Wien (pk) - Im Nationalrat debattierten die Abgeordneten einen Dringlichen Antrag der freiheitlichen Fraktion
auf Novellierung des Asylgesetzes. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen angenommen.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) erläuterte den Dringlichen Antrag der Freiheitlichen an den Innenminister
betreffend Novellierung des Asylgesetzes. Sie rief zunächst in Erinnerung, dass vor 1998 die Anzahl der Asylwerber
bei etwa 4.000 bis 5.000 lag, 1999 waren es schon 20.129 und im Jahr 2003 waren es schließlich 32.359 Personen.
Österreich gehöre damit zu jenen Ländern in Europa, die am häufigsten von Asylwerbern "angesteuert"
werden. Wenn man die Leute nach den Gründen frage, werde in den meisten Fällen angegeben, dass bessere
Lebensbedingungen gesucht werden. Es handle sich daher bei den wenigsten um Asylsuchende gemäß der Genfer
Konvention, sondern um so genannte Wirtschaftsflüchtlinge, konstatierte die Rednerin. Um die strengeren Einwanderungsbestimmungen
in Europa zu umgehen, bezeichneten sich aber viele als Asylwerber und tauchten oft unter, nachdem sie eingereist
sind.
Österreich habe in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass es bereit sei, wirklich verfolgten Menschen
in Not zu helfen, betonte Partik-Pablé. So habe man während des Krieges in Jugoslawien 100.000 Bosnier
aufgenommen, wobei nur 20.000 davon in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Es übersteige aber die Möglichkeiten
Österreichs, all jene Menschen, denen es in ihrer Heimat schlecht geht und die sich vom Elend befreien wollen,
aufzunehmen. Im Budget 2005 sind 106 Mill. € für die Asylbetreuung vorgesehen, das heißt, die Bevölkerung
werde sehr stark belastet.
Mit dem neuen Asylgesetz, das im Mai beschlossen wurde, habe man versucht, diverse Missstände, z.B. den Asyltourismus,
zu unterbinden. Man wollte auch erreichen, dass bereits in erster Instanz alle Verfolgungsgründe namhaft gemacht
werden können, erläuterte Partik-Pablé. Durch die Aufhebung von Teilen des Asylgesetzes bestehe
aber nun die Gefahr, dass wieder viel mehr Anträge eingebracht werden. Österreich werde dadurch für
Asylwerber aufgrund der geänderten Gesetzeslage im Vergleich zu den anderen EU-Ländern interessanter.
Außerdem forderte die Rednerin, dass straffällig gewordene Asylwerber ausgewiesen werden. Eine rasche
Novellierung des Asylgesetzes 2003 sei notwendig, um die durch den Verfassungsgerichtshof-Entscheid entstandene
Lücke schnellstmöglich zu schließen.
Bundesminister Dr. STRASSER bedankte sich zunächst für die Möglichkeit, heute im Parlament
über das Asylrecht und die Betreuung von Fremden in Österreich zu diskutieren. Er begrüße
auch die Intention des Antrags, der darauf abzielt, dass eine rasche Lösung in dieser Frage gefunden wird.
Bevor die Asylgesetznovelle 2003 im Mai beschlossen wurde, war die Situation so, dass Österreich das attraktivste
Zielland in Europa für Asylbewerber war. Deshalb musste eine Lösung gefunden werden, die gewährleistet,
dass jene "Menschen, die wirklich Asyl brauchen vor jenen geschützt werden, die unser Asylrecht missbrauchen".
Der Spruch des Verfassungsgerichtshofs sei daher im großen und ganzen zu begrüßen, weil er 95
% des Gesetzes bestätige und damit mehr Klarheit bringe. Die Zwischenbilanz falle positiv aus, urteilte Strasser,
da es nun gelungen sei, auch jene Menschen, die zum Teil schon jahrzehntelang in Österreich gelebt haben,
in ein Betreuungssystem aufzunehmen. Auch die Asylantragszahlen weisen in die richtige Richtung; in den ersten
fünf Monaten war ein Rückgang von 25 % zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die Anerkennungsquote von 18
% auf über 40 %, was beweise, dass nun wesentlich mehr Menschen nach Österreich kommen, die wirklich
Asyl brauchen.
