Die Zukunft der europäischen Agrarpolitik  

erstellt am
12. 10. 04

Dr. Franz Fischler, Mitglied der EU-Kommission, bei der Deutschen Agrarministerkonferenz
Brüssel (eu-int) - Zur Zukunft der europäischen Agrarpolitik in Bezug auf Reform, Erweiterung und internationale Handelsaspekte sprach der österreichische EU-Kommissar Dr. Franz Fischler wenige Wochen vor seiner Demission vor der Deutschen Agrarministerkonferenz in Niedersachsen. Hier der Wortlaut:

Sehr geehrte Ministerinnen, sehr geehrte Minister,

meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zuallererst herzlichen Dank für die Einladung, der ich wohl das letzte Mal in der Rolle des EU-Agrarkommissars folgen konnte. Doch bevor ich dazu komme mich von Ihnen zu verabschieden und eine kurze Bilanz über die letzten zehn Jahre zu ziehen, will ich noch einmal die Gelegenheit ergreifen, um gemeinsam mit Ihnen einige Zukunftsthemen der europäischen Agrarpolitik zu diskutieren.

Denn wie es so schön heißt: „Es sollte uns nicht nur interessieren, was wir erreicht haben, sondern das, was noch vor uns liegt“[1], bzw. mit den Worten des bekannten Fliegers und Schriftstellers Antoine de Saint-Exupéry gesagt: „Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.“

Es sind vor allem 4 Themen, die Sie als Länderverantwortliche in nächster Zeit beschäftigen werden :

1. Die Neuordnung der Ländlichen Entwicklung und
2. die Finanzielle Vorausschau
3. die Reformimplementierung in Deutschland sowie
4. die WTO

Natürlich gäbe es noch andere Themen, die Fragen in Deutschland aufwerfen, aber hier ist primär die Bundesebene zuständig. Wenn Sie aber andere Inhalte anschließend in der Diskussion ansprechen wollen, bin ich gerne bereit, diese zu beantworten.

Was schlagen wir für die ländliche Entwicklungspolitik für den Zeitraum 2007-2013 vor?

Um es auf einen einfachen Nenner zu bringen: Künftig soll es einen einzigen Fonds, nur mehr eine Programmierung, ein Management und eine Kontrolle geben.

Statt bisher 5 Programmplanungstypen und 3 Arten von Managementsystemen soll es künftig eine einzige Rahmenregelung für die ländliche Entwicklungspolitik geben. Die Garantiemittel sollen zusammen mit den Mitteln aus dem Ausrichtungsfonds zu einem Ländlichen Entwicklungsfonds zusammengefasst werden. Und für die gesamte Ländliche Entwicklung soll dasselbe Kontrollsystem einschließlich des Rechnungsabschlussverfahrens Anwendung finden. Damit ist im Prinzip die künftige ländliche Entwicklungspolitik umrissen. Vielleicht ist es aber doch notwendig ein bisschen mehr ins Detail zu gehen:

Zur Verwirklichung der neuen ländlichen Entwicklungspolitik wollen wir uns auf drei strategische Ziele konzentrieren, die wir Achsen genannt haben

  • wollen wir die GAP-Reformen begleiten und uns den noch immer hohen Umstrukturierungserfordernissen für die Landwirtschaft in den neuen Mitgliedstaaten stellen, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu verbessern.
  • wollen wir die Land- und Forstwirtschaft in ihrer Umwelt- und Landmanagementfunktion unterstützen
  • wollen wir die Land- und Forstwirtschaft in eine diversifizierte ländliche Wirtschaft einbetten, um so zur sozio-ökonomischen Gesamtentwicklung ländlicher Gebiete beizutragen.


Schließlich wollen wir auch noch das Leader-Konzept in die Gesamtplanung der ländlichen Entwicklung integrieren und damit sicherstellen, dass Innovationen von privaten und lokalen Initiativgruppen nicht zu kurz kommen.

Die Programmplanung wird künftig in drei Schritten ablaufen
Die Kommission wird zunächst ein Strategiepapier vorschlagen, in dem die Prioritäten der Gemeinschaft für die drei politischen Achsen festgeschrieben sein werden.

