IV-GS Beyrer: Österreichische Kernaktionärsstruktur wünschenswert – Nicht durch
wenig praktikable Regelung erschweren
Wien (pdi) - Die Industriellenvereinigung (IV) spricht sich anlässlich der aktuellen Diskussion
für eine Neuregelung des Übernahmegesetzes aus: „Grundsätzlich ist für die Industriellen- vereinigung
der Erhalt bzw. die Schaffung privater österreichischer Kernaktionärsstrukturen im Rahmen der Privatisierungsmaßnahmen
der ÖIAG wünschenswert. In diesem Zusammenhang ist es unverständlich, wenn vorhandene private österreichische
Kernaktionäre nach dem Ausstieg bzw. Reduzierung der ÖIAG-Anteile – obwohl sie keine zusätzlichen
Anteile erworben haben - gezwungen werden, an die anderen Aktionäre ein Übernahmeangebot zu legen“, erklärte
der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Mag. Markus Beyrer.
Eine solche Situation kann nicht nur im Zuge von Privatisierungen, sondern auch bei sonstigen Gesellschafterveränderungen
entstehen. „Es sollte daher grundsätzlich eine Neuregelung des Übernahmegesetzes und der Übernahmeverordnung
erfolgen“, so der IV-Generalsekretär. Die Übernahmerichtlinie der Europäischen Union macht in diesem
Rechtsbereich keinerlei Vorgaben, Österreich kann diesen frei regeln und sollte dies – natürlich unter
Beachtung der Notwendigkeiten des österreichischen Kapitalmarktes - auch tun. |