Strasser pflichtete der Antragstellerin bei, dass das Asylgesetz in einigen wichtigen Punkten weiterentwickelt
werden müsse. Zunächst wolle man eine genaue Analyse des Entscheids des Verfassungsgerichtshofs sowie
eine Evaluierung des Asylsystems vornehmen. Dann müsse das Asylgesetz neu kodifiziert werden, ein entsprechender
Vorschlag soll bereits im November vorgelegt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass Traiskirchen entlastet
werden müsse. In Hinkunft sollen dort nicht mehr als 1.000 Menschen betreut werden, betonte er.
Abgeordneter SCHEIBNER (F): Bei der Diskussion um ein effizientes und wirkungsvolles Asylgesetz sei es immer
darum gegangen, die kriminellen Schlepperorganisation davon abzuhalten, Menschen nach Österreich einzuschleusen,
die nicht asylwürdig sind. Seine Fraktion bekenne sich absolut dazu, dass alle Menschen, die aus politischen,
religiösen oder rassischen Gründen in ihrer Heimat verfolgt werden, in Österreich Schutz finden.
Gleichzeitig müsse aber auch der Asylmissbrauch verhindert werden, forderte Scheibner, und dies soll das Ziel
auch des neuen Asylgesetzes sein. Er erinnerte daran, dass der Rechnungshof darauf hingewiesen hat, dass 42 % der
Verfahren nicht abgeschlossen werden konnten, weil die Asylwerber nicht mehr aufzufinden waren. Durch die Aufhebung
von einigen Bestimmungen gebe es nun die Gelegenheit, gemeinsam alle Vollziehungsprobleme zu diskutieren und alle
Lücken zu schließen.
Österreich habe ein modernes, zukunftsorientiertes und äußerst menschliches Asylgesetz, zeigte
sich Abgeordneter KÖSSL (V) überzeugt. Ein Ziel des Gesetzes war es, die Verfahren zu beschleunigen,
denn jeder Asylwerber habe ein Recht auf eine rasche Entscheidung darüber, ob er Asyl bekommt oder nicht.
Es enthalte noch eine Reihe von weiteren Verbesserungen, die zu 95 % vom Verfassungsgerichtshof bestätigt
wurden. Was die kritisierten Bestimmungen betrifft, so wolle er darauf hinweisen, dass das Erneuerungsverbot nur
in einem Punkt aufgehoben wurde, und zwar hinsichtlich des medizinischen Nachweises der Traumatisierung. Es müsse
nun im Interesse aller liegen, dass das Gesetz so rasch wie möglich korrigiert werde.
Abgeordneter Mag. POSCH (S) zitierte aus einem Artikel in der "Kleinen Zeitung", wo ein Journalist
schrieb, dass der Verfassungsgerichtshof ein vernichtendes Urteil über die Asylpolitik der Regierung gefällt
habe. Es handle sich seiner Meinung nach um den vorläufigen Schlusspunkt eines langjährigen nicht sehr
ruhmreichen Kapitels österreichischer Flüchtlingspolitik. Strasser habe sich über alle rechtstaatlichen
Bedenken hinweggesetzt und unter dem Druck der FPÖ versucht, ein restriktives Asylgesetz zu verabschieden,
bemängelte Posch. Kritisch beurteilte Posch vor allem, dass für die Flüchtlingspolitik kein Geld
da ist, während bei anderen Dingen, z.B. beim Repräsentationsaufwand für die Bundesregierung oder
beim Ankauf der Eurofighter, nicht gespart werde.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) "freute sich", über die Asylpolitik diskutieren zu dürfen,
insbesondere über die diesbezüglichen "Schwächen und Blamagen des Innenministers", so
Stoisits. Den Schluss von Klubobmann Scheibner, 80% der AsylwerberInnen missbrauchten das Asylrecht, weil sie nicht
anerkannt würden, sei viel zu einfach, sagte sie. Das hieße nämlich auch, dass all jene, die sich
im Verwaltungsverfahren nicht durchsetzen, Missbrauch trieben. Die EU und auch der österreichische Gesetzgeber
hätten normiert, dass Hilfesuchende ein Dach über den Kopf bekämen und Essen erhielten. Das habe
man einfach zu befolgen. Von den Zehntausenden Hilfsbedürftigen würden aber nur 2.300 Menschen versorgt.