Danach werden die von der Gemeinschaft gesetzten Prioritäten in nationale Strategien umgesetzt, um die Komplementarität der ländlichen Entwicklungsplanung mit anderen Gemeinschaftspolitiken, insbesondere der Kohäsionspolitik zu gewährleisten.

Schließlich werden dann im dritten Schritt für jede der drei Achsen und die LEADER-Maßnahmen, die am besten geeigneten Instrumente ausgewählt und dotiert.

Um jedoch eine halbwegs ausgewogene Strategie zu gewährleisten, müssen für die Achsen 1 und 3 mindestens 15 %, für die Achse 2 mindestens 25% und für die LEADER-Maßnahmen mindestens 7 % der Mittel eingesetzt werden.

  1. Der neue Fonds für die ländliche Entwicklung wird wie der Garantiefonds organisiert und es werden auch dieselben Verfahrensregelungen wie in der Abteilung Garantie angewendet werden , mit denen Sie bereits langjährige Erfahrung haben.
  2. Es wird aber nur noch vier verschiedene Höchstsätze für gemeinschaftliche Finanzhilfen geben: 50 % für Achse 1 und 3, 55 % für Achse 2 und die LEADER-Achse. In Konvergenzregionen werden diese Raten um 25 Prozentpunkte angehoben.
  3. Der neue Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums wird die drei bestehenden Finanzierungsquellen – Ausrichtung, Garantie und Modulation - zusammenführen. Die Mittel aus der Abteilung Garantie werden für die EU-25 real auf ihrem Niveau von 2006 gehalten, zuzüglich eines extra Betrags für Rumänien und Bulgarien. Die Ausgleichsmittel werden aus dem Strukturfonds transferiert, der wird dann um denselben Betrag gekürzt. Und die Modulationsmittel werden jährlich aus dem Garantiefonds entnommen.


Im Jahre 2013 würden auf der Grundlage dieses Konzepts die Haushaltsmittel für die EU-27 in Preisen von 2004 insgesamt 14,2 Milliarden Euro betragen.

Wenn unsere Vorschläge für diesen Teil der Finanziellen Vorausschau angenommen werden, so würde dies bedeuten, dass die EU-Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zwischen 2006 und 2013 um 25% aufgestockt werden. Was wir vor allem brauchen, sind die notwendigen finanziellen Mittel, um diese Politik auch realisieren zu können.

Lassen Sie mich daher noch einige Anmerkungen zur Finanziellen Vorausschau 2007-2013 machen:

  • Der vorgeschlagene Finanzrahmen respektiert für die Garantiemittel die Obergrenzen, die der Brüsseler Gipfel der Kommission im Oktober 2002 gesetzt hat. Hier wurde allerdings die Finanzierung der ländlichen Entwicklung nicht geregelt.
  • Wenn wir eine Obergrenze von 1% einführen würden, würde dies bedeuten, dass die Ausweitung der ländlichen Entwicklung in der erweiterten Union blockiert wäre.
  • Es ist einfach unfair, der Landwirtschaft ständig den großen Anteil am EU-Budget vorzuhalten. Dieser Anteil ist die Konsequenz der Vergemeinschaftung der Agrarpolitik und nichts anderes.
  • Setzt man die Agrarausgaben in eine entsprechende Perspektive, so sieht man, dass sie relativ gering sind. Oder ist es zu viel, dass für nunmehr 7% der Bevölkerung etwa 1% der öffentlichen Mittel verwendet werden?
  • Kein anderer Sektor kann eine vergleichbare Ausgabenentwicklung vorweisen. Wurden 1993 noch 0,61% vom BIP der EU für die EU-Agrarpolitik ausgegeben, sind es heute nur noch 0,43% und für 2013 werden nur noch 0,33% des BIP der erweiterten EU veranschlagt.


Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Ich bin der Meinung, Deutschland kann schon bisher wichtige Erfolge in der ländlichen Entwicklung verbuchen und hat damit gute Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Übergang in die nächste Programmplanungsperiode.

