Anpassung der Quote gemäß konkretem Bedarf – "Rucksack" bei Familienzusammenführung
wurde konsequent abgebaut
Wien (bmi) - Mit Dienstag, 12. Oktober 2004, ging die Niederlassungsverordnung 2005 in Begutachtung,
die die Quoten für Niederlassungen in Österreich regelt - aufgegliedert nach selbständigen und unselbständigen
Schlüsselkräften, Familienzusammenführung und Privaten. Aufgrund des im Jahr 2003 gegebenen Ausschöpfungsgrades
von lediglich 77,66%, wird die Quote von 8.050 im Jahr 2004 auf 7.500 für 2005 angepasst. Der "Rucksack"
an unerledigten Fällen in der Familienzusammenführung, den die Bundesregierung im Jahr 2000 übernommen
hat, wurde konsequent abgebaut: Von 11.626 (2001) über 5.531 (2003) auf jetzt 2.239 im Jahr 2004.
Die Leitlinien der Bundesregierung für die Niederlassungsverordnung sind:
- Orientierung am konkreten Bedarf in Österreich;
- Familienzusammenführung und der Abbau des "Rucksackes" in diesem Bereich, haben besondere Priorität.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Bundesregierung bei der Festlegung der Höhe der Länderquoten
nach oben an die Zustimmung der Länder gebunden. Die Höhe der Quote liegt letztendlich in der Kompetenz
und Verantwortung der Länder.
Die Quote für selbständige Schlüsselkräfte wird daher mit 160 vorgeschlagen (2004: 170).
Die Quote für nicht selbständige Schlüsselkräfte sieht 1.475 (2004: 2.030) vor. Als Quote
für die Familienzusammenführung wird 5460 vorgeschlagen (2004: 5.490).
Die Quote für Private wird auf Grund des österreichweiten Ausschöpfungsgrades erhöht (um
45, von 360 im Jahr 2004 auf 405 im Jahr 2005).
Insgesamt wird damit dem konkreten Bedarf ebenso Rechnung getragen wie der besonderen Priorität der Familienzusammenführung.
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