Asylwerber würden auf die Straße gestellt und einfach karitativen Vereinigungen übergeben. Dabei
von Missbrauch zu reden, sei "schändlich". Stoisits kritisierte auch den Ton, den ihrer Ansicht
nach Bundesminister Strasser und Klubobmann Scheibner in die Debatte einbringen. Das Wort "Asylant" sei
ein Kampfbegriff, der verwendet würde, um Hilfesuchende zu diskreditieren. Schließlich forderte sie
die Regierung auf, sich mit den NGOs zusammenzuschließen, um Kompetenzen zu bündeln und die Chance auf
Korrektur der Asylpolitik wahrzunehmen.
Wenn man mit den Leuten rede, wisse man, dass das Thema Asylpolitik "brenne", stellte Abgeordnete
ROSENKRANZ (F) fest. Nun sei eine klare Analyse erforderlich und dazu brauche man einen kühlen Kopf. Traiskirchen
werde von internationalen Schlepperorganisationen als "Labstelle" missbraucht. 40 % der Anträge
könnten nicht abgeschlossen werden, weil die AsylwerberInnen "abtauchen". Rosenkranz unterstrich,
dass Flüchtlingen auf alle Fälle Asyl zu gewähren sei, Asylmissbrauch müsse aber abgestellt
werden. In diesem Zusammenhang sprach die Abgeordnete die steigende Kriminalität unter AsylwerberInnen an.
Beinahe hinter jedem und jeder AsylwerberIn stehe ein Schlepper und damit das internationale Verbrechen. Die Leute
seien nicht in der Lage zu zahlen und müssten sich daher verpflichten, durch kriminelle Handlungen den Schleppereidienst
abzugelten. So rekrutiere das internationale Verbrechen ihre Leute. Rosenkranz ortete im geltenden Asylgesetz noch
einige Schlupflöcher, die zu beheben seien, und nannte dabei die Paragraphen 19 und 24b. Wichtig ist ihr auch
die Ersteinvernahme an der Grenze. Die Glaubwürdigkeit der Demokratie hänge mit der Glaubwürdigkeit
des Rechtsstaates zusammen, so Rosenkranz. Sie forderte den Minister daher auf, im Interesse der echten Flüchtlinge
und im Interesse der Sicherheit der ÖsterreicherInnen, Schritte zu setzen.
Abgeordneter ELLMAUER (V) wies auf die lange Tradition Österreichs als Asylland hin, worauf man auch
stolz sein könne. Die Opposition forderte er auf, Österreich nicht dauernd schlecht zu reden. Jene, die
ein Recht auf Asyl hätten, sollten dieses auch bekommen. Missbrauch sei aber klar abzustellen, denn Österreich
dürfe nicht zum bevorzugten Zielort internationaler Schlepperorganisationen werden. Ellmauer rechnete vor,
dass Österreich, gemessen an seinem Bevölkerungsanteil, ungleich mehr Flüchtlinge aufnehme als etwa
Deutschland, Großbritannien oder Frankreich. An der Zahl sinkender Asylanträge sehe man, dass das Asylgesetz
greife und man auf dem richtigen Weg sei. Der Verfassungsgerichtshof habe lediglich drei Punkte als reparaturbedürftig
aufgehoben und er respektiere die Entscheidung. Man werde eine Lösung finden, die der Sicherheit der Bevölkerung,
dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs und den Bedürfnissen der Flüchtlinge gerecht werde, zeigte
er sich überzeugt. |
Abgeordneter PARNIGONI (S) kritisierte scharf die hohe Anzahl an Gesetzesaufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof,
die das Innenministerium betreffen. Mit dem geplanten Sicherheitspolizeigesetz werde man "den nächsten
Bauchfleck landen", prophezeite er. Es sei blamabel, dass die legistische Qualität so sehr zu wünschen
übrig lasse. Abschließend hinterfragte er das Verhältnis der FPÖ zum Rechtsstaat, indem er
Vizekanzler Gorbach zitierte, der gemeint hatte, die Gerichte fällten Entscheidungen in der Theorie, die Politiker
müssten der Realität ins Auge sehen. "Heißt das, dass sich die Politiker über das Recht