Dazu nur ein paar Beispiele:

Die strategische Planung
Deutschland hat in puncto strategische Planung in Form der Gemeinschaftsaufgabe bereits gute Erfahrungen gesammelt. Diese strategischen Elemente sollen in Zukunft auf der Ebene der Mitgliedstaaten ausgebaut werden.

Achse 1: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit werden schon jetzt 10 Prozent der EAGFL-Mittel Deutschlands ausgegeben. Diese haben dazu beigetragen, dass nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, sondern auch die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft wesentlich verbessert wurden. Gleichzeitig ist es Deutschland gelungen auch zukunftsweisende Akzente zu setzen; ich denke dabei vor allem an Ihre Maßnahmen in der Selbst- und Direktvermarktung und an die Verbesserung von regionalen Vermarktungskonzepten.

Achse 2: Umwelt und Landmanagement
Bereits in der laufenden Programmplanungsperiode werden mehr als 30 Prozent aller ländlichen Entwicklungsmittel für Agrarumweltmaßnahmen verwendet. Daher sind die extensive Grünlandnutzung, dann extensive Produktionsmethoden bei ökologisch sensiblen Dauerkulturen etwa im Weinbau, oder der ökologische Landbau besonders zu erwähnen. Ferner tragen die Vertragsnaturschutzprogramme dazu bei Umweltdienstleistungen, die von der Gesellschaft ausdrücklich gewünscht werden bereitzustellen.

Achse 3: Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum
Auch zur Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum haben schon in den vergangenen Jahren insbesondere die Maßnahmen im Bereich der Dorferneuerung dazu beigetragen, dass dörfliche Infrastruktur modernisiert und gleichzeitig das kulturelle Erbe erhalten worden ist. Dies war vor allem auch in den neuen Bundesländern eine wesentliche Aufgabe, die auch fortgesetzt werden muss, damit die ländlichen Räume auch in Zukunft attraktiv gehalten werden können.

Und last but not least Leader +
Im Bereich Leader kann Deutschland auf vielseitige Erfahrungen zurückgreifen, wenngleich es in der laufenden Periode zu einem langsamen Programmstart kam. So ist die Mittelbindung mit bis dato lediglich 15 Prozent der gesamten für Deutschland vorgesehenen Mittel 2000-06 noch weit unter dem Soll. Dennoch wurden bislang mit den 14 Leader+ Programmen[2] bereits beachtliche Akzente gesetzt. So ist es zum Beispiel der Lokalen Aktionsgruppe des Westlichen Weserberglands, die hier gleich in der Gegend angesiedelt ist, mit dem Projekt Wasser – Stein –Kultur gelungen , Tourismusförderung, Naturschutz und die Erhaltung des ländlichen Kulturerbes unter einen Hut zu bringen.

   

Meine Damen und Herren,

Sie können stolz darauf sein, dass sich die Ländliche Entwicklungspolitik in den vergangenen 10 Jahren von einer Nische zu einer tragenden Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik gemausert hat. Dies ist ein echter Meilenstein, der ohne die hervorragende Zusammenarbeit mit Ihnen nicht hätte erreicht werden können.

Ein weiterer Punkt, der ebenfalls einer guten Zusammenarbeit von EU und Bund und Ländern bedarf ist die Reformimplementierung in Deutschland.

2003 war das Jahr der Reform, 2004 ist jenes der Vorbereitung auf die Umsetzung. Wie alle anderen Mitgliedstaaten auch hat die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig vor dem 1. August 2004 die dazu notwendigen Entscheidungen getroffen. Das hat viel dazu beigetragen, die gewählten Lösungen auch den Betroffenen gegenüber transparent zu machen. Dadurch haben die Bauern jene Planungssicherheit bekommen, die sie brauchen, um sich auf die Zukunft entsprechend einstellen zu können.

Wie Sie wissen, besitzen die Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum für die Ausgestaltung der einheitlichen Betriebsprämienregelung. Deutschland hat sich für das Regionalmodell entschieden.

