ORF darf Fußball-Bundesliga-Kurzberichterstattung in "Sport am Sonntag" nutzen  

erstellt am
27. 10. 04

Wien (orf) - Das Handelsgericht Wien hat einen Antrag der Premiere Fernsehen GmbH auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung im wesentlichen Teil abgewiesen: Dem ORF sollte die Kurzberichterstattung über die Bundesliga in "Sport am Sonntag" verboten werden. Dem ORF ist es nun erlaubt, die Kurzberichterstattung zur Fußball-Bundesliga sehr wohl in dieser wichtigen Informationssendung zu nutzen. In den vergangenen Wochen war dies nicht möglich, da Premiere dem ORF das entsprechende Sendematerial nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat. Der ORF geht nun davon aus, dass sich Premiere an die Rechtsmeinung des Handelsgerichts Wien hält und das Bildmaterial zur Verfügung stellt, sodass dem ORF die Kurzberichterstattung über die Bundesliga im Sinne des fußballinteressierten Publikums wieder möglich wird.

Die Kurzberichterstattung darf - entsprechend der Entscheidung des Bundeskommunikationssenates - die Dauer von 90 Sekunden nicht übersteigen. In dieser Zeit sind - so die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien - gegebenenfalls auch Grafiken der aktuellen Tabelle einzubeziehen, die in Ergänzung zu den Bildern von Premiere gesendet werden. Der ORF hat derartige Tabellen in der Vergangenheit bereits mehrmals selbst gestaltet und zusätzlich zu den 90 Sekunden gesendet. Gegen die nicht nachvollziehbare Entscheidung des Handelsgerichtes Wien, über diese selbst gestalteten und - produzierten Programmelemente zur Information der fußballinteressierten österreichischen Zuschauerinnen und Zuschauer wird der ORF Rechtsmittel ergreifen.
     
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