In Dringlicher werfen Grüne Strasser Mißachtiung des Rechtsstaates
vor
Wien (pk) - In der Begründung der Dringlichen Anfrage am Donnerstag (11. 11.) im Parlament
stellte Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG (G) fest, dass die Bundesregierung im Umgang mit Kritikern, Andersdenkenden
und jenen, die sich nicht vereinnahmen lassen, offensichtlich ein Problem habe. Man habe dies ja auch bei den Umfärbungsaktionen
in der Sozialversicherung, bei den ÖBB oder im ORF mitverfolgen können. Das Vorgehen des Innenministers
gegen zwei Menschenrechtsanwälte sei jedoch beispiellos und lasse den "Verdacht politisch motivierter
Verfolgung" zu. Der Innenminister bewege sich damit jenseits der Rechtsstaatlichkeit, sagte Glawischnig. Man
müsse sich vorstellen, was es für die Zukunft von regierungskritischen Menschen bedeutet, wenn sie Gefahr
laufen, dass ihr Leben durchforstet wird. Glawischnig sah in diesem Zusammenhang auch den Schutz der Rechtsanwälte
und der Verschwiegenheitspflicht gefährdet.
Glawischnig hob in weiterer Folge einige konkrete Fragen der Dringlichen Anfrage hervor und bezeichnete es als
"haarsträubend", aus einer Presseaussendung einen Straftatbestand zu zimmern. Wie könne man,
so die Rednerin, aus der Verteilung von Visitenkarten den Straftatbestand der Schlepperei konstruieren? Aufklärungswürdig
sei auch die Rolle des Ministerkabinetts und die Frage, wann der Minister tatsächlich informiert worden ist.
Strasser müsse auch Antwort darauf geben, warum Georg Bürstmayr nicht wieder in den Menschenrechtsbeirat
bestellt wurde, obwohl sein Verfahren eingestellt worden ist.
Dies alles führe zu der Frage, was der Innenminister unter Rechtsstaatlichkeit verstehe, sagte die Rednerin.
Strasser habe sich schon im Vorfeld dieser aktuellen Vorgänge vom Boden der Rechtsstaatlichkeit wegbewegt,
hielt Glawischnig fest und nannte als Beispiel dafür das Verhalten des Ministers nach der Aufhebung von Teilen
des Asylgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof. Strasser habe auf den Verfassungsgerichtshof und die betreffenden
Bundesländer gezeigt und ihnen die Schuld für etwaige wachsende Flüchtlingsströme gegeben.
Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Zivildienstgesetz habe der Innenminister gemeint, alles, was
Recht sei, müsse nicht auch gut sein. Wer bestimmt jedoch, was gut ist, fragte Glawischnig. Auch hinsichtlich
des Pflegegeldersatzes für Zivildiener habe der Innenminister das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
ignoriert.
Darüber hinaus habe er öffentlich den Bundesasylsenat und unabhängige RichterInnen diskreditiert,
kritisierte die Rednerin, und all das zeige, dass sich der Innenminister über den Verfassungsgerichtshof stelle,
ständig weiter nach rechts gehe und sich vom rechtsstaatlichen Boden wegbewege. Wenn man bedenke, dass gerade
so heikle Bereiche wie die Gewaltmonopole des Staates Bundesminister Strasser unterstehen, müsse man den Schluss
ziehen, dass Strasser seiner Aufgabe nicht gewachsen ist.
Als eine "ernste Angelegenheit" bezeichnete daraufhin Bundesminister Dr. STRASSER die Dringliche Anfrage
der Grünen und die erhobenen Vorwürfe, auf die er im Detail eingehen müsse. Entschieden wies er
den Verdacht der politisch motivierten Verfolgung zurück. Wenn ein Ministerbüro Informationen erhalte,
so sei es verpflichtet, derartige Schriftstücke den zuständigen Behörden zur Ermittlung und den
zuständigen Gerichten zur Bewertung weiterzuleiten. Dies werde er auch weiterhin so handhaben, egal um wen
es sich handle, bekräftigte er. Strasser bezweifelte in diesem Zusammenhang, dass die Grünen die gleiche
Rede gehalten hätten, ginge es in einem ähnlichen Fall um Landeshauptmann Haider.