Größte Errungenschaft der Reform ist eindeutig die Entkoppelung, durch die der Bauer wesentlich gezielter auf die Marktanforderungen reagieren kann, da er seine Produktion nicht mehr nach den Fördermöglichkeiten optimieren muss. In Zukunft werden die Förderungen an die Erbringung von Gegenleistungen gebunden. Die Landwirte müssen im Zuge der Cross-Compliance gewisse Umwelt-, Tierschutz sowie Lebensmittelsicherheitsstandards einhalten. Hier gibt die EU einen klaren europäischen Rahmen vor, dessen konkrete Ausgestaltung allerdings bei den Mitgliedstaaten selbst liegt.

Ich weiß, dass es um die genaue Ausgestaltung in Deutschland in letzter Zeit einige Auseinandersetzungen gegeben hat. Doch eines muss klar sein: Es kann und wird keine Nichtstuer-Prämie geben. Einmal in drei Jahren eine Ackerfläche zu mulchen, ist also sicher nicht genug, um Agrarförderungen zu rechtfertigen. Andererseits können wir auch die Meßlatte nicht zu hoch legen, denn was wir unter „Cross-Compliance“ dem Bauern als verpflichtende Vorgabe auferlegen, ist unter den freiwilligen, zusätzlichen Agrarumweltmaßnahmen dann nicht mehr förderfähig. Und unserer Umwelt wäre ein schlechter Dienst erwiesen, wenn wir diesen gut funktionierenden Politikbereich, der auf dem Prinzip der freiwilligen Verpflichtung, mehr für die Umwelt zu tun, beruht, aushöhlen würden.

Eines, meine Damen und Herren, ist jedenfalls gewiss: die GAP-Reform hat unsere Ausgangsposition auf dem internationalen Parkett wesentlich verbessert, womit ich zu meinem letzten Punkt, der WTO komme.

Wir haben hier alles erreicht, was wir uns vorgenommen haben und können somit die Vereinbarung vom August mit gutem Recht als Erfolg bezeichnen. Der Rahmen der GAP-Reform – unser wichtigstes Ziel – wurde nicht gesprengt und auch die Industrieländer haben zugestimmt ihre Agrarpolitik zu reformieren.

In Bezug auf die internen Stützungsmaßnahmen war es für uns, wie für viele andere, absolut notwendig, die „Blue Box“ abzusichern, um zu gewährleisten, dass unsere Reform schrittweise umgesetzt werden kann und gewisse gekoppelte Elemente beibehalten werden können. Das haben wir erreicht. Die Blue-Box-Beihilfen sind auf maximal 5% des Produktionswertes festgesetzt worden und es sind keine weiteren Kürzungen vorgesehen.

Andererseits sind wir nun in der Lage, die "Amber Box? und die ?de minimis-Klausel? massiv zu verringern. Wir können auch akzeptieren, im ersten Durchführungsjahr die handelsverzerrenden internen Stützmaßnahmen um insgesamt 20% zu kürzen.

Wir haben auch erreicht, dass die ?Green Box? unangetastet bleibt. Vereinbart wurde lediglich eine Überprüfung, die gewährleistet, dass die Green-Box-Zahlungen nicht handelsverzerrend sind.

Auch bei den Exportförderungen waren wir erfolgreich. Alle Formen der Exportsubventionierung müssen gleich behandelt werden! Exportkredite mit einer Laufzeit von über 180 Tagen werden schlicht und ergreifend abgeschafft und Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 180 Tagen sowie alle anderen Mechanismen, die der Exportsubventionierung dienen, wie zum Beispiel Staatshandelsunternehmen oder bestimmte Nahrungsmittelhilfeaktionen werden strengen Disziplinen unterworfen.

Beim Marktzugang war unser Hauptziel, für unsere sensiblen Erzeugnisse einen ausreichenden Außenschutz zu erhalten. Die Rahmenregelung sieht nun vor, dass wir eine angemessene Anzahl empfindlicher Erzeugnisse bestimmen können, für die nicht die generellen Marktöffnungsvorschriften gelten sollen. Außerdem bezieht sich der Text jetzt, wie gesagt, auf “Erzeugnisse” und nicht mehr auf “Tariflinien”, was uns noch mehr Flexibilität an die Hand gibt. Das Konzept sieht auch eine Kombination von Zollkontingentsverpflichtungen und Zollsenkungen vor.

