Übernahmegesetz: Industrie für Gesetzesänderung  

erstellt am
20. 10. 04

IV-GS Beyrer: Österreichische Kernaktionärsstruktur wünschenswert – Nicht durch wenig praktikable Regelung erschweren
Wien (pdi) - Die Industriellenvereinigung (IV) spricht sich anlässlich der aktuellen Diskussion für eine Neuregelung des Übernahmegesetzes aus: „Grundsätzlich ist für die Industriellen- vereinigung der Erhalt bzw. die Schaffung privater österreichischer Kernaktionärsstrukturen im Rahmen der Privatisierungsmaßnahmen der ÖIAG wünschenswert. In diesem Zusammenhang ist es unverständlich, wenn vorhandene private österreichische Kernaktionäre nach dem Ausstieg bzw. Reduzierung der ÖIAG-Anteile – obwohl sie keine zusätzlichen Anteile erworben haben - gezwungen werden, an die anderen Aktionäre ein Übernahmeangebot zu legen“, erklärte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Mag. Markus Beyrer.

Eine solche Situation kann nicht nur im Zuge von Privatisierungen, sondern auch bei sonstigen Gesellschafterveränderungen entstehen. „Es sollte daher grundsätzlich eine Neuregelung des Übernahmegesetzes und der Übernahmeverordnung erfolgen“, so der IV-Generalsekretär. Die Übernahmerichtlinie der Europäischen Union macht in diesem Rechtsbereich keinerlei Vorgaben, Österreich kann diesen frei regeln und sollte dies – natürlich unter Beachtung der Notwendigkeiten des österreichischen Kapitalmarktes - auch tun.
     
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