Warum er, Strasser, Bürstmayr nicht in den Menschenrechtsbeirat bestellt habe, begründete der Minister
damit, dass in der betreffenden Kommission die Vorschläge nicht einstimmig erbracht worden seien und es eine
gleichwertige Kandidatin gegeben habe. Er habe daher der weiblichen Bewerberin den Vorzug gegeben.
Selbstverständlich respektiere er die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes und werde diesen auch nachkommen,
versicherte Strasser. Seine Aufgabe als Innenminister sei es, aufzuzeigen, welche Konsequenzen derartige Entscheidungen
haben können. Das Asylgesetz habe sich bewährt, da sich ein Rückgang der Asylwerber seit 1. Mai
2004 um ca. 40 % abzeichne, die positiven Erledigungen von Asylanträgen aber auf 49 % gestiegen seien. Jene,
die Asyl brauchten, bekämen dieses nun rascher, sagte Strasser. Beim Zivildienstgesetz werde man eine Lösung
finden, ohne die Servicequalität zu beeinträchtigen.
In der konkreten Beantwortung der einzelnen Anfragen unterstrich Strasser, dass er keine Anordnungen zu Ermittlungen
gegen die beiden Anwälte gegeben habe. Er habe von den Ermittlungen nur am Rande erfahren und er interessiere
sich grundsätzlich nicht für die Details. Er habe deshalb auch keine Berichtspflicht eingeführt.
Die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes bezeichnete er nach Vorliegen von Verdachtsmomenten als einen "routinemäßigen
Vorgang".
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) kritisierte scharf die Art der Antwort durch den Minister. Diese stelle den besten
Beweis dafür dar, dass er der Rolle, die er als Innenminister innehabe, nicht gerecht werde. Strasser stehe
an einer wesentlichen Schaltstelle der Republik, wo es um die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und das Vertrauen
in die Rechtsstaatlichkeit gehe. Offensichtlich sei er sich dieser Verantwortung nicht bewusst.
Ihre Klubkollegin Eva Glawischnig habe bereits über den Umgang Strassers mit Verfassungsgerichtshoferkenntnissen
gesprochen. Sie wolle darüber hinaus auf das Verhalten Strassers nach der OGH-Entscheidung hinsichtlich der
Betreuung von Flüchtlingen hinweisen, über die sich der Minister mit "Spöttigkeit" hinweggesetzt
habe. Die Situation für einen Rechtsstaat und für Schutzsuchende sei sehr ernst, wenn gegen RechtsanwältInnen
politisch motiviert vorgegangen werde und wenn man dies dann auch noch als Routineangelegenheit bezeichne. Strassers
Verhalten habe auch amnesty international alarmiert und zu einer Meldung nach London veranlasst.
Stoisits fragte sich, warum sich Strasser nicht über den Akt informiert habe. Durch sein Vorgehen sei die
Anwaltstätigkeit der betreffenden Personen brutal behindert worden, und die Tatsache, dass man Photos der
Anwälte den Flüchtlingen zeige, führe zur Untergrabung des Vertrauensverhältnisses zwischen
Anwalt und Klient. Das sei eine "üble Beeinflussung und Behinderung", so Stoisits. Die Rechtfertigung
Strassers, warum er Bürstmayr nicht bestellt habe, nannte sie ein "Totschlagargument", das sie auch
als Frau nicht hinnehmen könne.
Abgeordnete Dr. FEKTER (V) zeigte kein Verständnis für die Argumente der Grünen. Sie könne
keinen Bruch der Rechtsstaatlichkeit erkennen, wenn bei Verdachtsmomenten amtswegig ermittelt werde. "Wollen
Sie, dass man die Ermittlungen niederschlägt?", fragte sie. "Soll der Minister Einfluss nehmen,
wenn die Staatsanwaltschaft die Anzeige niedergelegt hat", sagte Fekter auf die Bemerkung von Stoisits, Strasser
solle sich doch den Akt anschauen.
