UVP-Verhandlung in Oberwart
Eisenstadt (blms) - Die Verbund Austrian Power Grid Ag (APG) hat mit Eingabe vom 30. Dezember 2003
um die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der 380 kV-Leitung von Zwaring – Pöls (Steiermark) nach
Rotenturm (Burgenland) nach dem Umweltverträglichkeits- prüfungsgesetz (UVP-G) angesucht. Diesem Antrag
haben sich die STEWEAG und die BEWAG angeschlossen. Geplant ist, einen Lückenschluss des österreichischen
Hochspannungsnetzes zwischen den Umspannwerken der genannten Gemeinden herzustellen und damit einen Teil des österreichischen
Hochspannungsringes zu schließen, womit die Sicherheit der bundesweiten Stromversorgung erhöht werden
soll. In einer mündlichen Verhandlung in der Zeit vom 27. bis 28. Oktober 2004 in der Messehalle Oberwart
haben alle bisher am Verfahren beteiligten Bürger die Möglichkeit, ihre Stellungnahme oder Einwendungen
vorzubringen.
Die Freileitung soll fast 100 km lang sein, wobei 81 km auf die Steiermark und ca. 16,7 km auf das Burgenland fallen.
Durch das Projekt sind 32 steirische und 6 burgenländische Gemeinden (Rotenturm an der Pinka, Oberwart, Unterwart,
Wolfau, Kemeten und Markt Allhau, berührt. Einem UVP-Verfahren sind in der Regel nur große Projekte,
wie das vorliegende, zu unterziehen. Charakteristisch dabei ist, dass für ein Vorhaben nur ein Genehmigungsantrag
zu stellen ist, die Behörde alle für das Vorhaben zutreffende Gesetze in einem konzentrierten Verfahren
anwendet und darüber in einem einzigen Bescheid entscheidet.
Dementsprechend umfangreich und sehr aufwendig ist das Verfahren, das zumindest vorläufig (bis zur Bescheiderlassung)
mit einer mündlichen Verhandlung endet. 20 Sachverständige aus den verschiedensten Fachbereichen, wie
z.B. Naturschutz, Raumplanung, Wasserbau, Humanmedizin, haben sich eingehend mit beinahe 100 Schriftsätzen
und Stellungnahmen oder Einwendungen von Bürgern, Gemeinden und einer Bürgerinitiative auseinandergesetzt.
Um einen zügigen und friktionsfreien Verlauf der mündlichen Verhandlung zu gewährleisten, war eine
sorgfältige Planung im Vorfeld der Verhandlung notwendig, damit alle Positionen ausreichend in einem objektiven
und transparenten Rahmen vorgebracht werden können. Die Verhandlung wird von Bezirkshauptmann WHR Dr. Prath,
BH Güssing, geleitet. Neben weiteren 4 Juristen stehen alle Sachverständigen für Fragen zur Verfügung.
Eine Entscheidung kann erst nach Würdigung aller vorgebrachten Stellungnahmen und allfälligen ergänzenden
Ermittlungen nach der Verhandlung getroffen werden. Diese Entscheidung kann erst in nächster Instanz beim
Unabhängigen Umweltsenat (eingerichtet beim Umweltministerium) und in weiterer Folge bei den Höchstgerichten
angefochten werden. |