Kommission begrüßt Einsetzung des ersten regionalen Beirats der Interessenvertreter
Brüssel (eu.int) - Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (04. 11.) die Einsetzung
des regionalen Beirats für die Nordsee in Edinburgh (Schottland) begrüßt. Hierbei handelt es sich
um das erste von sieben Beratungsgremien der Interessenvertreter, mit denen der Fischwirtschaft und den anderen
Beteiligten mehr Mitspracherecht bei der Bewirtschaftung der Fischereien in ihren jeweiligen Gebieten eingeräumt
wird. Diese innovativen Gremien bilden einen dauerhaften Rahmen für die Zusammenarbeit der Interessenvertreter
auf regionaler und lokaler Ebene mit der Kommission und den betreffenden Mitgliedstaaten. Sie ermöglichen
auch eine engere Zusammenarbeit des Fischereisektors und der Fischereiforschung bei der Sammlung zuverlässiger
Daten und bei der Erörterung von Wegen zur Erstellung besserer wissenschaftlicher Gutachten. Darüber
hinaus bieten sie der Fischwirtschaft ein Forum für den Dialog mit anderen Beteiligten und die gemeinsame
Sondierung von Optionen für die Bewirtschaftung bestimmter Fischereien. Die regionalen Beiräte werden
der Kommission und den betreffenden Mitgliedstaaten Empfehlungen und Vorschläge zu allen Aspekten der Fischereien
vorlegen, für die sie zuständig sind. Die Einsetzung der regionalen Beiräte war einer der Eckpfeiler
der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik von 2002 und entsprach somit dem Wunsch der EU und der Interessenvertreter,
letztere stärker in den GFP-Prozess einzubeziehen. Die Einsetzung der anderen sechs Beiräte ist bereits
eingeleitet.
Der für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei zuständige Kommissar Franz Fischler
begrüßte die heutige Einsetzung des regionalen Beirats: „Heute ist ein wichtiger Tag in der Geschichte
der GFP. Von nun an haben die Fischer und die anderen Beteiligten die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag
zum GFP-Prozess zu leisten. Die Kommission wird mit allen regionalen Beiräten konstruktiv auf unser gemeinsames
Ziel hinarbeiten: die Verwirklichung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit in unseren
Fischereien.”
Neben dem regionalen Beirat für die Nordsee sollen noch sechs weitere für die folgenden Gebiete bzw.
Bestände geschaffen werden:
* Ostsee
* Mittelmeer
* Nordwestliche Gewässer
* Südwestliche Gewässer
* pelagische Arten (Blauer Wittling, Makrele, Stöcker und Hering) in allen Gebieten
* Fernfischereien.
Die regionalen Beiträte können der Kommission und den zuständigen einzelstaatlichen Behörden
entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag einer dieser Stellen Empfehlungen und Vorschläge zu allen Aspekten
der Fischereien vorlegen, für die sie zuständig sind. Die Beiräte können auch auf spezifische
Probleme bei der Umsetzung der GFP hinweisen und geeignete Lösungen vorschlagen.
Jeder regionale Beirat soll für Meeresgebiete zuständig sein, die der Gerichtsbarkeit von mindestens
zwei Mitgliedstaaten unterstehen. In den ersten fünf Jahren nach ihrer Einsetzung erhalten die Beiräte
Zuschüsse von der EU.
Während des Konsultationsprozesses der Kommission im Zuge der GFP-Reform war immer wieder gefordert worden,
den Fischereisektor stärker in das Fischereimanagement einzubeziehen. Die Kommission, die die Interessenvertreter
ebenfalls stärker in den GFP-Prozess einbinden wollte, hat diesen Forderungen entsprochen. Der Rat hat den
Vorschlag der Kommission zur Einsetzung von regionalen Beiräten im Rahmen der GFP-Reform von 2002 angenommen. |