Die Aufregung der Grünen sei daher aus ihrer, Fekters, Sicht ziemlich durchsichtig und kühn. Sie hätten
nämlich verschwiegen, worum es konkret gegangen sei. Der Aufruf, private Wohnungsinhaber zu suchen, um Flüchtlinge
vor den Behörden zu verbergen und sie vor der Abschiebung zu schützen, lasse durchaus den Verdacht zur
Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze zu. Die Staatsanwaltschaft habe dies dann ohnehin nicht so gesehen. Es
entspreche dem Rechtsstaat, unterstrich Fekter, dass man Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft übermittelt.
Abgeordneter Pilz habe dies in zahlreichen Fällen getan, wo überhaupt nichts dran gewesen sei. Offensichtlich
hätten die Grünen eine sehr selektive Sichtweise. |
Was die Verschwiegenheitspflicht der RechtsanwältInnen betreffe, so sei sie persönlich sehr sensibel.
Wäre aber auch ihr der Vorfall geschildert worden, dass ein Rechtsanwalt in einem Drittstaat Visitenkarten
verteilt, um MandantInnen zu gewinnen, so sei der Verdacht auf Schlepperei zulässig. Auch sie hätte in
diesem Fall der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Selbstverständlich würden
auch für Rechtsanwälte die Gesetze gelten, fügte sie hinzu.
Fekter hielt es auch für legitim, Urteile des Verfassungsgerichtshofes zu kritisieren. Selbstverständlich
müsse man diesen entsprechen. Der Verfassungsgerichtshof prüfe aber nur die Verfassungskonformität,
nicht aber die Praktikabilität und Effizienz von Bestimmungen.
Abgeordneter Mag. POSCH (S) warf dem Innenminister vor, den UBAS im Wissen um dessen mangelnde Personalausstattung
permanent unter Druck zu setzen. Strasser sorge damit dafür, dass das rechtsstaatliche Verfahren nicht durchgeführt
werden kann bzw. dass sich ein enormer Rückstau ergibt, kritisierte Posch. Die fünf Jahre der Amtszeit
des Innenministers haben nach den Worten Poschs gezeigt, dass die Wahrung der Grundrechte kein Anliegen Strassers
ist. Bestätigt fühlte sich der Redner in dieser Einschätzung auch durch die große Zahl von
Gesetzen, die durch den Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit und Eingriffen in die Grundrechte aufgehoben
wurden.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) verteidigte Strasser gegen die Angriffe der Opposition und betonte, nach dem Gesetz
stehe es dem Innenminister zu, die Personen des Menschenrechtsbeirates zu bestimmen. Mitglieder von NGOs sollten,
wie Partik-Pable meinte, überhaupt nicht in diesem Beirat vertreten sein, da sie, so die Rednerin, "enorme
Vorurteile" hätten.
Überdies übte die Rednerin heftige Kritik am UBAS und erhob Zweifel an der Qualität von dessen Rechtssprechung.
Manche Entscheidungen würden einem "die Haare zu Berge stehen lassen", meinte sie. Partik-Pable
warf dem UBAS insbesondere vor, Angaben von Asylwerbern oft überhaupt nicht auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Abgeordneter Dr. PILZ (G) äußerte den Verdacht, dass die Anzeigen auf Basis von manipulierten Niederschriften
erstattet wurden. Er warf Strasser vor, seine Mitarbeiter dazu angehalten zu haben, das Strafrecht einzusetzen,
um politisch unliebsame Anwälte aus ihrer Funktion zu drängen und zum Schweigen zu bringen.
Abgeordneter KÖSSL (V) sprach hingegen von einer normalen, alltäglichen Amtshandlung: Die Beamten haben
rechtens gehandelt, zumal in beiden Fällen der Verdacht eines Offizialdeliktes vorlag, betonte der Redner.
