Brüssel (eu-int) - Die Kommission hat dem Rat und dem Europäischen Parlament
ihren am 13. Oktober angenommenen Vorschlag zur Verbesserung des Informationsaustauschs über Strafurteile
übermittelt. Die Europäische Union betrachtet die Weiterleitung von Informationen über Strafurteile
mittlerweile als eine Priorität. Bekräftigt wurde dies zunächst vom Europäischen Rat auf seiner
Sondertagung vom 25. und 26. März 2004 im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung und vom Rat Justiz
und Inneres am 19. Juli 2004 unter dem Eindruck des Falls Fourniret. Dieser tragische Fall von Pädophilie
hat deutlich gemacht, dass zwischen den Mitgliedstaaten der Austausch von Informationen über Verurteilungen
nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die Kommission ist entschlossen, das derzeitige System durch kurz-
und mittelfristige Rechtsvorschläge zu verbessern.
Als ersten Schritt legt die Kommission nunmehr diesen Vorschlag vor. Er zielt auf eine Verbesserung der derzeitigen,
auf das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 gestützten
Mechanismen ab. Der vorgeschlagene Beschluss wird einen rascheren Informationsaustausch ermöglichen. Er sieht
vor, dass ein Mitgliedstaat, der einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats strafrechtlich verurteilt,
letzteren unverzüglich davon informiert. Außerdem soll ein Antrag auf Informationen aus dem Strafregister
innerhalb von höchstens 5 Tagen beantwortet werden müssen. Sowohl für die Informationsersuchen als
auch für die Antworten sollen Standardformulare verwendet werden.
Zum Jahresende wird die Kommission einen ehrgeizigeren Vorschlag zur Einrichtung eines DV-gestützten Netzes
für den Informationsaustausch über Strafurteile vorlegen. |