hinwegsetzen können?", fragte Parnigoni.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) unterstrich, dass Österreich Asyltradition hatte. Er hob jene Bürgermeister
als positives Beispiel hervor, die sich um die Aufnahme von Flüchtlingen verdient gemacht haben. Umso "zynischer
und unverständlicher" empfand er daher die Aussage von Abgeordneter Rosenkranz, die in Bezug auf Traiskirchen
von einer "Labstation" gesprochen hatte. Dort müssten sich oft 80 Personen einen Raum und 100 eine
Toilette teilen. Er konnte auch nicht die Verteidigung durch die Regierungsparteien nachvollziehen, ein Großteil
des Asylgesetzes sei nicht aufgehoben worden, denn das könne man nicht als ein Verdienst ansehen. Der Innenminister
mache längst keine rot-weiß-rote Politik mehr, sondern nur mehr eine tief schwarz-blaue. Öllinger
sieht auch nicht die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags, da man doch einen Minister nicht auffordern müsse,
reformbedürftige Gesetze verfassungskonform zu gestalten. Er könne auch die im Antrag vertretene Kritik
an der Übererfüllung der Quote durch Wien und Niederösterreich nicht teilen. Sinnvoll wäre
seiner Meinung nach, Asylsuchenden das Recht auf Arbeit zu geben. Als störend empfindet es Öllinger,
dass der Bundesminister von Asylmissbrauch rede und selbst Menschenrechte und Verfassung missbrauche.
Abgeordneter DI HOFMANN (F) verteidigte seine Klubkollegin Rosenkranz und stellte fest, sie habe in ihrer
Rede gemeint, Geschleppte würden mitunter Traiskirchen als Labstelle missbrauchen, um wieder unterzutauchen.
Er erinnerte auch an die Gepflogenheit früherer Regierungen, Verfassungsbestimmungen in Einfachgesetze einzubauen,
um eine eventuellen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu umgehen. Auch er betonte, dass nur drei Punkte
aufgehoben worden seien und stellte klar, dass Österreich auch in Zukunft für politisch, rassisch und
religiös Verfolgte offen bleiben würde. Österreich sei aber kein Einwanderungsland. Österreich
müsse Zielland für Asylsuchende bleiben, nicht aber für Wirtschaftsflüchtlinge. Hofmann thematisierte
in weiterer Folge die große Zahl der Untergetauchten und meinte, die Tatsache, dass sich die Zahl der Asylwerber
seit 1998 versechsfacht habe, lasse keinen Zweifel am Missbrauch aufkommen. Er forderte eine Entlastung für
Traiskirchen, Thalham und St. Georgen und regte ein Ausgehverbot in den Erstaufnahmezentren an, wenn sich Asylsuchende
insbesondere bei medizinischen Untersuchungen nicht als kooperativ erweisen sollten.
Abgeordneter KAINZ (V) kennt als Bürgermeister von Pfaffstätten die Probleme von seiner Nachbargemeinde
Traiskirchen sehr genau und forderte die Solidarität mit der ansässigen Bevölkerung ein. Die Änderung
des Asylgesetzes ist seiner Meinung nach zukunftsorientiert und gibt auf neue Rahmenbedingungen Antwort. Asylwerber,
die die Gastfreundschaft ausnützten und straffällig würden, müssten ausgewiesen werden, meinte
er. Viele reisten auch unter dem Deckmantel des Asyls ein, um kriminellen Handlungen nachzugehen. Den eingeschlagenen
Weg der Bundesregierung hält er für richtig, weshalb er auch fortgesetzt werden sollte. Notwendig wäre
aber die Solidarität der anderen Bundesländer, bemerkte er. Dem Vorschlag des niederösterreichischen
Landesrats Plank kann er viel abgewinnen, wenn dieser so auch nicht realisierbar sei, da man überschaubare
Einheiten brauche, um AsylwerberInnen besser integrieren zu können. Abschließend dankte Kainz für
die verstärkte Gendarmeriepräsenz und forderte mehr Erstaufnahmezentren.
Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) verlieh ihrem Missfallen über die Debatte Ausdruck, da in dieser unterschwellig
unwahre Behauptungen aufgestellt würden. So seien beispielsweise AsylwerberInnen und Kriminelle gleichgesetzt
worden. Den Debattenbeitrag von Abgeordneter Rosenkranz habe sie als "unbeschreiblich" empfunden. Es
handle sich doch hier um ein heikles Thema, zumal es nicht um Fälle, sondern um Menschen gehe, und jeder habe
das Recht auf ein faires Verfahren. Den Vorwurf an Wien könne sich nicht nachvollziehen, denn Wien bekenne
sich zu seiner sozialen Verantwortung und versuche Menschen aus der Illegalität zu holen. Wien zu unterstellen,
Personen ins System zu schmuggeln, sei falsch. Hlavac widersprach auch den von einigen Abgeordneten vorgebrachtem
Argument, es seien ohnehin nur drei Passagen des Asylgesetzes aufgehoben worden. Es gehe nämlich nicht um
die Quantität, sondern um die Qualität, und die Aufhebungen beträfen Kernbereiche des Gesetzes,
sagte sie. Grundsätzlich wiege schwer, dass die Legistik schlecht sei, und damit die Arbeit der Behörden
erschwert werde.
Abgeordneter BROSZ (G) trat der Aussage entgegen, die Asylanten seien für die hohe Kriminalitätsrate
im Süden von Wien verantwortlich. In Wahrheit handle es sich um eine reiche Region, die Kriminelle auch wegen
der günstigen Verkehrsanbindung anlocke. Dass Rückschlüsse auf die Asylwerber von Traiskirchen unzulässig
seien, wisse jeder, der mit Gendarmen über das Problem spreche. Der FPÖ warf der Redner vor, zwar die
Aufteilung der Flüchtlinge zu verlangen, aber überall dagegen zu sein, wo dafür konkrete Vorschläge
gemacht werden.
Abgeordneter DI SCHEUCH (F) wandte sich gegen den Vorwurf, seine Partei würde Flüchtlinge vernadern.
Die FPÖ sei eine Kontrollpartei, die auf konkrete Probleme aufmerksam mache, und Probleme treten auf, wo Asylwerber
konzentriert untergebracht werden. "Aber wir werden auch dieses Problem auf die Reihe bekommen", zeigte
sich Scheuch zuversichtlich.
Abgeordneter MIEDL (V) vermisste Vorschläge der Opposition zum Thema Asylpolitik und registrierte statt
dessen deren Versuch, "einen der erfolgreichsten Innenminister anzupatzen". Minister Strasser gehe Themen
an, die seine Vorgänger Blecha und Einem nicht gelöst haben, lobte Miedl und listete auf: Asylgesetz,
Zivildienst, Punkteführerschein und Zusammenlegung der Exekutivkörper. Die ÖVP bekenne sich zum
Asylrecht, Missbräuche seien aber abzustellen, denn eine erfolgreiche Asylpolitik setze die Akzeptanz der
Bevölkerung voraus. Die Opposition sollte zur Kenntnis nehmen, dass sich die Zahl der vom Bund betreuten Asylwerber
seit dem Jahr 2000 auf 26.000 mehr als verzehnfacht habe und in Österreich pro Kopf der Bevölkerung zehnmal
mehr Asylanten leben als in Deutschland.
Abgeordneter PENDL (S) hielt fest, dass es in Traiskirchen kein Lager geben müsste, wenn sich die Bundesländer
an die Vereinbarungen halten würden, die in Form von 15a-Verträgen getroffen wurden. Zudem klagte der
Abgeordnete über Personalmangel bei der Betreuung der Flüchtlinge und sah Bund wie Länder gefordert,
dafür zu sorgen, dass die Lagersituation in Traiskirchen im Namen der Humanität beendet werden könne.
Bei der Abstimmung wurde der Dringliche Antrag betreffend Novellierung des Asylgesetzes mit der Mehrheit der Regierungsparteien
angenommen. |