Die Gesetze müssen für alle in gleicher Weise gelten, betonte Kößl mit Nachdruck. Im Übrigen
hielt der Redner die Kritik am UBAS aufrecht. Das Verhalten der Grünen wiederum kommentierte er mit den Worten
"Drohen wie ein trotziges Kind".
Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) qualifizierte die Anzeige als völlig willkürlich und über das Ziel
schießend und sprach von einem "Skandal der Sonderklasse". Die Verantwortung dafür lag nach
Meinung Jarolims bei Innenminister Strasser.
Abgeordneter DI HOFMANN (F) bekannte sich zur Aufnahme von Flüchtlingen entsprechend den Bestimmungen der
Genfer Konvention, sprach sich aber mit Nachdruck gegen Asylmissbrauch und Wirtschaftsflüchtlinge aus. Österreich
könne und werde das Elend dieser Welt nicht lösen. Bei allen humanitären Überlegungen sollte
es, wie Hofmann zu bedenken gab, auch darum gehen, auf jene Österreicher Rücksicht zu nehmen, für
die es eine Belastung darstellt, wenn die Anzahl der Ausländer in ihrer Gemeinde ein verträgliches Ausmaß
überschreitet.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) rief den Innenminister dazu auf, das Zivildiensterkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
so rasch wie möglich umzusetzen. Es dürfe nicht sein, dass Zivildiener bei ihrer Zuweisung von einer
privaten Organisation abhängig sind, meinte Haidlmayr, die sich in ihrer Kritik am Zivildienstgesetz durch
den Spruch des Höchstgerichtes bestätigt sah.
Abgeordneter ELLMAUER (V) wies die Vorwürfe der Opposition an Strasser auf das Schärfste zurück.
Dem Innenminister sei es gelungen, eine Asylpolitik zu gestalten, die im Sinne derer ist, die Asyl brauchen. Ellmauer
unterstrich, die österreichische Asylpolitik werde sich auch weiterhin im Rahmen der Genfer Konvention und
der österreichischen Verfassung bewegen. Ein Garant dafür werde Innenminister Strasser sein, stand für
den Redner fest.
Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) kritisierte den schlampigen Umgang des Innenministers mit Rechtsstaat
und Menschenrechten. Das beginne bei der Gesetzwerdung, setze sich bei der Umsetzung fort und gipfle in seinen
Reaktionen auf Urteile des VfGH. Bestes Beispiel dafür sei die Asylpolitik Strassers, der alle Appelle der
NGOs ignoriere, die Menschenrechte einzuhalten. Statt das Asylgesetz zugunsten der Schutzsuchenden zu entschärfen,
planten ÖVP und FPÖ, es weiter zu verschärfen, klagte die Abgeordnete.
Abgeordneter FAULAND (F) forderte die Abgeordneten auf, die Frage zu beantworten, warum Österreich bei den
Asylzahlen an vierter Stelle aller Industriestaaten liege und in der ersten Hälfte 2004 bereits 12.500 Asylsuchende
aufgenommen habe. Fauland machte darauf aufmerksam, dass politische Verfolgung immer seltener als Asylgrund angegeben
werde, sondern wirtschaftliche und persönliche Gründe im Vordergrund stünden. Das Asylgesetz sei
so zu optimieren, dass es den Anforderungen der Österreicher entsprechen könne.
Abgeordneter Ing. KAPELLER (V) sah die Demokratie keineswegs in Gefahr, wenn ein Minister auf die Folgen von Urteilen
des Verfassungsgerichtshofes aufmerksam mache. Kritik übte der Redner hingegen an der langen Verfahrensdauer
beim Unabhängigen Bundesasylsenat. Dass Österreich die beste Grundversorgung im Asylwesen habe, sehe
man auch daran, dass Rechtsanwälte in Tschechien Werbung für das Asylland Österreich machten.
