Van der Bellen: VfGH-Erkenntnisse sind zu respektieren  

erstellt am
27. 10. 04

Europäische Verfassung mit zivilem Element zur Konfliktvermeidung zu begrüßen
Wien (grüne) - Anlässlich des Nationalfeiertages richtet der Bundessprecher der Grünen, Alexander Van der Bellen, seinen Blick auf die österreichische und auf die europäische Verfassung. Van der Bellen hält fest, dass eine inhaltliche Diskussion über ein VfGH-Erkenntnis Teil der politischen Debatte sei, hingegen Abkanzelungen von Verfassungsrichtern strikt zurückzuweisen seien. Die Aufgabe der Höchstrichter sei schlussendlich Verfassungskonformität von Gesetzen zu beurteilen. "Wenn die Verfassungsrichter zu dem Urteil kommen, dass das Asyl- und das Zivildienstgesetz nicht der Verfassung entsprechen, dann ist das von der Bundesregierung zu akzeptieren und zu respektieren und in weiterer Folge die Rechtsstaatlichkeit wieder her zu stellen. Eine Abkanzelung der Verfassungsrichter - wie sie der Innenminister vorgenommen hat - ist inakzeptabel", so Van der Bellen.

Im Hinblick auf den Aufbau einer Europäischen Friedenspolitik bewertet der Bundessprecher der Grünen das Vorhaben in der Europäischen Verfassung ein ziviles Element aufzubauen als besonders ermutigend: "Tritt die Europäische Verfassung 2009 ohne gröbere Ratifikationsunfälle in Kraft, so könnte es bereits 2010 so weit sein, dass auch Österreicherinnen und Österreicher als zivile Einsatzkräfte tätig werden können. Damit das auch wirklich gewährleistet werden kann, sollten bereits heute - beispielsweise in der Zivildienstreformkommission - entsprechende Vorbereitungen getroffen werden. Gerade bei der zivilen Konfliktvorbeugung könnte ein weiterer Schritt zur Vervollständigung des europäischen Friedenprojektes mit einer aktiven gemeinsamen Außenpolitik gelingen. Österreich sollte gerade in diesem Bereich einen wahrnehmbaren Beitrag leisten."
     
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