Wien (nvm) - "Österreich muss seinen internationalen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer
sicheren und leistungsfähigen Schifffahrt auf der Donauachse, die immerhin ein Transeuropäischer Verkehrskorridor
ist, nachkommen", erklärte VK Infrastrukturminister Hubert Gorbach am Dienstag (26. 10.) nach dem
Sonderministerrat, im Zuge dessen die Reform "Neustrukturierung Schifffahrt und Wasserstraßen"
durch das "Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwaltung - Wasserstraßengesetz"
beschlossen wurde.
"Wir haben heute eine Neuordnung der derzeit aufgesplitterten Organisationsstrukturen im Bereich der Wasserstraßenverwaltung
des Bundes erreicht. Durch diese Reform sollen bestehende Agenden wie z.B.: Wasserbau und Hochwasserschutz hinkünftig
effizienter wahrgenommen werden", erklärte Gorbach. Darüber hinaus sollen neue Aufgaben wie beispielsweise
der Betrieb des derzeit noch in der Testphase laufenden Telematiksystems "Donau River Information Services
DoRIS" bewältigt werden.
Das "Wasserstraßengesetz" beinhaltet eine flache Organisationsstruktur in Form der neuen Bundesgesellschaft
mit dem Firmenwortlaut "via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m.b.H.", welche
durch Fusion der "Österreichische DONAU-Betriebs-Aktiengesellschaft - ÖDoBAG" und "via
donau -Entwicklungsgesellschaft mbH" entsteht.
"Diese Reform zieht einen Schlussstrich unter eine langjährige Konkurrenzsituation zwischen Staat und
privaten Unternehmen. Tätigkeiten wie Baggern, Messen oder Mähen können Private wesentlich kosteneffizienter
anbieten als der Staat", stellte Gorbach die reformorientierte Grundhaltung der Regierung dar.
"Die Aufgaben der neuen Gesellschaft werden zum Beispiel der Donau - Hochwasserschutz, die Projektentwicklung
zur Steigerung des Donau-Güterverkehrs, die Umsetzung des "Flussbaulichen Gesamtprojektes östlich
von Wien" oder aber die Förderung strategischer Partnerschaften mit Organisationen und Unternehmen in
den Donauländern sein. |