Reform der Fischereipolitik  

erstellt am
05. 11. 04

Kommission begrüßt Einsetzung des ersten regionalen Beirats der Interessenvertreter
Brüssel (eu.int) - Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (04. 11.) die Einsetzung des regionalen Beirats für die Nordsee in Edinburgh (Schottland) begrüßt. Hierbei handelt es sich um das erste von sieben Beratungsgremien der Interessenvertreter, mit denen der Fischwirtschaft und den anderen Beteiligten mehr Mitspracherecht bei der Bewirtschaftung der Fischereien in ihren jeweiligen Gebieten eingeräumt wird. Diese innovativen Gremien bilden einen dauerhaften Rahmen für die Zusammenarbeit der Interessenvertreter auf regionaler und lokaler Ebene mit der Kommission und den betreffenden Mitgliedstaaten. Sie ermöglichen auch eine engere Zusammenarbeit des Fischereisektors und der Fischereiforschung bei der Sammlung zuverlässiger Daten und bei der Erörterung von Wegen zur Erstellung besserer wissenschaftlicher Gutachten. Darüber hinaus bieten sie der Fischwirtschaft ein Forum für den Dialog mit anderen Beteiligten und die gemeinsame Sondierung von Optionen für die Bewirtschaftung bestimmter Fischereien. Die regionalen Beiräte werden der Kommission und den betreffenden Mitgliedstaaten Empfehlungen und Vorschläge zu allen Aspekten der Fischereien vorlegen, für die sie zuständig sind. Die Einsetzung der regionalen Beiräte war einer der Eckpfeiler der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik von 2002 und entsprach somit dem Wunsch der EU und der Interessenvertreter, letztere stärker in den GFP-Prozess einzubeziehen. Die Einsetzung der anderen sechs Beiräte ist bereits eingeleitet.

Der für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei zuständige Kommissar Franz Fischler begrüßte die heutige Einsetzung des regionalen Beirats: „Heute ist ein wichtiger Tag in der Geschichte der GFP. Von nun an haben die Fischer und die anderen Beteiligten die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zum GFP-Prozess zu leisten. Die Kommission wird mit allen regionalen Beiräten konstruktiv auf unser gemeinsames Ziel hinarbeiten: die Verwirklichung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit in unseren Fischereien.”

Neben dem regionalen Beirat für die Nordsee sollen noch sechs weitere für die folgenden Gebiete bzw. Bestände geschaffen werden:

* Ostsee
* Mittelmeer
* Nordwestliche Gewässer
* Südwestliche Gewässer
* pelagische Arten (Blauer Wittling, Makrele, Stöcker und Hering) in allen Gebieten
* Fernfischereien.

Die regionalen Beiträte können der Kommission und den zuständigen einzelstaatlichen Behörden entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag einer dieser Stellen Empfehlungen und Vorschläge zu allen Aspekten der Fischereien vorlegen, für die sie zuständig sind. Die Beiräte können auch auf spezifische Probleme bei der Umsetzung der GFP hinweisen und geeignete Lösungen vorschlagen.

Jeder regionale Beirat soll für Meeresgebiete zuständig sein, die der Gerichtsbarkeit von mindestens zwei Mitgliedstaaten unterstehen. In den ersten fünf Jahren nach ihrer Einsetzung erhalten die Beiräte Zuschüsse von der EU.

Während des Konsultationsprozesses der Kommission im Zuge der GFP-Reform war immer wieder gefordert worden, den Fischereisektor stärker in das Fischereimanagement einzubeziehen. Die Kommission, die die Interessenvertreter ebenfalls stärker in den GFP-Prozess einbinden wollte, hat diesen Forderungen entsprochen. Der Rat hat den Vorschlag der Kommission zur Einsetzung von regionalen Beiräten im Rahmen der GFP-Reform von 2002 angenommen.
     
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