Innsbruck vergab "Musikpreis"  

erstellt am
22. 10. 04

Preis für künstlerisches Schaffen der Landeshauptstadt Innsbruck im Kunstzweig "Musik" vergeben
Innsbruck (rms) - Der Preis für künstlerisches Schaffen der Landeshauptstadt Innsbruck wird alle zwei Jahre in einem anderen Kunstzweig vergeben. 2004 war die „Musik“ an der Reihe. Am Donnerstag (21. 10.) fand die Jurysitzung statt.

Der Preis für künstlerisches Schaffen im Kunstzweig „Musik“ wird in den Teilgebieten „Instrumentalwerk“, „Vokalwerk“ (einschließlich Kantaten und Oratorien oder 5 bis 10 Lieder) und im Bereich „Oper, Kurzoper, Musical Singspiel oder größere Arbeiten auf dem Gebiet der Film- und Fernsehmusik“ vergeben. Bis zum Einreichschluss am 19. Mai gingen insgesamt 15 Instrumentalwerke, neun Vokalwerke und eine Oper im Kulturamt ein.

Die Jury bestehend aus Mag. Wolfgang Praxmarer, Kaspar de Roo, Peter Paul Kainrath und Dr. Marlies Nussbaumer-Eibensteiner unter dem Vorsitz von Mag. Birgit Neu (stellvertretend für Bürgermeisterin Hilde Zach) entschied sich im Bereich „Instrumental“ für die Vergabe des ersten Preises an Thomas Amann. Je ein zweiter Preis geht an Dr. phil. Gunter Schneider und an Sebastian Themessl. Der dritte Preis wurde am Paolo Tomada vergeben. In der Kategorie „Vokalwerke“ wurde der erste Preis Sebastian Themessl, der zweite an Wolfgang Heißler und der dritte Preis Michael Roner zugesprochen. Kurt Estermann wurde mit dem zweiten Preis im Teilgebiet „Oper“ belohnt. In dieser Kategorie wurden kein erster bzw. dritter Preis vergeben.

Bewerbungsberechtigt waren Kunstschaffende, die entweder in Innsbruck geboren sind oder seit sechs Jahren ihren ordentlichen Wohnsitz in Tirol - einschließlich Südtirol - haben.

Bei der letzten Vergabe des Preises im Kunstzweig „Musik“ 1998 wurde der erste Preis im Teilgebiet „Instrumentalwerk“ nicht vergeben, der zweite Preis ging an Thomas Larcher und der dritte an Kurt Estermann. Im Bereich „Vokalwerk“ ging der erste Preis ebenfalls an Kurt Estermann. In diesem Teilgebiet sowie in der Sparte „Oper, Kurzoper, Musical Singspiel“ wurden keine weiteren Preise vergeben.

Die Geldpreise beim Preis für künstlerisches Schaffen betragen pro Teilgebiet: 3.700 € für den ersten Preis, 2.500 € für den zweiten Preis und 1.500 € für den dritten Preis.
     
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