Europäische Kommission stellt das erste europäische Integrationshandbuch vor  

erstellt am
12. 11. 04

Brüssel (eu-int) - Auf der in Groningen vom niederländischen Ratsvorsitz einberufenen Ministerkonferenz zur Integrationspolitik hat die Europäische Kommission am Mittwoch (10. 11.) den Einwanderungsministern der Mitgliedstaaten die erste Auflage des „Europäischen Handbuchs zur Integration“ vorgestellt.

Erstellt wurde es von unabhängigen Sachverständigen in enger Zusammenarbeit mit den von der Europäischen Kommission eingerichteten nationalen Kontaktstellen für Integrationsfragen. Das Handbuch enthält bewährte Verfahren und geht auf die Erfahrungen der 25 Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen ein: Einführungskurse für neu eingetroffene Einwanderer und anerkannte Flüchtlinge, Bürgerbeteiligung und Indikatoren.

Die Publikation dient zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Integrationsfragen auf EU-Ebene durch den erleichterten Erfahrungs- und Informationsaustausch. Es richtet sich an kommunale, regionale, nationale und auf EU-Ebene tätige Entscheidungsträger und Praktiker.

Dieses europäische Integrationshandbuch ist das erste seiner Art. Neben einem Katalog bewährter Verfahren enthält es Empfehlungen und allgemeine Grundsätze, veranschaulicht durch konkrete Beispiele von Maßnahmen oder Projekten staatlicher und nichtstaatlicher Stellen, die auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene durchgeführt wurden.

Der Anhang bietet eine Kurzbeschreibung der sieben Schritte, die bei der Konzipierung und Durchführung von Integrationsprogrammen zu durchlaufen sind. Durch sie soll die Umsetzung der übergreifenden politischen Ziele in Integrationsprogramme unterstützt werden. Die sieben Schritte können als Rubriken für Ziele und Leistungsindikatoren dienen und Kapitel im Tätigkeitsbericht des Programms darstellen.

Die Weiterentwicklung und Aktualisierung der Publikation sind geplant. Zusätzliche Themen, die andere Politikfelder abdecken, werden später veröffentlicht. Die zweite Auflage wird voraussichtlich 2006 erscheinen.

Nationale Kontaktstellen
Der Rat Justiz und Inneres vom Oktober 2002 forderte die Kommission auf, ein Netz nationaler Kontaktstellen für Integrationsfragen aufzubauen. Auf dem Europäischen Rat von Thessaloniki vom Juni 2003 wurde die Integration von rechtmäßig aufhältigen Drittstaatsangehörigen als komplexer Prozess bezeichnet, der den Austausch von Erfahrungen, den Ausbau der Zusammenarbeit und eine bessere Koordinierung der einschlägigen politischen Maßnahmen auf nationaler und Unionsebene erfordert.

Zu den ersten Arbeiten dieser Kontaktstellen zählte die Erarbeitung des Integrationshandbuchs. Im Frühjahr 2004 veranstalteten Mitgliedstaaten drei Seminare (in Kopenhagen, Lissabon und London), die von der Kommission unterstützt wurden. Entscheidungsträger und Praktiker verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Stellen tauschten Informationen über Einführungsprogramme, die Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben und die Entwicklung von Indikatoren aus.

Das Handbuch kann von der Webseite Justiz und Inneres heruntergeladen werden :
     
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