WKÖ-Kreditsparte sieht weiter Gefahr der Verbürokratisierung von Verbraucherkrediten  

erstellt am
08. 11. 04

Auch geänderter EU-Vorschlag für Verbraucherkredit-Richtlinie mit Belastungen verbunden
Wien (pwk) - "Auch der nun tatsächlich veröffentlichte geänderte Brüsseler Vorschlag für eine neue EU-Verbraucherkredit-Richtlinie läuft auf eine Verbürokratisierung von Privatkundenkrediten und damit auf höhere Kosten für die Kunden hinaus", kritisiert Herbert Pichler, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). "Die österreichische Kreditwirtschaft hat den Zielen des Konsumentenschutzes und der Kundenorientierung immer einen hohen Stellenwert zugemessen. Der Schutz der Konsumenten und die notwendige Beratung und Information müssen aber dort eine Grenze haben, wo die Bestimmungen zu übertriebener Bürokratie führen", sagt Pichler.

Unter diesem Gesichtspunkt ist der neue Brüsseler Entwurf - ungeachtet einiger punktueller Verbesserungen - in vielerlei Hinsicht zu kritisieren und muss im weiteren EU-Entscheidungsprozess in EU-Parlament und Rat deutlich verbessert werden, wenn er praktikabel sein soll.

Kritisch sieht die WKÖ-Kreditsparte zum Beispiel die Formulierung der "verantwortungsvollen Kreditvergabe". Demnach bleibt die Verantwortung für die Kreditwahl des Kunden weiterhin einseitig beim Kreditgeber. Das von der Kommission vorgesehene 14-tägige Rücktrittsrecht kann laut Pichler ebenfalls nicht im Interesse der Kunden liegen.

Auch das bisherige Einlenken der EU-Kommission bei den in Österreich beliebten Überziehungskrediten ist nicht ausreichend positiv zu bewerten. Zwar sollen die bisher vorgesehenen Zusatzverpflichtungen bei Überziehungskrediten eingeschränkt werden, dennoch sind mit den neuen Regeln zusätzliche Kosten verbunden.

Pichler abschließend: "Der von Brüssel ins Treffen geführte zusätzliche Verbraucherschutz steht in keinem Verhältnis zu den mit dem Richtlinienvorschlag verbundenen Anforderungen und Kosten. Verbürokratisierung und damit Mehrkosten, die mit der Umsetzung der Richtlinie verbunden sind, können letztlich nicht im Interesse der Kunden liegen."
     
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