Bleibt schließlich noch die Frage: Was passiert mit unseren Nichthandelsanliegen und wie geht es in den Verhandlungen weiter?

In Bezug auf das erste Thema ist es uns gelungen, zu verankern, dass über den Schutz von geographischen Ursprungsbezeichnungen, über eine besondere Schutzklausel und andere Nichthandelsanliegen weiterverhandelt wird und was den weiteren Verhandlungsprozess betrifft, da wird es in den kommenden Monaten darum gehen, das vorliegende Konzept in die WTO-Gesetzessprache zu gießen, die künftigen Agrardisziplinen in Formeln und Zahlen zu übersetzen, um dann die Modalitäten bei dem nächsten Ministertreffen im kommenden Jahr beschließen zu können.

Meine Damen und Herren,

Abschließend möchte ich jetzt, da meine Zeit als Agrarkommissar sich dem Ende neigt auf die vergangenen zehn Jahre zurückschauen:

War die Gemeinsame Agrarpolitik Anfang der 90er Jahre noch geprägt von einer starren, produktionsorientierten Subventionspolitik, die mit Fleisch- und Getreidebergen zu kämpfen hatte, entspricht sie heute einem marktorientierten, umweltfreundlichen und leistungsbezogenen Fördersystem:

  • Hatten wir vor zehn Jahren noch über 30 verschiedene Prämien, gibt es heute die einheitliche Betriebsprämie.
  • Hat der Bauer bisher sein Einkommen durch Produktionssteigerung und Förderoptimierung gesteigert, ist er heute wieder Unternehmer, der sich am Markt orientiert und Anspruch auf eine faire Bezahlung der öffentlichen Dienstleistungen hat.
  • Diese neue Agrarpolitik sichert unseren Landwirten Einkommensstabilität, gibt ihnen die Freiheit, das zu produzieren, was der Markt verlangt und bietet Verbrauchern und Steuerzahlern mehr Transparenz und mehr Qualität für ihr Geld.
  • Wurde noch vor 10 Jahren fast ein Viertel der Ausgaben aus der Garantieabteilung des EAGFL für handelsverzerrende Exporterstattungen aufgewendet, sind es heute nur noch rund 9% davon.
  • War 1994 der Großteil der EU-Agrarförderungen noch extrem handelsverzerrend, sind diese heute um 70% reduziert.
  • War vor zehn Jahren die ländliche Entwicklungspolitik noch völlig unbedeutend, so werden heute dafür seitens der EU rund 7 Milliarden € pro Jahr lockergemacht.
  • Bis 1994 fraßen unsere Rinder noch Fleisch- und Knochenmehl, seitdem ist das verboten.
  • Und war vor 10 Jahren der Ökolandbau noch ein Steckenpferd für Esoteriker, so sind heute Erzeugnisse aus biologischem Landbau im Vormarsch, EU-weit gefördert und zertifiziert.


Nicht zu vergessen die historische EU-Osterweiterung, die gerade für Deutschland, dem weltweit viertgrößten Exporteur von landwirtschaftlichen Produkten, mit 75 Millionen neuen Konsumenten in der erweiterten EU einen wichtigen Zukunftsmarkt bietet, der 2007 mit der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien, und auch Kroatien, das guten Kurs in Richtung EU hält, noch ausgeweitet wird.

Meine Damen und Herren,

Das waren aus meiner Sicht die zur Zeit wichtigsten Themen und damit ist jetzt tatsächlich die Zeit des Abschiednehmens gekommen ist. Doch da man ja bekanntlich dann aufhören soll, wenn´s am Schönsten ist, sage ich „zum Abschied leise Servus“ und danke Ihnen allen für die gemeinsame, nicht immer ganz konfliktfreie, aber dennoch äußerst produktive Zusammenarbeit im letzten Jahrzehnt.

Und damit ende ich mit den Worten des deutschen Schriftstellers und Kritikers, Ludwig Börne (1786-1837):

„Die Lebenskraft eines Zeitalters liegt nicht in seiner Ernte, sondern in seiner Aussaat.“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

     
zurück