dem Eindruck des Falls Fourniret. Dieser tragische Fall von Pädophilie hat deutlich gemacht, dass zwischen den Mitgliedstaaten der Austausch von Informationen über Verurteilungen nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die Kommission ist entschlossen, das derzeitige System durch kurz- und mittelfristige Rechtsvorschläge zu verbessern.

Als ersten Schritt legt die Kommission nunmehr diesen Vorschlag vor. Er zielt auf eine Verbesserung der derzeitigen, auf das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 gestützten Mechanismen ab. Der vorgeschlagene Beschluss wird einen rascheren Informationsaustausch ermöglichen. Er sieht vor, dass ein Mitgliedstaat, der einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats strafrechtlich verurteilt, letzteren unverzüglich davon informiert. Außerdem soll ein Antrag auf Informationen aus dem Strafregister innerhalb von höchstens 5 Tagen beantwortet werden müssen. Sowohl für die Informationsersuchen als auch für die Antworten sollen Standardformulare verwendet werden.

Zum Jahresende wird die Kommission einen ehrgeizigeren Vorschlag zur Einrichtung eines DV-gestützten Netzes für den Informationsaustausch über Strafurteile vorlegen.
     
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