Minderheitenschutz in der Europäischen Union  

erstellt am
03. 11. 04

Tagung am Donnerstag in Bozen
Bozen (lpa) - Mit der EU-Erweiterung hat sich die Zahl der Minderheitengruppen in der Union mehr als verdoppelt - und damit der Minderheitenschutz zu einem noch bedeutenderen Thema gemausert. Im Rahmen der wissenschaftlichen Tagung "Minderheitenschutz in der EU", die am Donnerstag (04. 11.) im Palais Widmann in Bozen über die Bühne gehen wird, werden Möglichkeiten und Grenzen des Schutzes ethnischer Minderheiten aufgezeigt und dabei das Beispiel Südtirol in den Mittelpunkt gerückt.

Der Tagung in Bozen kommt nicht allein wegen der EU-Osterweiterung aktuelle Bedeutung zu. Vielmehr genießt der Minderheitenschutz seit der Unterzeichnung der EU-Verfassung am Freitag vergangener Woche auch Verfassungsrang und gehört damit zu den Werten der Union.

Bei der Tagung geht es demnach vor allem darum, die Möglichkeiten zum Schutz von Minderheiten in der EU zu beleuchten. Dabei werden auch die Grenzen aufgezeigt, die das EU-Recht für die Mitgliedstaaten bereit hält: vom Diskriminierungsverbot und der damit zusammenhängenden Ausweitung von Minderheitenschutz-Maßnahmen auf alle EU-Bürger bis hin zum Gebot der Wahrung der Grundfreiheiten des Binnenmarktes. Darüber hinaus geht es aber auch um die Frage, inwieweit die EU selbst die Möglichkeit hat, Maßnahmen zum Schutz von nationalen Minderheiten zu ergreifen.

Nach der Darstellung der allgemeinen Hintergründe geht es bei der Tagung am Donnerstag auch um konkrete Schutzbestimmungen für Minderheiten. Anhand von Untersuchungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt, des Sprachgebrauchs, der Ausbildung in der Muttersprache und der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen soll aufgezeigt werden, was in der EU an Verbesserungen möglich ist.

Und schließlich wird es darum gehen, die Bestimmungen in Südtirol unter die Lupe zu nehmen. Allen voran natürlich die so genannten "fördernden" Minderheitenschutzbestimmungen, etwa der ethnische Proporz, die Sprachgruppenerhebung oder die Zweisprachigkeit. Geprüft wird vor allem deren Übereinstimmung mit dem EU-Recht bzw. die eventuell notwendigen Korrekturen, um diese Bestimmungen mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.

Die Tagung mit dem Titel "Minderheitenschutz in der Europäischen Union. Möglichkeiten und Grenzen des Schutzes ethnischer Minderheiten am Beispiel Südtirol" ist allen Interessierten zugänglich und geht

am Donnerstag, 4. November
von 9.15 Uhr bis 17.00 Uhr
im Innenhof des Palais Widmann,

Crispistraße 3, Bozen,
über die Bühne. Eröffnet wird die Tagung von Landeshauptmann Luis Durnwalder.

     
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