Abgeordneter Mag. DARABOS (S) bezeichnete es als skandalös, wie der Minister diese Dringliche Anfrage beantwortet
habe. Nach seiner Kritik des Verfassungsgerichtshofs und des Rechtsstaats in Österreich habe der Minister
heute das Parlament negiert. Gerade ein Innenminister sollte demokratiepolitisch sensibel sein. Die Regierungsparteien
müssten mittlerweile schon froh sein, wenn eines ihrer Gesetze vom Verfassungsgerichtshof nicht aufgehoben
werde. Schuld daran sei Minister Strasser, der über Bedenken der Opposition "drüberfährt",
um vom Verfassungsgerichtshof regelmäßig eines Besseren belehrt zu werden. Diese Dringliche Anfrage
sei mehr als gerechtfertigt.
Abgeordneter PARNIGONI (S) listete die Aufhebung von Gesetzesbestimmungen im Bereich des Innenministers durch den
VfGH auf und erinnerte daran, wie oft der Minister Warnungen von Experten in den Wind geschlagen habe. Strasser,
der das Schicksal von Asylwerbern nicht als Menschenschicksale sehe, entferne sich immer mehr von den Grundlagen
des Rechtsstaats, obwohl gerade er die Grundrechte schützen und den Rechtsstaat wahren sollte. Auch beim Sicherheitspolizeigesetz
tappe der Minister in die Verfassungswidrigkeit, wenn er es in der geplanten Form durchpeitsche. Während die
Kriminalität zunehme und die Aufklärungsrate sinke, wolle der Innenminister tausende Führungsfunktionen
in der Sicherheitsexekutive neu besetzen. "Dieser Innenminister zerstört die innere Sicherheit in Österreich".
Abgeordneter Parnigoni beantragte daher, Minister Strasser das Vertrauen zu versagen.
Abgeordneter SCHEIBNER (F) hielt es nicht für fair, zwei Minuten vor Ende der Restredezeit der Fraktion des
Ministers einen Misstrauensantrag einzubringen. Dies entspreche nicht den Gepflogenheiten des Parlamentarismus
und der Demokratie, kritisierte Scheibner. Wer selbst VfGH-Urteile so heftig kritisiert habe wie die SPÖ,
solle nicht mit zweierlei Maß messen und dem Innenminister Vorwürfe machen, wenn er VfGH-Erkenntnisse
kritisiere. Wir haben das Erkenntnis des VfGH ernst zu nehmen, wir müssen aber auch Lösungen im Interesse
der Österreicher und im Interesse der Asylsuchenden finden.
Auch Abgeordneter Mag. MOLTERER (V) erinnerte die SPÖ an ihre Kritik am VfGH-Urteil betreffend Familienbesteuerung
und warf ihr vor, mit zweierlei Maß zu messen. Minister Strasser tut, was der Rechtsstaat verlangt, warum
also Misstrauen? - "Wir vertrauen Minister Strasser und lehnen den Misstrauensantrag selbstverständlich
ab", schloss VP-Klubobmann Molterer.
Abgeordneter Dr. CAP (S) forderte Respekt vor dem Rechtsstaat, vor dem Parlament und der Genfer Konvention. Diesen
Respekt habe der Innenminister vermissen lassen. Strassers Zynismus habe die SPÖ veranlasst, den Misstrauensantrag
einzubringen.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) warf dem Innenminister Auskunftsverweigerung in Grundrechtsfragen vor, in einer
Frage also, in der es um den Kern des Rechtsstaates gehe. Der Minister dürfe das VfGH-Urteil kritisieren,
was man ihm vorwerfen müsse, sei, dass er in der Öffentlichkeit erklärt habe, das Urteil nicht vollziehen
zu wollen. Dieser Innenminister verdiene das Misstrauen, sagte Abgeordneter Öllinger.
In einer tatsächlichen Berichtigung wies Abgeordnete Dr. FEKTER (V) die Behauptung zurück, der Innenminister
habe in der Öffentlichkeit erklärt, das VfGH-Urteil nicht umsetzen zu wollen.
Bei der Abstimmung blieb der Misstrauensantrag der SPÖ gegen Innenminister Strasser in der Minderheit und
wurde abgelehnt. |