Wien (orf) - Das Handelsgericht Wien hat einen Antrag der Premiere Fernsehen GmbH
auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung im wesentlichen Teil abgewiesen: Dem ORF sollte die Kurzberichterstattung
über die Bundesliga in "Sport am Sonntag" verboten werden. Dem ORF ist es nun erlaubt, die Kurzberichterstattung
zur Fußball-Bundesliga sehr wohl in dieser wichtigen Informationssendung zu nutzen. In den vergangenen Wochen
war dies nicht möglich, da Premiere dem ORF das entsprechende Sendematerial nicht rechtzeitig zur Verfügung
gestellt hat. Der ORF geht nun davon aus, dass sich Premiere an die Rechtsmeinung des Handelsgerichts Wien hält
und das Bildmaterial zur Verfügung stellt, sodass dem ORF die Kurzberichterstattung über die Bundesliga
im Sinne des fußballinteressierten Publikums wieder möglich wird.
Die Kurzberichterstattung darf - entsprechend der Entscheidung des Bundeskommunikationssenates - die Dauer von
90 Sekunden nicht übersteigen. In dieser Zeit sind - so die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts
Wien - gegebenenfalls auch Grafiken der aktuellen Tabelle einzubeziehen, die in Ergänzung zu den Bildern von
Premiere gesendet werden. Der ORF hat derartige Tabellen in der Vergangenheit bereits mehrmals selbst gestaltet
und zusätzlich zu den 90 Sekunden gesendet. Gegen die nicht nachvollziehbare Entscheidung des Handelsgerichtes
Wien, über diese selbst gestalteten und - produzierten Programmelemente zur Information der fußballinteressierten
österreichischen Zuschauerinnen und Zuschauer wird der ORF Rechtsmittel ergreifen. |