100 Euro Heizkostenzuschuss – Zuschüsse für Kleinbetriebe für Entgeltfortzahlung
von Arbeitnehmern auch bei Krankheit
Wien (pwk) - "Österreichs Selbständige haften mit ihrem Kapital, ihrem Vermögen - und
mit ihrer Reputation. Daher ist es notwendig, die soziale Absicherung für diese Leistungsträger zu verbessern",
fordert Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich. Bildhaft drückt Leitl die Notwendigkeit
der sozialen Absicherung für Österreichs Selbständige aus: "Artisten vollbringen waghalsige
Kunststücke - am besten und sichersten funktioniert das, wenn man weiß, dass ein Netz gespannt ist,
das einen auffängt, wenn etwas passiert." Um Selbständige zu ermutigen bzw. noch mehr Menschen in
Österreich zu Unternehmerinnen und Unternehmern zu machen, präsentierte der WKÖ-Chef ein Fünf-Punkte-Programm
zum "Ausschalten der Existenzbedrohung für Selbständige" mit besonderem Augenmerk auf Klein-
und Kleinstunternehmer, das so rasch wie möglich umgesetzt werden soll. Dazu gehören:
1. Betriebshilfe:
Nach dem Vorbild der Initiative der WK NÖ schlägt Leitl bei Ausfall von Unternehmerinnen und
Unternehmern durch Krankheit, Unfall oder Mutterschutz Unterstützung durch geeignete Ersatzarbeitskräfte
vor.
2. Entgeltfortzahlung für DienstnehmerInnen - Hilfe für Betriebe auch im Krankheitsfall:
Seit geraumer Zeit verhandle die WKÖ mit der Bundesregierung auch über Zuschüsse für
Kleinbetriebe für Entgeltfortzahlung von Arbeitnehmern auch im Krankheitsfall. Ab 2005 sollen Betriebe bis
50 Mitarbeiter sowohl für Arbeits- und Freizeitunfälle, aber auch in Fall längerer Krankheit (mehr
als 10 Tage) von Mitarbeitern von der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) einen 50-prozentigen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
erhalten. "Das würde für KMU bedeuten, dass sie für nahezu 1 Million Krankenstandtage ihrer
Mitarbeiter eine finanzielle Unterstützung erhalten", so Leitl.
3. Erwerbslosigkeit in Folge von Arbeitslosigkeit:
In diesem Zusammenhang wies Leitl auf "einen Erfolg, den ich anerkannt wissen möchte", hin:
Der Nationalrat hat vor wenigen Tagen - nach heftigem Bemühen der Wirtschaftskammer - die sog. Unbefristete
Rahmenfristerstreckung (=Anwartschaft auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung) bis Ende 2005 verlängert.
Dies sei ein erster Schritt in Richtung einer freiwilligen generellen Arbeitslosenversicherung für Selbständige,
die 2005 nochmals zum Gegenstand von Verhandlungen gemacht werden soll.
4. Krankenversicherung - "Gleicher Beitrag auch für gleiche Leistung":
Während ein Unselbstständiger derzeit einen Krankenversicherungsbeitrag von 7,4 Prozent zu zahlen
habe, beträgt dieser Wert bei den Selbstständigen 9 Prozent. Ziel müsse es, so Leitl, sein, den
Krankenversicherungsbeitrag auf das Niveau der Arbeitnehmer abzusenken. Dies würde vor allem Klein- und Kleinstbetriebe
um insgesamt rund 80 Millionen Euro entlasten. Weiters solle die bestehende Unfallversicherung der SVA insbesondere
im Leistungsbereich attraktiver gestaltet werden, insbesondere bei längeren Krankheiten von Kleinstunternehmen
müssten Kranken- und Taggeld höher dotiert sein, regte Leitl an.
5. Unterstützung bei unverschuldeten Notfällen:
Bisher sei Unternehmern in solchen existenzbedrohenden Situationen individuell geholfen worden, hielt der
WKÖ-Präsident fest. Als Vorbild für geplante Maßnahmen nannte er die gemeinsame Unterstützung
durch Wirtschaftskammer Österreich, die Landes-Wirtschaftskammern und die Sozialversicherungsanstalt nach
dem verheerenden Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002 mit 10.000 Euro pro betroffenem Betrieb. Aktuell erhalten
aktive und pensionierte bedürftige Selbständige - als objektives Kriterium dient die Befreiung von der
Rezeptgebühr - auf Grund der gestiegenen Energiepreise einmalig einen Heizkostenzuschuss von 100 Euro. |